9751 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2017 (III-603-BR/2017 d.B.)

Das gegenständliche Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2017 setzt einen wesentlichen Schwerpunkt im Bereich Jugend. Unterstrichen wird dies unter anderem mit der Schaffung des Europäischen Solidaritätskorps. Dieses Projekt hat die Europäische Kommission initiiert, um den staatenübergreifenden Arbeitsmarktzugang von Jugendlichen zu fördern und so der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Das Europäische Solidaritätskorps soll den Wunsch von Jugendlichen nach sinnvoller Tätigkeit mit dem Ziel verbinden, zusätzliche Lernerfahrungen und neue Arbeitsperspektiven zu entwickeln.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend verfolgt 2017 im Jugendsektor vor allem das weitreichende Ziel, die soziale Inklusion junger Menschen zu fördern und ihnen die Möglichkeit der aktiven Partizipation verstärkt näher zu bringen. Dabei soll ihnen ein besserer und soliderer Einstieg in die Arbeitswelt, unter anderem durch das Projekt Erasmus+ oder das Europäische Solidaritätskorpsermöglicht werden. Denn die Jugendlichen von heute sind die erwachsenen Zukunftsträger von morgen. Der EU-Vorhabensbericht des Bundesministeriums für Familien und Jugend steht somit im Zeichen des Arbeitsplanes der Europäischen Kommission für das Jahr 2017.

Im Bereich der Familienpolitik liegt der Fokus klar im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die bereits existierenden Maßnahmen und Möglichkeiten werden ausgebaut und verbessert. Da die Ausgestaltung der Familienpolitik vorwiegend durch die einzelnen Mitgliedstaaten kompetenzmäßig wahrgenommen wird, ist es möglich, die Angelegenheiten im Sektor Familie staatenspezifischer und damit familienbedarfsorientierter zu gestalten. Dabei spielen jedoch die europäischen Empfehlungen und Leitlinien der politischen Institutionen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine essentielle Rolle, um weitestgehend Homogenität innerhalb der Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Arnd Meißl, David Stögmüller, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Inge Posch-Gruska und Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 den Antrag, das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2017 (III-603-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2017 04 04

                               Ing. Andreas Pum                                                          Sonja Ledl-Rossmann

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende