9630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle)

Automatisiertes Fahren ist ein zentrales in der breiten Öffentlichkeit diskutiertes Zukunftsthema. Um in Österreich gerüstet zu sein und den heimischen Unternehmen die richtigen Rahmenbedingungen bieten zu können, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits im Herbst 2015 einen Prozess gestartet, um hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu erarbeiten. Entsprechend den Zielen des Gesamtverkehrsplans kann automatisiertes Fahren dazu beitragen, den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Aufgrund geltender Lenkerpflichten, wie der Verpflichtung, dass das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss, dürfen bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme derzeit jedoch nicht genutzt werden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um automatisiertes Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Mag. Nicole Schreyer, Hans-Jörg Jenewein, MA und Armin Forstner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                    Rene Pfister                                                                Hans-Jörg Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender