9627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2016, geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat Folgendes zum Ziel:

Gemäß § 3 Abs. 6 Z 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes haben die Kreditinstitute die Initiallieferung des in das Kontenregister aufzunehmenden Datenbestands bis spätestens zum Ablauf des 30. September 2016 zu übermitteln. Demnach ist das Kontenregister zwar ab August 2016 wie geplant in Betrieb, sinnvolle Abfragen sind allerdings erst mit Abschluss der Initiallieferung möglich. Dementsprechend wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten der mit dem StPRÄG I 2016 geänderten Bestimmungen über die Auskunft aus dem Kontenregister und die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte auf 1. Oktober 2016 aufzuschieben.

Da darüber hinaus das Kontenregister nur Daten ab 1. März 2015 enthalten wird, sollen für Auskünfte über vor diesem Zeitpunkt bestehende Geschäftsverbindungen weiterhin §§ 109 Z 3 lit. a und 116 StPO in der bis zum Ablauf des 30. September 2016 geltenden Fassung anwendbar sein. Insoweit als daher das Bestehen einer Geschäftsverbindung vor dem 1. März 2015 zu erheben ist, soll daher weiterhin mit einer sogenannten Fachverbandsabfrage vorgegangen werden können.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                  Renate Anderl                                                               Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende