9674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden sowie ein Alterssicherungskommissions-Gesetz erlassen wird (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat folgende Ziele:

- Aufschub des Pensionsantritts

- Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung

- Vermeidung von Invalidität

- Vermeidung von Altersarmut

- Verbesserung der eigenständigen pensionsrechtlichen Absicherung von Frauen

- Entfall der nachträglichen Beitragsvorschreibung für Aushilfskräfte

- Entlastung der Dienstgeber

- Harmonisierung des durch geringfügig Beschäftigte zu tragenden Pauschalbeitrages.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- Halbierung der Beitragslast bei Aufschub des Pensionsantritts

- Schaffung einer Alterssicherungskommission

- Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation

- Besonderer Ausgleichszulagenrichtsatz bei längerem Versicherungsverlauf

- Neuregelung der Mindestversicherungszeit nach dem APG

- Erweiterung der Möglichkeiten zum freiwilligen Pensionssplitting

- Abfuhr der Dienstnehmerbeiträge für Aushilfskräfte durch den Dienstgeber

- Entfall des Unfallversicherungsbeitrages für Aushilfskräfte

- Anpassung des auf die Krankenversicherung entfallenden Pauschalbeitrages für Vollversicherte, die

in einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach dem ASVG oder dem

Dienstleistungsscheckgesetz stehen.

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Renate Anderl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Renate Anderl                                                                      Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender