9768 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst nachstehende Ziele:
- Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
- Bestmögliche Einpassung der Neuerungen in die bestehende Zivilrechtslage
Der vorliegende Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Schaffung eines Pauschalreisegesetzes
- Einschränkung des KSchG um die Regelungen über den Reiseveranstaltungsvertrag
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Klaus Fürlinger, Günther Novak und Werner Herbert.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 04 04
Martin Weber Mag. Susanne Kurz
Berichterstatter Vorsitzende