9655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 – EO-Nov. 2016)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:

-              Verbesserung der Effizienz des Rechtsschutzes

-              Verfahrensvereinfachung bei der Gehaltsexekution

-              Effizienzsteigerung des Vollzugs und Verkürzung der Vollzugszeit

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

1) Einführung von Begleitregelungen zur Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen über die Zuständigkeit für Verfahren über die Erlassung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und die Einholung einer Kontoinformation sowie zur Einbindung des Verfahrens in das System der Exekutionsordnung (EO);

2) Begleitregelungen zur Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO), ABl. Nr. L 351 vom 20.12.2012 S. 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 281/2015, ABl. Nr. L 54 vom 25.02.2015 S. 1 für die Anpassung von ausländischen Exekutionstiteln an eine der österreichischen Rechtsordnung bekannte Maßnahme oder Anordnung, mit der vergleichbare Wirkungen verbunden sind und die ähnliche Ziele und Interessen verfolgt;

3) Die Bestimmungen über die Internetversteigerung von beweglichen körperlichen Sachen werden an die im Jahr 2015 geschaffene Möglichkeit der Versteigerung über die justizeigene Versteigerungs-Plattform Justiz-Auktion.at angepasst;

4) Bei der Zusammenrechnung von Bezügen wird der Fall ausdrücklich geregelt, dass die einzelnen Bezüge gering sind und aus keinem von ihnen allein der unpfändbare Grundbetrag gedeckt werden kann;

5) Festlegung, dass außer in dem im Gesetz genannten Fall des Erlags einer Sicherheit der Vollzugsauftrag sofort zu erteilen ist, selbst dann, wenn die Exekution im vereinfachten Bewilligungsverfahren bewilligt wurde.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. November 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 11 15

                                  Renate Anderl                                                               Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende