9642 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 21. September 2016 im Nationalrat eingebracht und im Wesentlichen wie folgt begründet:

Der gegenständliche Gesetzesentwurf beinhaltet insbesondere eine Sonderbestimmung, um die einmalige Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung zum Ausdruck zu bringen. Mit der Bestimmung soll die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages aufgehoben und gleichzeitig ein neuer Wahltag festgelegt werden.

Mit Blick auf die große Zeitspanne zwischen dem ersten Wahlgang und der geplanten Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 wird die Bildung neuer Wählerverzeichnisse als demokratiepolitisch dringend erforderlich erachtet. In Ausnahme zum allgemeinen Grundsatz von Wahlwiederholungen sollen die neuen Wählerverzeichnisse jenen Personen, die bis zum Wahltag zum Nationalrat wahlberechtigt sein werden, weil sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls eine Teilnahme an der Wahl ermöglichen. Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können bei rechtzeitiger Eintragung in die Wählerevidenz an der verschobenen Wiederholungswahl teilnehmen. Jene Wahlberechtigten, die seit dem 23. Februar 2016 verstorben sind, werden nicht mehr zu einer Verzerrung der Wahlstatistik führen.

Die Verankerung der Bildung neuer Wählerverzeichnisse bewirkt, dass diese auch neuerlich zur Einsicht aufgelegt werden müssen und dass darüber ein Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren ermöglicht werden muss.

Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen, wird den Bezirkswahlbehörden die gesetzliche Verpflichtung auferlegt, für die Vernichtung der bereits für die Wahl am 2. Oktober 2016 im Postweg eingelangten Wahlkarten zu sorgen.

Da die Ursachen für den Produktionsfehler bei der Herstellung der Wahlkarten-Vordrucke in der kurzen Zeit noch nicht geklärt werden konnten, wäre es ein großes Risiko, neuerlich auf Kuverts dieser Art zurückzugreifen, umso mehr, als kurz- bis mittelfristig nur das zuletzt beauftragte Unternehmen in der Lage ist, Kuverttaschen mit den gesetzlich geforderten Spezifikationen herzustellen. Unter Verwendung der bislang gesetzlich vorgesehenen Wahlkarten wäre eine Wiederholungswahl, bei der ein Produktionsfehler mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen ist, wohl frühestens in einigen Monaten möglich. Daher soll mit Umsetzung dieses Gesetzes auf einen Wahlkarten-Vordruck zurückgegriffen werden, der von 1990 bis 2009 bei bundesweiten Wahlen verwendet worden ist. Mit diesen handelsüblichen Kuverttaschen ist eine kurze Herstellungszeit sichergestellt und die für die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl notwendige Stabilität des Kuverts gewährleistet. Die Heranziehung eines neuen Kuverts und der Wegfall der „Aufreißlasche“ machen die Anpassung einiger Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes notwendig.

Schließlich wurde durch eine Änderung im Plenum des Nationalrates ermöglicht, dass die Wähler/innen selbst ihre Wahlkuverts in die Wahlurne werfen können, wenn sie das möchten.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. September 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, Elisabeth Grimling, Mario Lindner und Christoph Längle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. September 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 09 23

                                    Sandra Kern                                                               Dr. Magnus Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender