9864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Ziel:
- Implementierung der Interaktion von nationalen Behörden mit Europol aufgrund der Europol-VO
- Präzisierung der Aufgaben des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
- Stärkung der Unbefangenheit der Rechtsschutzkommission
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Schaffung der erforderlichen flankierenden Regelungen zur Europol-VO
- Aktualisierung des Zuständigkeitskatalogs des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
- Präzisierung der Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit und der Förderung des Präventionsbewusstseins
- Ergänzung der Bestimmungen zur Rechtsschutzkommission
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Kern.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Kern gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 04
Sandra Kern Gerhard Schödinger
Berichterstatterin Vorsitzender