9579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Ziele des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates sind die Verbesserung der Entgelttransparenz und des Wettbewerbs am Markt für Verbraucherzahlungskonten und Verbesserung der Mobilität der Verbraucher in Bezug auf Zahlungskonten sowie die Verringerung der Zahl kontoloser Verbraucher und Schaffung eines kostengünstigeren Zugangs zu einem Zahlungskonto für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- Festlegung vorvertraglicher und vertraglicher Entgeltinformationen, die Zahlungsdienstleister einem Verbraucher über die für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Entgelte erteilen müssen;

- Website zum Vergleich von Kontoentgelten;

- Erleichterung des Kontowechsels;

- bundesweites Angebot von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen;

- Information bei bestimmten Kontoüberschreitungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann, Mag. Ernst Gödl und David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 10

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender