9577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschluss-prüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission geschaffen werden. Diese Verordnung gilt ab 17. Juni 2016. Außerdem dient dieser Beschluss des Nationalrates der Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, die am 16. Juni 2014 in Kraft getreten ist und bis 16. Juni 2016 in nationales, österreichisches Recht umgesetzt werden muss.

Die ursprüngliche Einführung eines externen Qualitätssicherungssystems geht auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission über Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU zurück. Dieser Empfehlung wurde in Österreich durch die Schaffung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) nachgekommen, das im Jahr 2005 in Kraft trat und in weiterer Folge mehrmals novelliert wurde. Durch die Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG und die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 muss das bisherige System der Abschlussprüferaufsicht grundlegend geändert werden.

Die wesentlichsten Neuerungen durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Bereich der Abschlussprüferaufsicht sind die Schaffung einer einzigen, letztverantwortlichen und vor allem unabhängigen Behörde, sowie die Einführung von Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungs-gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, zusätzlich zu Qualitätssicherungs-prüfungen, die für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gelten. Die Abschlussprüfer-aufsichtsbehörde wird als weisungsfreie Organisationseinheit errichtet. Sie ist außerdem Verwaltungsstrafbehörde. Die Errichtung dieser Behörde erfordert daher eine Verfassungsbestimmung.

Zur Errichtung der APAB, der als Bundesbehörde Zuständigkeiten im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung übertragen werden, ist gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG die Zustimmung der Länder notwendig.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Poglitsch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock, Ingrid Winkler, Mag. Reinhard Pisec, BA, Dr. Magnus Brunner und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Poglitsch gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                             Christian Poglitsch                                                                 Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende