9734 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive - sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Ab. 1 EStG (199/A(E)-BR/2014)

Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2014 einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Budget des Bundesministeriums für Inneres ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, dennoch sinkt im Jahr 2014 der Personalstand für die Exekutive. Die Bediensteten in den Landespolizeidirektionen müssen daher einen hohen zeitlichen Mehreinsatz leisten. Insgesamt sind bereits im Jahr 2013 in den Landespolizeidirektionen schon beinahe 5 Millionen Überstunden geleistet worden. Die Regelungen des § 68 EStG (Besteuerung bestimmter Zulangen und Zuschläge) sind für die Exekutive sehr wichtig, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise mit hoher Inflation, niedrigen Zinsen und der Kalten Progression, von der Exekutivbeamte gleichermaßen betroffen sind wie jeder Arbeitnehmer. Der Freibetrag gemäß § 68 EStG in Höhe von vormals 4920.- Schilling – nunmehr 360.- Euro - wurden seit vielen Jahren nicht mehr erhöht. Das Resultat ist, dass nicht einmal mehr die 2 Pauschalen für besondere Gefährdung und für exekutivdienstspezifische Erschwernisse zur Gänze steuerfrei ausbezahlt werden. Folglich werden einem Polizisten im Außendienst alle weiteren Zulagen und Zuschläge für besondere Erschwernisse, Gefahren, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zur Gänze versteuert. Damit wurde das Prinzip einer Begünstigung dieser Arbeitsleistungen im Laufe der Jahre zur Gänze von der Inflation aufgefressen.“

Der Finanzausschuss hat diesen Antrag erstmals in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Herbert.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Mag. Harald Himmer, Bundesrätin Monika Mühlwerth sowie die Bundesräte Werner Herbert und Marco Schreuder.

Bundesrat Mag. Harald Himmer stellte den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Finanzausschuss hat am 10. März 2015 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert und Peter Oberlehner.

Bundesrat Peter Oberlehner stellte den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Finanzausschuss hat am 19. Dezember 2016 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Herbert und Edgar Mayer.

Bundesrat Edgar Mayer stellte den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen über den Gegenstand. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Finanzausschuss hat am 14. Februar 2017 die Beratungen über die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

 

Bei der Abstimmung fand der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive - sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Ab. 1 EStG keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen Verhandlungen zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag 199/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 02 14

                                Ing. Eduard Köck                                                        Mag. Reinhard Pisec, BA

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender