9587 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert werden

Im Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 ist der Ausbau bestehender Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse vorgesehen.

Es soll daher die derzeit schon bestehende Förderung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bzw. Weinkulturen und versicherbaren Ackerkulturen aufgrund von Hagel und Frost auf andere Schadereignisse ausgeweitet werden. Damit soll eine gesteigerte Bereitschaft erreicht werden, mögliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, insbesondere das in den letzten Jahren gehäuft auftretende Dürrerisiko zu versichern. Dies soll letztlich dazu beitragen, dass künftig nachträgliche Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds an nicht versicherte landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr erforderlich werden.

Für die Finanzierung dieses Vorhabens werden seitens des Bundes Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt. Diese Mittelbereitstellung des Bundes ist von einer Mitfinanzierung der Länder im gleichen Ausmaß abhängig.

Es wird eine Förderung von 50 % zu den Versicherungsprämien in Aussicht gestellt. Die aus der Förderung begünstigten Landwirtinnen und Landwirte müssen daher lediglich den nicht bezuschussten Teil der Versicherungsprämie leisten.

Zur Verwaltungsvereinfachung entfällt die im Katastrophenfondsgesetz 1996 bestehende Frist von drei Jahren für Anträge der Länder beim Bund auf Gewährung von Fondsmitteln nach Schäden im Privatvermögen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Michael Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter, Rosa Ecker, Sonja Zwazl, Ing. Eduard Köck, Gerhard Schödinger, Martin Weber, Gerd Krusche und Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Michael Lindner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 05 31

                           Mag. Michael Lindner                                                           Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender