9903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018)

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Kaufkraftstärkung sowie Kaufkrafterhaltung von Pensionist/inn/en durch die Schaffung einer der Höhe nach gestaffelten Pensionsanpassung 2018 über den Anpassungsfaktor hinaus.

Bei Menschen mit niedrigem Einkommen und Pensionen stehen die alltäglichen Kosten im Vordergrund. Das betrifft beispielsweise Lebensmittel oder Wohnen. Diese Kosten sind in den letzten Monaten stärker gestiegen. Gerecht ist es, hier anzusetzen und dieser Entwicklung mit einer gestaffelten Anpassung der Pensionen entgegenzuwirken.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2017 10 23

                                  Renate Anderl                                                                      René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender