9645 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen

über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-588-BR/2016 d.B.)

Der vorliegende Bericht gibt über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2015 Aufschluss und wird in zwei getrennten Bänden vorgelegt.

Der erste Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. Einleitung;

2. Leistungsbilanz;

3. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung;

4. Anregungen an den Gesetzgeber.

 

Der zweite Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. Der Nationale Präventionsmechanismus im Überblick;

2. Feststellungen und Empfehlungen.

 

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. Oktober 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Michael Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Peter Samt, Stefan Schennach, Mag. Ernst Gödl, Werner Herbert und Peter Oberlehner sowie die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Michael Lindner gewählt.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2016 den Antrag, den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015)  (III-588-BR/2016 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2016 10 04

                           Mag. Michael Lindner                                                           Werner Herbert

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender