6. Februar 2008

 

 

 

JAHRESVORSCHAU 2008

DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FINANZEN

auf der Grundlage des

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

sowie

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

 

 

Inhalt

 

A. Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission

 

B. Operatives Jahresprogramm des (ECOFIN-) Rates

 

I.             Überblick

II.             Wirtschafts- und budgetpolitische Koordination

III.            Erweiterung der Euro-Zone

IV.           EU-Haushaltsfragen

V.            Finanzdienstleistungen

VI.           Steuern

VII.          Zollpolitik

 

 

 

 

A.         LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION

 

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK orientiert sich weiterhin an den strategischen Zielen, die sie bereits am Beginn ihrer Amtszeit festgelegt hat: Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands und sozialen Zusammenhalts, Stärkung Europas im globalen Kontext, Verwirklichung eines Raums der Sicherheit und Freiheit.

 

Die Lissabon-Strategie steht weiterhin im Zentrum bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung und sie ist die Grundlage dafür, dass Europa den Herausforderungen der Globalisierung wirksam begegnen kann. Die angestrebte Steigerung der Erwerbsbeteiligung sowie der Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft tragen zur Stärkung des Wachstumspotentials und zur Bewältigung der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung bei.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die EK vor allem in zwei Politikbereichen weiterhin besonderen Handlungsbedarf: Einerseits müssen wirtschaftliche Flexibilität und soziale Absicherung (Stichwort: „Flexicurity“) noch besser miteinander verknüpft werden; und anderseits muss die Förderung von Bildung, Weiterbildung und lebenslangem Lernen sowie von Forschung und Innovation noch stärker in den Vordergrund gerückt werden.

 

In Zusammenhang mit der Überprüfung des Binnenmarktes kündigt die EK in ihrem Arbeitsprogramm für 2008 ferner eine Reihe von Maßnahmen an, durch deren Umsetzung insbesondere das Potential bei Dienstleistungen besser ausgeschöpft werden soll. Außerdem will die EK ihre Arbeiten an der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage fortsetzen, deren Verwirklichung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, aber auch für die öffentliche Verwaltung, erhebliche Vereinfachungen und Kostenersparnisse bringen könnte.

 

Vor dem Hintergrund der Turbulenzen auf den Finanzmärkten seit Mitte letzten Jahres will die EK aktiv dazu beitragen, dass die Voraussetzungen zur Stärkung der Finanzmarktsstabilität weiter verbessert werden. Ebenso möchte sie sich darauf konzentrieren, „das Funktionieren der Märkte für Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu optimieren“, damit Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Betriebe gleichermaßen vom Binnenmarkt profitieren können.

 

Ein weiteres Anliegen der EK ist ferner die Verbesserung des ordnungspolitischen Umfeldes in Europa (Stichwort: „Better Regulation“). Neben der Modernisierung und Vereinfachung von Rechtsvorschriften will sie bei der Konzeption neuer Gesetzesentwürfe auch künftig Folgenabschätzungen durchführen- vor allem, wenn mit erheblichen Verwaltungskosten zu rechnen ist. Darüber hinaus sollen anhängige Rechtsetzungsvorschläge mit Blick auf deren mögliche Rücknahme überprüft werden. Für das Jahr 2008 sind darüber hinaus 45 Initiativen zur Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften vorgesehen.

 

Hinsichtlich der gemeinsamen Migrationspolitik will die EK weitere Schritte vorschlagen, um das Potential der Zuwanderung für die sozioökonomische Entwicklung in den Herkunfts- und Zielländern besser auszuschöpfen. Wesentliche Parameter dieser Strategie sind aus Sicht der EK eine gut organisierte Steuerung der Wirtschaftsmigration, die Unterstützung der zirkulären Migration sowie die Förderung der Ausbildung und Integration.

 

Schließlich wird die EK zehn Jahre nach Einführung der gemeinsamen Währung eine strategische Überprüfung der Europäischen Währungsunion vornehmen und eventuell Vorschläge zur weiteren Verbesserung ihrer Funktionsweise vorlegen.

 

In Zusammenhang mit der europäischen Klimastrategie will die EK aktiv zu einer Einigung über die Ende Jänner vorgelegten Vorschläge zu Reduktion von Treibhausgasen sowie zur Forcierung erneuerbarer Energien beitragen. Außerdem wird sie ein Weißbuch zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vorlegen. Besondere Aufmerksamkeit will sie auch Maßnahmen einräumen, die auf einen umweltfreundlicheren Verkehrssektor ausgerichtet sind. Schließlich soll eine Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie durchgeführt werden, um steuerliche und umweltrelevante Ziele besser miteinander zu verknüpfen.

 

Auf internationaler Ebene sieht sich die EK mit einer Reihe wichtiger Verhandlungen konfrontiert. Zum einen werden die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien fortgeführt, zum anderen erwartet die EK den Abschluss des Netzes der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern des westlichen Balkans. Besondere Aufmerksamkeit wird die EK 2008 dabei dem Kosovo zukommen lassen. Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik wird die EK die praktischen Fortschritte bei der Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen in den Partnerländern analysieren.

 

Schließlich drängt die EK weiterhin auf ein WTO-Handelsabkommen, womit sie ihr Konzept eines globalen Europas voranbringen will. Darüber hinaus werden mit zahlreichen Ländern die Verhandlungen über bilaterale Abkommen fortgesetzt.

 

B.        OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES (ECOFIN-) RATES

 

I. Überblick

 

Im ersten Halbjahr 2008 hat mit Slowenien der erste der 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten den Ratsvorsitz übernommen. Aufbauend auf das gemeinsame Arbeitsprogramm mit Deutschland und Slowenien rückt Slowenien dabei folgende drei Schwerpunktbereiche in den Vordergrund:

 

 

In Zusammenhang mit dem neuen Dreijahreszyklus bei den Integrierten Leitlinien (Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Beschäftigungspolitische Leitlinien) steht für die slowenische Präsidentschaft die Sicherstellung von Stabilität und Kontinuität im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund tritt die Präsidentschaft dafür ein, dass die beim Europäischen Rat 2006 definierten Schwerpunktbereiche (Wissen und Innovation, Beschäftigung und Arbeitsmärkte, Unternehmensumfeld, Energie und Klimaschutz) unverändert beibehalten werden und auch künftig den Rahmen für die Integrierten Leitelinien bilden. Wie in den letzten Jahren wird der ECOFIN-Rat auch für den diesjährigen Frühjahrsgipfel ein Key Issues Paper erstellen, in dem die wichtigsten wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen skizziert sind.

 

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll in effizienter Weise umgesetzt werden, wobei bei der Prüfung der Updates zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen horizontale Aspekte im Vordergrund stehen sollen. Ebenso möchte Slowenien die unter deutscher und portugiesischer Präsidentschaft begonnene Debatte über die Verbesserung der Qualität in den öffentlichen Finanzen fortsetzen und den Schwerpunkt dabei vor allem auf die Sozial- und Bildungsausgaben legen.

 

Auf Basis der Konvergenzberichte von EK und EZB wird der ECOFIN-Rat ferner zu prüfen haben, ob weitere Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Teilnahme an der gemeinsamen Währung erfüllen. Im Lichte von „10 Jahren WWU“ soll unter slowenischem Vorsitz außerdem eine Bewertung der bisher erreichten (wirtschaftlichen) Erfolge sowie der künftigen Herausforderungen durchgeführt werden.

 

Ein wichtiger Schwerpunkt der slowenischen Präsidentschaft betrifft ferner die Fortführung der Arbeiten zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität. In diesem Zusammenhang ist u.a. ein erweitertes Memorandum of Understanding zur grenzüberschreitenden Aufsichtskooperation geplant. Ebenso möchte die Präsidentschaft in enger Abstimmung mit den internationalen Partnern dazu beitragen, die Disziplin und die Anpassungsfähigkeit auf den Finanzmärkten zu stärken, u.a. durch mehr Transparenz, ein besseres Risikomanagement sowie durch verbesserte Bewertungsstandards. In Zusammenhang mit legislativen Vorhaben stehen die Arbeiten an der Rahmenrichtlinie zu Solvabilität II im Vordergrund; darüber hinaus soll unter slowenischer Präsidentschaft auch mit den Beratungen zur Änderung der OGAW- Richtlinie (Investmentfonds), der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen bei Zahlungssystem sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und zur Richtlinie über Finanzsicherheiten begonnen werden.

 

Im steuerlichen Bereich steht weiterhin die Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwert- und Verbrauchsbesteuerung auf der Tagesordnung des ECOFIN-Rates. Ein weiteres Thema betrifft auch die Bekämpfung des Steuerbetrugs, wo einerseits Vorschläge hinsichtlich konventioneller Maßnahmen und anderseits auch Vorschläge hinsichtlich weitergehender Maßnahmen (inkl. dem von Österreich angestrebten Reverse Charge Pilotprojekt) zu prüfen sind. Außerdem soll die unter portugiesischem Vorsitz begonnene Grundsatzdebatte über den Anwendungsbereich ermäßigter Mehrwertsteuersätze fortgesetzt werden.

 

In Zusammenhang mit der Energie- und Klimastrategie will sich der slowenische Vorsitz dafür einsetzen, dass der ECOFIN-Rat für eine kosteneffiziente Umsetzung der Strategie sorgt.

 

Schließlich soll der Dialog mit den internationalen Partnern (etwa im Rahmen der transatlantischen Beziehungen, des ASEM-Prozesses sowie der EU-Nachbarschaftspolitik) weiter verstärkt werden.

 

II. Wirtschafts- und budgetpolitische Koordination

 

II.1. Lissabon-Strategie/ Grundzüge der Wirtschaftspolitik

 

Hintergrund

 

In Zusammenhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategie (bzw. Vorbereitung des Frühjahrsgipfels) gibt es dieses Jahr insofern eine Besonderheit, als der neue Dreijahreszyklus (2008-2011) zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festzulegen ist. Die Integrierten Leitlinien, die im Rahmen des 2004/ 05 durchgeführten Review zur Lissabon-Strategie beschlossen worden sind, umfassen die (in die Zuständigkeit des ECOFIN-Rates fallenden) Grundzüge der Wirtschaftspolitik als das übergreifende Koordinationsinstrument sowie die Beschäftigungspolitischen Leitlinien. Weitere Schlüsseldokumente im Hinblick auf den Frühjahrsgipfel betreffen (aus Sicht des ECOFIN-Rates) den Fortschrittsbericht der EK über die Umsetzung der nationalen Reformprogramme sowie das Lissabon-Gemeinschaftsprogramm der EK. Ebenso wird der Ecofin (wie jedes Jahr) auch diesmal wieder ein Key Issues Paper für die Tagung der Staats- und Regeierungschefs vorlegen (siehe Punkt II.3).

 

In Bezug auf die Integrierten Leitlinien schlägt die EK vor, die beim Europäischen Rat 2006 festgelegten vier Prioritäten (Wissen und Innovation, Beschäftigung und Arbeitsmärkte, Unternehmensumfeld, Energie und Klimaschutz) und 24 Leitlinien unverändert beizubehalten. Textliche Änderungen sollen, soweit dies aufgrund neuerer Entwicklungen notwendig ist, aus Sicht der EK lediglich bei den Erläuterungen zu den einzelnen Leitlinien vorgenommen werden.

 

In ihrem Bericht zur Umsetzung der Lissabon-Strategie kommt die EK zum Ergebnis, dass es seit dem Neustart der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 deutliche Fortschritte gegeben hat, das Ambitionsniveau bei der Durchführung von Reformen in den Mitgliedstaaten aber nach wie vor sehr unterschiedlich ist, und sich das Reformtempo zuletzt insgesamt wieder verringert hat. Handlungsbedarf sieht die EK weiterhin im Bereich der Arbeitsmärkte, der Wettbewerbspolitik (insbesondere bei Dienstleistungen und Energie), bei Forschung und Innovation sowie bei der Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen.

 

In Bezug auf Österreich stellt die EK fest, dass bei der Umsetzung des nationalen Reformprogramms 2005-2007 erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Hervorgehoben werden insbesondere die erhöhten Budgetmittel für Forschung und Innovation (inkl. Innovations-Gutschein), die Schaffung des Klima- und Energiefonds sowie die Weiterentwicklung des Flexicurity Modells. Begrenzten Fortschritt sieht die EK hingegen bei der Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer sowie bei der Verbesserung der Fähigkeiten von jungen und benachteiligten Menschen. Vor diesem Hintergrund wird Österreich zur Entwicklung wirksamerer Strategien aufgefordert, um ältere Arbeitnehmer durch gezielte Schulungen und verbesserte Arbeitsbedingungen länger im Arbeitsleben zu halten.

 

Im Lissabon-Gemeinschaftsprogramm hat die EK anhand (der oben erwähnten) vier Reformprioritäten 10 Kernziele (mit 28 Aktionen) identifiziert. Diese Kernziele beziehen sich u.a. auf die Förderung von Investitionen in Wissen und Innovation, auf die Anpassung und Modernisierung der Arbeitsmärkte, auf die Förderung des Unternehmertums (insbesondere in Bezug auf KMU), auf die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie sowie auf die Verstärkung der Beziehungen mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern der EU.

 

Diskussionsstand

 

Die Vorbereitung des Frühjahrsgipfels steht im ECOFIN-Rat (bzw. in der Euro-Gruppe) bei den Treffen im Jänner und im Februar auf der Tagesordnung. Bei der ersten Orientierungsdebatte im Jänner hat sich bereits gezeigt, dass der Ansatz der EK (Stichwort: Kontinuität, Kohärenz, Umsetzung) auch im ECOFIN-Rat auf breite Zustimmung stößt, und die Lissabon-Strategie weiterhin als die angemessene Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Globalisierung, Klimawandel und Bevölkerungsalterung gesehen wird. Von einigen Mitgliedstaaten wurde vorgeschlagen, dass die Umsetzung der nationalen Reformprogramme künftig (analog zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen) im Interesse von mehr Transparenz und Gleichbehandlung ebenfalls auf Basis eines stärker standardisierten Verfahrens erfolgen sollte.

 

Position des BMF

 

Das BMF teilt die Auffassung, wonach der 2005 durchgeführte Review zu einer stärkeren Fokussierung auf Wachstum und Beschäftigung geführt hat und die beim Europäischen Rat 2006 festgelegten Prioritäten auch im Rahmen des neuen Dreijahreszyklus uneingeschränkt gültig sind. Allerdings müssen die Reformen (auch vor dem Hintergrund der Wachstumsverlangsamung) konsequent fortgesetzt werden, wobei die Schwerpunkte insbesondere auf die Arbeitsmärkte (Stichwort: Flexicurity), auf Forschung, Innovation und Ausbildung, sowie auf die Förderung des Unternehmertums zu legen sind. Ebenso ist wichtig, dass die Regeln für den Binnenmarkt weiterentwickelt und die nach wie bestehenden Hindernisse, etwa im Dienstleistungssektor oder im Bereich der Netzwerkindustrien, beseitigt werden.

 

II.2. Stabilitäts- und Wachstumspakt

 

Hintergrund

 

Das höhere Wirtschaftswachstum hat zuletzt zu einer deutlichen Verbesserung in den öffentlichen Haushalten geführt. Gemäß den (vorläufigen) Berechnungen der EK hat sich das Budgetdefizit der EU-27 von 1,6% des BIP im Jahr 2006 auf 1,1% im Jahr 2007; in der Euro-Zone von 1,5% auf 0,8% des BIP verringert. Anfang 2008 waren noch gegen sechs Mitgliedstaaten (Italien, Portugal, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits anhängig; Anfang 2007 war dies noch bei elf Mitgliedstaaten (darunter Deutschland und Frankreich) der Fall gewesen. Aus heutiger Sicht werden in den nächsten Monaten auch die Verfahren gegen Italien und die Slowakei eingestellt.

 

Diskussionsstand

 

Die Prüfung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme erfolgt bei den Tagungen des ECOFIN-Rates im Februar und im März (wo auch jenes von Österreich auf der Tagesordnung stehen wird). Um den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung Rechnung zu tragen, erfolgt die Bewertung der Programme nach einem weitgehend standardisierten Verfahren. Kriterien sind u.a. die konjunkturelle Angemessenheit des Budgetpfades, der Sicherheitsabstand zur 3%- Defizitgrenze, die Entwicklung der Schuldenquote, die langfristige Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen und die Konsistenz mit den nationalen Reformprogrammen.

 

Position des BMF

 

Das BMF tritt für eine konsequente Umsetzung des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts ein, wobei bei der Bewertung der Programme insbesondere auch die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einbezogen werden muss, die in einigen Mitgliedstaaten noch nicht gegeben ist. Die von den letzten Präsidentschaften begonnene und von der aktuellen Präsidentschaft fortgesetzte Debatte (mit Schwerpunkt auf Bildungs- und Sozialausgaben) über die Qualität der öffentlichen Finanzen ist ein wichtiger Beitrag, die Effizienz und Effektivität bei der öffentlichen Aufgabenerfüllung zu erhöhen.

 

II.3. Key Issues Paper

 

Hintergrund

 

Wie in den vergangenen Jahren, wird auch unter slowenischer Präsidentschaft für die Diskussion der Staats- und Regierungschefs anlässlich des Frühjahrsgipfels ein Key Issues Paper erstellt, in dem die wesentlichen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen in der EU insgesamt und in der Euro-Zone skizziert sind. Grundtenor des Papiers ist, dass sich die Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in den vergangenen Jahren zunehmend in einem höheren Wirtschaftswachstum, in mehr Beschäftigung sowie geringeren öffentlichen Defiziten niedergeschlagen hat und die stabilitätsorientierte Reformpolitik - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der schwieriger gewordenen globalen Rahmenbedingungen - auch in Zukunft konsequent fortgesetzt werden muss.

 

Folgende Maßnahmen werden vom ECOFIN-Rat dabei besonders in den Vordergrund gestellt:

 

 

 

 

 

In Bezug auf die Eurozone wird festgestellt, dass die Einführung der gemeinsamen Währung die wirtschaftliche Integration in Europa deutlich beschleunigt und die EU gegenüber externen Schocks widerstandfähiger gemacht hat. Gleichzeitig wird unterstrichen, dass eine Stärkung der Koordination notwendig ist, um die Vorteile der gemeinsamen Währung voll auszuschöpfen und den globalen Herausforderungen sowie möglichen (negativen) Spill-overs zwischen den Mitgliedstaaten erfolgreich begegnen zu können.

 

Diskussionsstand

 

Bei einer ersten Orientierungsdebatte im ECOFIN-Rat im Jänner haben sich alle Mitgliedstaaten grundsätzlich positiv zum vorgelegten Entwurf geäußert. Beim ECOFIN-Rat im Februar wird die Diskussion abgeschlossen und das Papier dann an den Europäischen Rat weitergeleitet.

 

Position des BMF

 

Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten auf den Finanzmärkten und der abnehmenden Wachstumsdynamik müssen die weiteren Entwicklungen sorgfältig beobachtet, die nationalen Reformprogramme konsequent umgesetzt und nach wie vor bestehende Hindernisse im Binnenmarkt beseitigt werden. Um ein reibungsloses Funktionieren der Währungsunion sicherzustellen, bedarf es vor allem zwischen den Teilnehmerstaaten an der gemeinsamen Währung einer engen Koordination ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitiken, die beide einen wesentlichen Einflussfaktor für die Inflationsentwicklung in der Euro-Zone darstellen und folglich auch die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Geldpolitik maßgeblich mitbestimmen.

 

III. Erweiterung der Euro-Zone

 

Hintergrund

 

Nach Slowenien, das als erster der 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten am 1. Jänner 2007 den Euro eingeführt hat, sind am 1. Jänner 2008 auch Zypern und Malta gefolgt. Die Umstellung auf die gemeinsame Währung ist aufgrund der systematischen Vorbereitungen in beiden Mitgliedstaaten reibungslos erfolgt. Die Voraussetzungen für den Beitritt zur Euro-Zone sind sowohl rechtlicher Natur (z.B. Unabhängigkeit der Zentralbank) als auch wirtschaftlicher Natur (Budgetdefizit, Gesamtverschuldung, Inflation, Zinssatz, Wechselkursentwicklung). Darüber hinaus kann eine Euro-Einführung nur erfolgen, wenn ein hohes Maß an realwirtschaftlicher Konvergenz gegeben ist.

 

Diskussionsstand

 

Die EK und die EZB werden im Mai die Konvergenzberichte über die potentiellen Beitrittsstaaten zur Euro-Zone vorlegen. Nach Prüfung der Berichte durch den ECOFIN-Rat und Befassung des Rates in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs würde für den Fall, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten die Voraussetzungen erfüllen, der ECOFIN-Rat bei seiner Tagung im Juli die formellen Beschlüsse (u.a. die Festlegung des Eintrittskurses) fassen.

 

Position des BMF

 

Die Erweiterung der Euro-Zone stärkt die Rolle der gemeinsamen Währung im globalen Wettbewerb, und ist daher grundsätzlich positiv zu bewerten. Voraussetzung für die Aufnahme in der Euro-Zone ist allerdings, dass die vertraglich festgelegten Kriterien ausnahmslos erfüllt werden und ein hohes Maß an nomineller und realer Konvergenz sichergestellt ist.

 

IV. EU-Haushaltsfragen

 

IV.1. Überprüfung des Finanzrahmens

 

Hintergrund

 

Die Einigung des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 enthält eine Revisionsklausel („Review“), mit der die EK aufgefordert wird, eine vollständige und weit reichende Überprüfung des Finanzrahmens vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, umfasst, und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Auf Grundlage dieser Überprüfung kann dann der Europäische Rat zu allen Punkten, die darin behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen. Die Überprüfung wird auch bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen Vorausschau berücksichtigt.

 

Diskussionsstand

 

Im September 2007 hat die EK eine Mitteilung vorgelegt, mit der ein breiter Konsultationsprozess eingeleitet wurde. Bis einschließlich 15. April 2008 können der EK im Rahmen dieses Konsultationsprozesses Beiträge übermittelt werden. Der Bericht der EK ist für Ende 2008/ Anfang 2009 angekündigt.

 

Position des BMF

 

Die Überprüfung der EU-Finanzen sollte dazu beitragen, dass auch im Gemeinschaftshaushalt der Fokus noch stärker auf zukunftsorientierte Ausgaben gelegt wird, d.h. auf die Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung (Forschung und Entwicklung, Bildung, Transeuropäische Netze), auf die Bewältigung des Klimawandels und die Verbesserung der Versorgungssicherheit bei Energie sowie auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Außerdem tritt das BMF dafür ein, dass der Ausgabenrahmen auch in Zukunft bei 1% des BNE liegt. Sämtliche Gemeinschaftsausgaben müssen dahingehend hinterfragt werden, inwieweit sie einen Mehrwert für Europa bringen und wie in den nationalen Haushalten, müssen auch im Gemeinschaftshaushalt Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz im Vordergrund stehen. Aus Sicht des BMF sollte der Review auch zum Anlass genommen werden, Möglichkeiten für die Einführung einer EU-weiten Steuer zu prüfen.

 

IV.2. Haushaltsverfahren

 

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens sind 2008 einerseits der EU-Haushalt 2009 und anderseits das Entlastungsverfahren zum EU-Haushalt 2006 wichtige Themen. Das EU- Haushaltsverfahren beginnt mit der Festlegung der Haushaltsprioritäten durch den ECOFIN-Rat bei der Tagung im März; im Anschluss daran legt die EK im Mai ihren Haushaltsvorentwurf vor. Die Verabschiedung des Haushaltsplans erfolgt, nach jeweils zwei Lesungen im Rat und im EP, im Dezember durch das EP. Die Entlastungsempfehlung zum Haushalt 2006 wird ebenfalls bei der Tagung des ECOFIN-Rates im März behandelt.

 

V. Finanzdienstleistungen

 

V.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzstabilität

 

Hintergrund

 

Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben Schwächen der Finanzsysteme, im Speziellen bezüglich der Marktorganisation für komplexe Finanzprodukte, aufgezeigt. Es wurde daher insbesondere seitens der EK und des FSC (Financial Services Committee) analysiert, welcher Verbesserungen der Rahmenbedingungen es bedarf, um auf entsprechende Turbulenzen möglichst früh reagieren zu können und eine Ausbreitung zu verhindern. Für den informellen Europäischen Rat im Oktober 2007 wurde vom ECOFIN-Rat ein Papier vorgelegt, in dem die aktuellen Schlüsselfragen im Finanzmarktbereich und die zur Sicherung einer länderübergreifenden Finanzstabilität notwendigen weiteren Schritte auf EU- Ebene und nationaler Ebene dargestellt sind. Konkret werden Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz für Investoren und Regulatoren, zur Verbesserung der Bewertung von Finanzprodukten sowie des Aufsichtsrahmens und eine Analyse der Arbeitsmethoden der Rating Agenturen vorgeschlagen und in einem Zeitplan („Roadmap“) erfasst.

 

Diskussionsstand

 

Derzeit wird an der Umsetzung der Roadmap gearbeitet. Die Arbeiten in den einzelnen Bereichen sollen innerhalb eines bis 2009 laufenden Zeitplans abgeschlossen werden. Ein erster Zwischenbericht soll Mitte 2008 vorgelegt werden.

 

Position des BMF

 

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird grundsätzlich unterstützt. Bei der Präzisierung gemeinsamer Prinzipien ist jedoch darauf zu achten, dass die nationalen Mechanismen zur Krisenprävention nicht zu stark eingeschränkt werden.

 

V.2. Maßnahmen zur Verbesserung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für das Krisenmanagement

 

Hintergrund

 

Angesichts der Tatsache, dass der Bankensektor in der EU zunehmend durch große, grenzübergreifend tätige Bankengruppen charakterisiert ist und ein Konkurs einer dieser Bankengruppen Implikationen für die Finanzmarktstabilität in mehreren Mitgliedstaaten haben kann, wurden vom ECOFIN-Rat Möglichkeiten zur Verbesserung der Financial Stability Arrangements in der EU vereinbart. Diese sollen dazu beitragen, dass trotz unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und Interessenslagen die Rahmenbedingungen für die Aufsicht und die Effektivität bzw. Effizienz beim grenzüberschreitenden Krisenmanagement verbessert werden. Konkret einigte sich der ECOFIN-Rat in seinen Schlussfolgerungen im Oktober darauf, gemeinsame Prinzipien für das Krisenmanagement zu erstellen und ein gemeinsames Instrumentarium zu identifizieren. Die Aufsichtbehörden der Mitgliedstaaten werden ferner ermutigt, freiwillige grenzüberschreitende Kooperationen zu entwickeln. Die EK wird ersucht, das bestehende Instrumentarium zu überprüfen und allenfalls auch rechtliche Änderungen vorzuschlagen.

 

Diskussionsstand

 

Derzeit wird an der Konkretisierung der Maßnahmen gearbeitet. Die Umsetzung und das Funktionieren sämtlicher Maßnahmen soll in einer EU-weiten Krisensimulationsübung im Frühjahr 2009 einem Test unterzogen und bis Herbst 2009 analysiert werden.

 

Position des BMF

 

Maßnahmen zur Verbesserung des Krisenmanagements bei grenzüberschreitenden Krisen werden grundsätzlich unterstützt. Bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen ist allerdings darauf zu achten, dass ein gewisses Maß an Flexibilität vorhanden bleibt, um situationsspezifisch reagieren zu können.

 

V.3. SEPA

 

Hintergrund

 

SEPA (Single Euro Payments Area) ist eine Initiative des European Payments Council (Gremium europäischer Bankenverbände) aus 2002 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsrahmens auf selbstregulierender Basis und damit fester Bestandteil der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Das Projekt wird vom Europäischen System der Zentralbanken und der EK nachdrücklich unterstützt. SEPA sieht vor, dass Zahlungen in Euro im Gebiet der EU unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente (SEPA- Überweisungen, SEPA- Lastschriften, SEPA- (Kredit-) Kartenzahlungen) genauso einfach, effizient und sicher wie auf nationaler Ebene getätigt werden können.

 

Diskussionsstand

 

Die SEPA- Zahlungsinstrumente stehen seit dem 28. Jänner 2008, beginnend mit Überweisungen, schrittweise zur Verfügung. Nach einer ersten Phase der Interoperabilität nationaler und grenzüberschreitender Systeme sollen letztlich nationale Instrumente und Standards aufgegeben und nur noch SEPA- Instrumente verwendet werden. Ziel ist die Anwendung der SEPA- Instrumente auf breiter Basis bis Ende des Jahres 2010. Für den Erfolg des Projektes ist entscheidend, dass rasch eine kritische Masse an nationalen Zahlungsverkehrsvolumina auf den SEPA- Standard übergeleitet wird. Aus diesem Grund wurden von der EZB und der EK die öffentlichen Sektoren in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Einnahme einer Pionierfunktion aufgefordert.

 

Position des BMF

 

Um eine reibungslose Implementierung der SEPA- Produkte zu gewährleisten, haben sich die österreichischen Kreditinstitute mit der OeNB, der WKÖ und dem Verband der österreichischen Banken und Bankiers zum Austrian Payments Council (APC) zusammengeschlossen, dessen Aufgaben die Abstimmung des österreichischen mit dem paneuropäischen Migrationsprozess und die Koordination der technischen Umsetzung der SEPA- Anforderungen durch die österreichischen Finanzinstitute sind. Das BMF übernimmt bei der Einführung von SEPA in Österreich eine Vorreiterrolle. Entsprechende Projekte zum Einsatz von SEPA für den Zahlungsverkehr des Bundes sind bereits eingerichtet; Projektteilnehmer sind die BRZ GmbH sowie die BAWAG P.S.K. als Hausbank des Bundes. Nach Abschluss dieser Projekte soll der Großteil der Ein-/ Auszahlungen des Bundes SEPA-konform abgewickelt werden.

 

V.4. Solvabilität II

 

Hintergrund

 

Mit der neuen Solvabilität II-Richtlinie werden die bestehenden Eigenmittelvorschriften für Versicherungsunternehmen grundlegend überarbeitet. Es soll eine neue, auf wirtschaftlichen Risiken basierende Solvabilitätsregelung unter vollständigem Rückgriff auf das Lamfalussy-Verfahren entwickelt werden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sollen sich künftig viel stärker als bisher an qualitativen als an quantitativen Vorgaben orientieren, weshalb betriebswirtschaftliche Instrumente, allen voran ein professionelles Risikomanagement, massiv an Bedeutung gewinnen werden. Neben den quantitativen Änderungen bei der Eigenmittelausstattung ergeben sich auch qualitative Änderungen bei der Berechnungsmethode, bei den aufsichtsrechtlichen Instrumenten sowie bei den Informations- und Transparenzpflichten.

 

Diskussionsstand

 

Im Juli 2007 wurde von der EK der Vorschlag für die Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“ vorgelegt, der neben den neuen Solvabilitätsanforderungen und Aufsichtsstandards für Versicherungen auch eine Neukodifikation der bestehenden Richtlinien enthält. Bei den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe konnte in einigen Bereichen bereits weitgehende Übereinstimmung erzielt werden. Bei den kontroversiellen Fragen wie den quantitativen Eigenmittelanforderungen und dem Gruppenaufsichtssystem soll unter der slowenischen Präsidentschaft eine Einigung erzielt werden. Die Annahme der Richtlinie durch den Rat ist für Dezember 2008 und durch das EP im Frühjahr 2009, das Inkrafttreten der Richtlinie für 1. November 2012 vorgesehen. Um diesen Termin halten zu können, müssen die Durchführungsbestimmungen auf Level 2 des Lamfalussy- Verfahrens in der zweiten Jahreshälfte 2010 vorliegen.

 

Position des BMF

 

Ziel ist es, dass den Besonderheiten des österreichischen Versicherungsmarktes – inklusive des hohen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer und Begünstige – bestmöglich Rechnung getragen wird. Daher sind die quantitativen und qualitativen Anforderungen bei der Eigenmittelausstattung so auszugestalten, dass sie auch die Anliegen und Bedürfnisse der KMU und der Kompositversicherer (Angebot von Sach- und Lebensversicherungen durch ein Unternehmen) angemessen berücksichtigen. Ebenso soll es keine Kompetenzverschiebungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen geben, da die Voraussetzungen für die Schaffung einer alleinzuständigen Gruppenaufsicht, die die Solvenz der gesamten Gruppe und sämtlicher Tochterunternehmen in den jeweiligen Mitgliedstaaten überwacht, noch nicht vorliegen.

 

V.5. Clearing und Settlement

 

Hintergrund

 

Um die teils extrem hohen Kosten des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels und der Abwicklung zu senken, hat die EK im Juli 2006 eine Strategie verabschiedet, deren erster Schritt auf Selbstregulierung mit Hilfe eines Verhaltenskodex basiert. Dieser „Code of Conduct“ wurde Anfang November 2006 mit der Industrie vereinbart. Erst für den Fall, dass der Kodex die angestrebte Wirkung verfehlt, soll eine Rahmenrichtlinie zur Anwendung kommen, die den Anbietern von Clearing- und Abrechnungsdienstleistungen einen umfassenden Zugang zu allen EU-Märkten einzuräumen würde. Der Kodex wurde von den internationalen Interessensverbänden erarbeitet und gilt vorerst nur für den Aktienhandel. Die beteiligten Unternehmen sollen die Ziele des Kodex bis spätestens 1. Jänner 2008 erreicht haben; die EK wird die Zielerreichung überwachen. Darüber hinaus arbeitet die EK weiterhin mit der EZB und allen betroffenen Parteien eng zusammen, um das Projekt Target-2-Securities (T2S) zur einheitlichen europäischen Wertpapierabwicklung weiter zu entwickeln.

 

Diskussionsstand

 

Der Rat unterstützt die Strategie der EK und hat sie auch um kontinuierliche Beobachtung der Implementierung des Verhaltenskodex und dessen Funktionsweise sowie der Fortschritte bei der Beseitigung von rechtlichen und steuerlichen Hemmnissen ersucht. Die EK wird diesbezüglich im Februar 2008 ihren dritten und letzten Bericht präsentieren. In Bezug auf T2S wird in der 1. Jahreshälfte 2008 über die nächste Entwicklungsphase entschieden.

 

Position des BMF

 

Eine möglichst rasche Effizienzsteigerung und Kostensenkung auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels ist wichtig für die Erreichung einer Harmonisierung der Finanzmärkte. Der von der EK vorgeschlagene Weg ist geeignet, um dieses Ziel zu erreichen, weshalb der Verhaltenskodex und die damit verbundene Eigeninitiative der Industrie auch vom BMF mitgetragen wird. Auch das Projekt Target-2-Securites wird grundsätzlich unterstützt.

 

V.6. Retail Financial Services

 

Hintergrund

 

Trotz erheblicher Fortschritte innerhalb der letzten Jahre ist das Potential bei der Integration von Finanzdienstleistungen noch nicht voll ausgeschöpft und der Wettbewerb in manchen Bereichen unzureichend. Vor diesem Hintergrund hat die EK im Frühjahr 2007 ein Grünbuch vorgelegt, in dem sie die folgenden drei Zielsetzungen skizziert: Erstens soll ein breites Angebot an Qualitätsprodukten, das dem Bedarf der Verbraucher gerecht werden, zur Verfügung stehen. Zweitens soll das Vertrauen der Konsumenten gestärkt und die weitere Integration der Retail Märkte daher mit einer weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes verknüpft werden. Drittens sollen die Verbraucher ermutigt werden, sich unabhängig vom Standort des Anbieters von Finanzdienstleistungen das jeweils günstigste Angebot herauszusuchen, was insbesondere auch mehr Information und Wissen über die Produkte („Financial Education“) notwendig macht. Ferner stellt die EK (falls keine Einigung über EU-weite Regelungen zustande kommt) auch die Einführung eines optionalen, EU-weiten Rechtsrahmens („28. Regime“) zur Diskussion, der künftig neben den nationalen Systemen zur Verfügung würde.

 

Diskussionsstand

 

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs erfolgte eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse im Herbst 2007 präsentiert worden sind. Als nächsten Schritt plant die EK die Vorlage eines Weißbuchs.

 

Position des BMF

 

Das BMF steht dem Ziel einer weiteren Integration der Retail Märkte grundsätzlich positiv gegenüber, wiewohl die EK-Vorschläge im Detail abgewartet werden müssen. Als problematisch wird (wie von anderen Mitgliedstaaten) auch von Österreich die Idee eines „28. Regimes“ gesehen, u.a. wegen der möglichen Europarechtswidrigkeit (Harmonisierung des Steuerrechts sowie des Zivilrechts).

 

V.7. Investmentfonds

 

Hintergrund

 

Die EK beabsichtigt, im Frühjahr 2008 einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, mit der bestehende EU-Vorschriften für Investmentfonds geändert werden. Laut dem im November 2006 vorgelegten Weißbuch der EK soll es der Branche durch eine Beseitigung bestehender Hindernisse erleichtert werden, Kosteneinsparungen und Spezialisierungsvorteile zu erzielen und damit das vorhandene Potential besser zu nutzen. Konkret soll das Meldewesen vereinfacht, ein Rahmen für grenzübergreifende Fondsfusionen geschaffen und der administrative Aufwand für den grenzübergreifenden Vertrieb verringert werden. Hervorzuheben ist auch die Verbesserung der aufsichtrechtlichen Zusammenarbeit.

 

Diskussionsstand

 

Derzeit arbeitet die EK an der Finalisierung des Richtlinienvorschlags. Vor der Verabschiedung dieses Vorschlages beabsichtigt die EK noch weitere Studien zur Kostenwirksamkeit und zum Anlegerschutz vorzulegen. Der ECOFIN-Rat wird sich mit dieser Materie voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte befassen.

 

Position des BMF

 

Der Grundtenor des Weißbuches der EK wird seitens des BMF geteilt. Das BMF steht einer Modernisierung der Vorschriften für Investmentfonds grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wobei die konkreten Vorschläge abzuwarten sind- im Besonderen hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit bei grenzüberschreitenden Aufsichtssachverhalten.

 

V.8. Überprüfung des „Lamfalussy-Verfahrens“ für Finanzdienstleistungen

 

Hintergrund

 

Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurde ab 2003 etappenweise das so genannte "Lamfalussy-Verfahren" eingeführt. Dieses soll gewährleisten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen rascher an aktuelle Entwicklungen auf den Finanzmärkten angepasst werden können, indem in Richtlinien und Verordnungen nur mehr Grundsatzfragen und Durchführungsbefugnisse geregelt werden (Level 1). Der Erlass von Detailvorschriften und technischen Regelungen wird dagegen von der EK im Rahmen der Komitologie durchgeführt (Level 2). In Level 3 werden von den nationalen Aufsichtsbehörden – im Rahmen des Ausschusses der Aufsichtsbehörden – allgemeine Standards erarbeitet. Dieses an sich erfolgreiche Verfahren soll nun durch Änderungen im Rechtssetzungsprozess (u.a. die Abstimmung der unterschiedlichen Ebenen betreffend) weiter verbessert werden. Ebenso sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Konvergenz gesetzt und die Funktionsweise der Ausschüsse der Aufsichtsbehörden gestärkt werden.

 

Diskussionsstand

 

Beim ECOFIN-Rat im Dezember wurden detaillierte Schlussfolgerungen verabschiedet, die neben Maßnahmen für die weitere Vorgangsweise auch einen konkreten Zeitplan enthalten. Demnach sollen viele der Vorschläge (wie z.B. jene für die Stärkung der Ausschüsse) bereits im April 2008 vorgelegt werden.

 

Position des BMF

 

Österreich hat beim ECOFIN-Rat im Dezember 2007 die Schlussfolgerungen und die darin enthaltenen Ziele mitgetragen. Ebenso werden die geplanten Maßnahmen per se grundsätzlich unterstützt, die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge ist allerdings noch offen.

 

V.9. Weißbuch der EK über Hypothekarkredite

 

Hintergrund

 

Mit der Verabschiedung des Weißbuches im Dezember 2007 hat sich die EK das Ziel gesetzt, die Effizienz und den Wettbewerb auf dem EU-Hypothekarkreditmarkt zu steigern. Um dies zu erreichen, sollen Maßnahmen zum Abbau der Hindernisse im grenzüberschreitenden Hypothekarkreditmarkt gesetzt und das Produktangebot für die Konsumenten verbessert werden. Die Mobilität der Kunden soll forciert und deren Vertrauen gestärkt werden. Konkret schlägt die EK die Untersuchung von Zinsbeschränkungen, eine bessere Kontrolle der Refinanzierung von Hypothekarkrediten (Stichwort: Verbriefungen) sowie die Klärung der Rolle von Nichtbanken im Hypothekarkreditmarkt vor. Weiters möchte die EK die Entkoppelung verbundener Produkte fördern sowie Vereinheitlichungen auf dem Gebiet des Grundbuchsrechts sowie bei Zwangsversteigerungsverfahren erreichen. Darüber hinaus unterstützt die EK das europäische Landinformationssystem (EULIS-Projekt).

 

Diskussionsstand

 

Die Thematik des Weißbuches wurde bereits in mehreren Kommissionsarbeitsgruppen diskutiert; sie steht teilweise im Zusammenhang mit den Aktivitäten der EK im Retail-Bereich, teilweise gibt es Berührungspunkte mit der Verbraucherkreditrichtlinie. Im Mai 2008 ist eine erste Orientierungsdebatte im ECOFIN-Rat vorgesehen.

 

Position des BMF

 

Grundsätzlich steht das BMF dem Projekt - insbesondere vor dem Hintergrund der Sub-prime Krise - positiv gegenüber. Der Nutzen allfälliger Änderungen von Rechtsvorschriften muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

 

VI. Steuern

 

VI.1. Mehrwertsteuer auf Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

 

Hintergrund

 

Die EK hat im Herbst 2007 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Besteuerung von Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen vorgelegt. Mit dieser Änderung soll einerseits eine Präzisierung der bereits seit 1977 bestehenden Befreiungsbestimmungen, unter Berücksichtigung des Wandels der Produktangebote erfolgen; anderseits wird auch eine geringfügige Ausweitung der befreiten Leistungen insofern vorgeschlagen, als bestimmte ausgelagerte (von Fremdunternehmen zugekaufte) Finanzdienstleistungen ebenfalls unter die Befreiung fallen sollen. Dadurch soll mehr Wettbewerbsneutralität zwischen größeren und kleineren Wirtschaftbeteiligten geschaffen werden. (Letztere werden derzeit bei Auslagerungen gegenüber größeren Wirtschaftsteilnehmern, die die Leistungen intern erbringen können („Pooling“) benachteiligt.) Weiters sollen die Unternehmer eine Option zur Besteuerung erhalten, da durch das Wegfallen des Vorsteuerabzuges im Fall einer Steuerbefreiung auch Nachteile entstehen können. Ebenfalls neu gestaltet wird die Einräumung der Möglichkeit von grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen, die intern steuerbefreite Leistungen erbringen können.

 

Diskussionsstand

 

Die Diskussion wird unter slowenischem Vorsitz begonnen.

 

Position des BMF

 

Das Thema hat für das BMF keine unbedingte Priorität. Präzisierungen der bestehenden Steuerbefreiungen sind sinnvoll, darüber hinausgehende Adaptionen sind im Hinblick auf ihre budgetären Auswirkungen zu prüfen.

 

VI.2. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

 

Hintergrund

 

Derzeit gibt es eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen für ermäßigte Sätze, die einerseits nur einigen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, und die anderseits unterschiedliche zeitliche Befristungen haben, was zu Ungerechtigkeiten führt und das Problem der Diskriminierung mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund sollen gemeinsame Grundsätze für den künftigen Umgang mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen entwickelt werden.

 

Diskussionsstand

 

Der ECOFIN-Rat hat im Dezember 2007 die EK ersucht, die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen zu prüfen, nachdem diese Möglichkeit von mehreren Mitgliedstaaten gewünscht wird. Ferner wird in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen ein Papier über die ökonomischen Effekte von ermäßigten Sätzen erstellt. Nach Vorliegen dieser Analysen wird eine politische Entscheidung im ECOFIN-Rat angestrebt.

 

Position des BMF

 

Aufgrund diverser Studien vertritt das BMF die Auffassung, dass ermäßigte Steuersätze wenig zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Vor diesem Hintergrund wird daher auch eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen für ermäßigte Mehrwertsteuersätze skeptisch gesehen.

 

VI.3. Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

 

Hintergrund

 

Die EK hat im Herbst 2007 einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgelegt, der u.a. die Besteuerung von Lieferungen und Einfuhren von Erdgas (das in die Spezialregel für Elektrizität aufgenommen werden soll), die Befreiung für gewisse wissenschaftliche internationale Unternehmungen sowie die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken betrifft.

 

Diskussionsstand

 

Bei den ersten Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe wurde der Richtlinienvorschlag von den Mitgliedstaaten grundsätzlich begrüßt. Betreffend die Vorsteuerabzugsbeschränkungen für gemischt genutzte Grundstücke wird von mehreren Mitgliedstaaten die Auffassung vertreten, dass eine umfassendere Lösung angestrebt werden sollte, die auch gemischt genutzte bewegliche Gegenstände einbezieht. Betreffend die Steuerbefreiung für gewisse wissenschaftliche internationale Unternehmungen stehen derzeit noch sowohl der Anwendungsbereich als auch die Notwendigkeit einer solchen Befreiung zur Diskussion.

 

Position des BMF

 

Österreich unterstützt den Richtlinienvorschlag und hat besonders an der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken starkes Interesse. (Anm.: Österreich versagt derzeit für den privaten Grundstückanteil den Vorsteuerabzug, weshalb derzeit ein Verfahren beim EuGH anhängig ist. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Neuregelung würde die Rechtskonformität der österreichischen Regelung absichern.)

 

VI.4. Bekämpfung von Steuerbetrug

 

Hintergrund

 

In den letzten Jahren hat der Mehrwertsteuerbetrug signifikant zugenommen- immer öfter kommt es vor, dass leistende Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese nicht an die Finanzbehörde abführen. Der Leistungsempfänger hat jedoch unabhängig davon das Recht auf Vorsteuerabzug und verrechnet diese Vorsteuer mit seiner Ausgangsumsatzsteuer. Ist die Vorsteuer höher als die USt, so kommt es zu Gutschriften, die sich der Leistungsempfänger zurückzahlen lässt. Diese Vorgangsweise wird teilweise bewusst herbeigeführt, ohne dass die Geschäfte einen tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergrund besitzen. Da die Warenbewegungen oft im Kreis erfolgen, wird diese Art des Betruges als Karussellbetrug bezeichnet. Im Mai 2006 legte die EK eine Mitteilung hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges vor. Im November 2006 beauftragte der ECOFIN-Rat die EK, sowohl Möglichkeiten zur Verbesserung traditioneller Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, als auch zwei grundlegendere Änderungen des Mehrwertsteuersystems zu prüfen: Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-System) sowie die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs.

 

Diskussionsstand

 

Beim ECOFIN-Rat im Dezember 2007 hat die EK dem Ersuchen der Finanzminister entsprechend eine Mitteilung präsentiert, in der eine Reihe konventioneller Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs (insbesondere des Mehrwertsteuerbetrugs) vorgeschlagen wird. Unter anderem schlägt die EK die monatliche Abgabe zusammenfassender Meldungen, zusätzliche (transaktionsbezogene) Meldepflichten, eine Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften, eine weitere Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung des Karussellbetrugs vor. Der ECOFIN-Rat hat die Vorschläge zur Kenntnis genommen und die EK darüber hinaus ersucht, auch ihre Analyse weitergehender Maßnahmen (Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels, Reverse Charge Modell) rasch vorzulegen. Noch unter slowenischer Präsidentschaft sollen im ECOFIN-Rat sowohl die Vorschläge der EK bezüglich traditioneller Maßnahmen als auch mögliche Systemänderungen erörtert werden. Sollte die EK in ihrer Analyse bezüglich des allgemeinen Reverse Charge Systems zu einem positiven Ergebnis kommen, ist für Österreich ein Pilotprojekt vorgesehen.

 

Position des BMF

 

Wesentlich ist die rasche Vorlage der Prüfergebnisse der EK zu weitergehenden Maßnahmen, insbesondere für das Reverse Charge System. Dieses System wird bereits in mehreren Mitgliedstaaten in beschränktem Umfang angewendet (z.B. in Österreich in der Baubranche) und trägt nachweislich zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs bei. Für Österreich wird ein allgemeines Reverse Charge System angestrebt. Auch die Verbesserung der Betrugsbekämpfung mittels konventioneller Maßnahmen wird unterstützt.

 

VI.5 Einheitliche KöSt- Bemessungsgrundlage

 

Hintergrund

 

Bei seinem informellen Treffen im September 2004 hat der ECOFIN-Rat der Aufnahme technischer Arbeiten für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage zugestimmt. In der Folge wurde bei der EK eine Arbeitsgruppe (mit vier Unterarbeitsgruppen) eingerichtet, um die notwendigen Vorarbeiten für eine Richtlinie zu leisten. Gemäß dem Zeitplan der EK wird sie bis Jahresende 2008 einen Vorschlag für eine solche Richtlinie vorlegen.

 

Diskussionsstand

 

Die Arbeitsgruppe hat sich zwischenzeitlich in mehr als fünfzehn Sitzungen getroffen, bei denen eine Vielzahl an technischen Fragen in Zusammenhang mit der Definition und Abgrenzung der konsolidierten Bemessungsgrundlage erörtert worden sind. Derzeit wird vor allem über den Aufteilungsmechanismus für die konsolidierte Bemessungsgrundlage beraten.

 

Position des BMF

 

Vom BMF wird das Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich unterstützt, weil es zu mehr Transparenz in Bezug auf die Besteuerungsregeln der Mitgliedstaaten und zu geringeren steuerlichen Befolgungskosten in der EU beitragen, und sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltungen deutliche Vereinfachungen bringen würde.

 

VII. Zollpolitik

 

VII.1. Künftige Rolle des Zolls

 

Hintergrund

 

Durch die Globalisierung nimmt der internationale Warenverkehr der EU kontinuierlich zu. Gleichzeitig entstehen neue Risken betreffend die finanziellen Interessen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, dem Schutz der Bürger und der Vermeidung von unfairem und illegalem Handel. Beides bringt für die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten einerseits den Bedarf nach Vereinfachung und Beschleunigung der Zollabwicklung und anderseits auch den Bedarf nach entsprechenden Kontrollmaßnahmen, um den vorgenannten Risken entgegentreten zu können. Wiewohl bereits diverse Maßnahmen getroffen worden sind, besteht die Notwendigkeit eines gesamthaften, strategischen und strukturierten Ansatzes für die künftige Rolle und Arbeitsweise des Zolls sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene.

 

Diskussionsstand

 

Die EK und die Leiter der Zollverwaltungen haben im Zollpolitikausschuss durch das Programm Zoll 2007 finanzierte Arbeitsgruppen eingerichtet, welche die verschiedenen Aspekte zum Thema durchleuchten und Vorschläge für die weiteren Maßnahmen machen sollen. Die ersten Zwischenergebnisse wurden bei einem Seminar der Generalzolldirektoren der Mitgliedstaaten in Lissabon im Herbst 2007 und in der Folge im Zollpolitikausschuss besprochen. Nun wird eine Roadmap für weitere Schritte erstellt. Eine Mitteilung der EK ist noch für die erste Jahreshälfte 2008 zu erwarten.

 

Position des BMF

 

Eine gut funktionierende Zollverwaltung auf dem neuesten technischen Stand in Kombination mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie der EK bringt Wettbewerbsvorteile für die eigene Wirtschaft bei Minimierung der Risiken. Die Arbeiten auf Gemeinschaftsebene zur künftigen Rolle des Zolls werden daher sehr positiv gesehen.

 

VII.2. Änderung des gemeinschaftlichen Systems der Zollbefreiungen

 

Hintergrund

 

Beim ECOFIN-Rat im November 2006 wurde eine politische Einigung zur Reiserichtlinie erzielt, die Vorschriften über Steuerbefreiungen (Reisefreigrenzen in Bezug auf Umsatz- und Verbrauchsteuern) im grenzüberschreitenden privaten Reiseverkehr aus Drittländern enthält. Im Zollrecht soll nun eine Parallelbestimmung zur Reiserichtlinie im Steuerbereich geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat die EK im Herbst 2007 einen Vorschlag für eine Verordnungsänderung vorgelegt, die neben der Angleichung an die Reisefreigrenzen und -mengen im Steuerbereich einige weitere Änderungsvorschläge enthält. So soll etwa der Anwendungsbereich der Verordnung auf zollpflichtige Waren beschränkt bleiben, um beispielsweise Verwendungsverpflichtungen für zollfreie Waren zu vermeiden. Weiters soll ein kohärenter Zustand betreffend die Regelungen für Sendungen mit geringem Wert (die von Zoll bzw. Steuerzahlungen ausgenommen sind) im Zoll- und im Steuerrecht erreicht werden.

 

Diskussionsstand

 

In der zuständigen Ratsarbeitsgruppe Zollunion haben zahlreiche Mitgliedstaaten (inkl. Österreich) den erhöhten Aufwand für Verwaltungen und Beteiligte bei der Anwendung der neuen Bestimmungen und die mangelnden Kohärenz mit ähnlichen Regelungen im Steuerbereich kritisiert. Der Vorsitz wird nun einen weiteren Kompromissvorschlag unterbreiten. Laut Ratsentscheidung soll die Änderung der Verordnung gemeinsam mit der Reiserichtlinie am 1. Dezember 2008 anwendbar sein.

 

Position des BMF

 

Wenn keine Lösung zur Problematik des Verwaltungsaufwandes gefunden wird, sollten nur die den Reiseverkehr betreffenden Bestimmungen in Kraft treten, wo eine entsprechende Kohärenz zu den Abgabenbefreiungen im Steuerbereich besteht.

 

VII.3. Modernisierter Zollkodex

 

Hintergrund

 

Das Zollrecht der Gemeinschaft soll an die geänderten Rahmenbedingungen des internationalen Warenverkehrs, die aus der zunehmenden Globalisierung und dem steigenden Standortortwettbewerb resultieren, sowie an erhöhte Sicherheitsbedürfnisse und Qualitätsansprüche der Allgemeinheit angepasst werden. Insbesondere werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, die Zollabfertigung künftig grundsätzlich elektronisch abzuwickeln.

 

Diskussionsstand

 

Das Dossier wurde bereits vom EP geprüft. Die Abstimmung im Plenum ist für Februar 2008 geplant. Sollten keine Änderungsanträge erfolgen, könnte der Rechtsakt unter slowenischem Vorsitz formell angenommen werden. Außerdem soll 2008 die Frage der zentralisierten Abfertigung geklärt werden, wonach künftig jedes Unternehmen alle Meldepflichten bei einer Zollverwaltung  erfüllen könnte („one stop shop“). In diesem Zusammenhang muss eine zwischen den Mitgliedstaaten zu treffende Regelung über die Aufteilung der Kosten der Abgabenerhebung erarbeitet werden.

 

Position des BMF

 

Die Bestimmungen des modernisierten Zollkodex sind bereits im gemeinsamen Standpunkt des Rates von Österreich mitgetragen worden. Betreffend die Frage des Modus einer Aufteilung des nationalen Anteils der Mitgliedstaaten an den Zolleinnahmen tritt Österreich für eine faire Abgeltung der Erhebungskosten ein.

 

VII.4. Änderung der Amtshilfeverordnung in Zollangelegenheiten

 

Hintergrund

 

Um die operationellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zum Zweck der Betrugsbekämpfung zu intensivieren, soll die Amtshilfeverordnung in Zollangelegenheiten geändert werden. Insbesondere sieht der Rechtsakt die Einrichtung eines Aktennachweissystems zur Erfassung zollrechtlicher Untersuchungen sowie einer Serviceplattform bei der EK zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der technischen und logistischen Umsetzung der Amtshilfeverordnung vor. Darüber hinaus soll eine Rechtsgrundlage für den Austausch bestimmter Informationen betreffend die Mehrwertbesteuerung geschaffen werden.

 

Diskussionsstand

 

Im Dezember 2007 konnte auf Arbeitsgruppenebene eine Einigung zum Verordnungstext erzielt werden. Das Dossier wurde bereits vom EP geprüft. Die Abstimmung im Plenum ist für Februar 2008 geplant. Sollten keine Änderungsanträge erfolgen, könnte im Rat Wettbewerbsfähigkeit am 25./26. Februar 2008 politische Einigung erzielt werden.

 

Position des BMF

 

Die Intensivierung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EK wird unterstützt.


 

 

 

COUNCIL OF

THE EUROPEAN UNION

 

 

 

Brussels, 18 January 2008

 

 

 

 

16495/2/07 REV 2

 

 

 

 

 

ECOFIN 517

 

 

REVISED VERSION N° 2 OF NOTE

from:

Presidency

date of receipt:

8 January 2008

Subject:

Slovenian Presidency's Work Programme for the Council (ECOFIN)

 

 

Delegations will find attached the Slovenian Presidency's Work Programme for the ECOFIN Council and the draft provisional Council agendas for the first half of 2008.

 

 

________________________

 

 

Encl.:

 


 

ECOFIN priorities and programme for the

2008 Slovene Presidency of the Council of EU

 

 

 

Introduction

 

Slovenia is taking up the Presidency of the Council in the first half of 2008 as the first of the Member States who acceded to the European Union since 2004. Slovenia will work with its partners in the Council, the Commission and the European Parliament in responding to the opportunities and challenges the Union is facing.

 

Building on the work taken forward under the German and the Portuguese Presidencies, Slovenia will aim at progressing the work in the areas of common objectives and priorities defined by the three Presidencies:

 

·                To ensure efficient and effective management of economic policy;

 

·                To improve the quality of public finances in the EU;

 

·                To take further steps towards completing the Internal Market, in particular with regard to financial services and taxation.

 

Slovenia is assuming the Presidency at a time when the growth momentum continues to be robust and is underpinned by relatively solid employment growth. However, uncertainties remain in relation to financial market turbulence. It is therefore important for the ECOFIN Council to make the most of the current favourable conditions and accelerate the process of economic reform. At the same time, it is necessary to draw the lessons from financial markets turbulences and to review whether regulatory or other action may be warranted.

 

The Slovenian Presidency of the ECOFIN Council will aim at deepening the achievements brought about by the renewed Lisbon Strategy and focus on the key elements for strengthening the integration of the Internal Market. The Provisional ECOFIN agendas of the Slovenian Presidency are attached.


The Lisbon Strategy

 

The challenges faced by Europe and its citizens today are manifold and in order to succeed in the age of globalisation, climate change and ageing populations, Europe must work together. The renewed Lisbon Strategy for Growth and Jobs and its Integrated Guidelines have set the framework, instruments and governance to effectively face these challenges.

 

2008 will be the year of stock-taking. At its meeting in March, the European Council is due to carry out a mid-term review of the renewed Lisbon process. This will be done on the basis of the Commission’s comprehensive Strategic Report. As a result, a new 3-year cycle for the Integrated Guidelines will be launched. Given that stability is a key element for the effectiveness of the Lisbon strategy, the Slovenian Presidency will aim for a streamlined approach that will maintain the present guidelines and strengthen the national ownership of reform programmes and the effectiveness of multilateral surveillance.

 

The four priority areas (knowledge and innovation; employment; business potential; energy and climate change) should remain the focal point of Lisbon and should be reflected in the Integrated Guidelines and the Community Lisbon Programme. The Strategy should take fully into account the opportunities and challenges of globalisation.

 

In parallel, we should enhance our communication efforts. In particular, we must be in a position to better underscore the benefits that the Lisbon process has brought and continues to bring to our citizens.

 

 

Macroeconomic and EMU issues

 

Sound fiscal policies and a stable macroeconomic environment are fundamental to the Lisbon Strategy as is a well-functioning economic and monetary union (EMU). The Presidency is committed to ensure the implementation of the Stability and Growth Pact in an economically sound manner. In February and March the ECOFIN Council will deliver Council Opinions on Member States' Stability and Convergence Programmes. The Presidency, together with the Commission and the EFC, will guide the deliberations on the programmes focusing on key horizontal issues.

 

The Commission and the European Central Bank (ECB) will present their regular Convergence Reports during the Slovenian Presidency, which will be discussed at ECOFIN level. On this basis the Council will examine whether any Member State(s) fulfil the convergence criteria for the adoption of the euro as of 2009.

 

On 1 January 2008, Cyprus and Malta will introduce the single currency thereby enlarging the euro area further. Ten years after moving to the third stage of economic and monetary union marks a good opportunity to assess the achievements and reflect on the future functioning of the EMU. The success, stability and the positioning of the euro are internationally recognised. This would not have been achieved without the solid functioning of the ECB, which will also celebrate the 10th anniversary of its operation in June 2008. 

 

The focus of the three consecutive Council presidencies on the quality of public finances will be continued as it is closely linked to the sustainability of economic growth and employment. The Slovenian Presidency will primarily focus on the efficiency and effectiveness of social spending and continue the discussions on the effectiveness of public education expenditures.

 

 

Integrated market for financial services

 

Financial services form an essential element in completing the Lisbon Strategy. The Slovenian Presidency will therefore focus on pushing forward the legislative proposals stemming from the Commission's White Paper on the Financial Services Policy 2005–2010 which was welcomed by the ECOFIN Council in May 2006.

 

The key legislative proposal in this respect will be the Solvency II Directive in the area of insurance, where the Slovenian Presidency intends to work closely with the Member States, the Commission and the European Parliament in forging a legislative text, which will strengthen policy holder protection and enhance the competitive edge of the European insurance industry while respecting its diversity.

 

The discussion on two new legislative proposals will begin under the Slovene Presidency:

·                Amendments to the investment fund directive (UCITS III directive);

·                Amendments to the Directive on Financial Collateral Arrangements and the Directive on settlement finality in payment and securities settlement systems.

 

In the area of financial market infrastructure, the Presidency intends to monitor closely progress in relation to clearing and settlement, where reports on the functioning of the Code of Conduct; ensuring prudential safety of the post-trading sector; and removing Giovannini barriers are forthcoming. In the same vein, the Council will continue to follow progress with regard to the »Target 2 Securities« project and look for alternatives to move forward with the ESCB-CESR standards.

 

Strengthening financial integration in retail financial services is one of the key objectives for the near future. The Presidency will promote a debate on financial education based on a forthcoming Commission Communication. The Commission has also announced a White Paper on mortgage credit and the Council may wish to adopt a set of conclusions thereon.

 

Finally, the Council is committed to continue its work in the area of financial stability. This includes both the longer-term stability arrangements discussed under the Portuguese Presidency, as well as an effective response to the current market turbulence and volatility. On the first aspect, an extended Memorandum of Understanding on financial stability arrangements is expected to be discussed by the ECOFIN in Spring 2008. On the latter point, the Slovenian Presidency will continue to advocate that the primary responsibility for addressing the current market turbulence rests with the market participants. The Union, in close co-operation with its international partners, needs to reinforce market efforts and identify areas where additional discipline is required to make markets more resilient. In this respect, the Presidency will focus on better risk management, enhancing market transparency and improvements in valuation standards, including of illiquid assets.

 

 

Taxation

 

The Slovenian Presidency will continue work on tax dossiers in order to increase transparency and simplicity and to reduce administrative and compliance costs, thereby improving the business environment in the Internal Market and the competitiveness of the European economy as a whole, without putting tax revenues at risk.

 

The Presidency will promote the modernisation and simplification of the common rules on value added taxes and excise duties. In this regard, discussions will be started on a new legislative proposal for a Council directive as regards the VAT on financial and insurance services. The Presidency intends to continue the strategic debate on VAT rates other than the standard rate.

 

In the field of excise duties the Presidency will focus on the revised horizontal Directive 92/12 (the recast) to assure a modern regime with electronic exchange of information of products subject to excise duty.

 

Special attention will also be devoted to the fight against tax fraud and the Presidency expects Commission studies on the introduction of an optional general reverse charge mechanism and on the taxation of intra-Community supplies, as well as the proposal on conventional measures to fight tax fraud.

 

 

Energy and climate change

 

Energy and climate change feature among the Union’s key challenges and will continue to be addressed throughout the Slovenian Presidency of the EU. It is essential for the ECOFIN Council to engage in the policy formulation on these issues to ensure that the common approach is cost-effective and anchored in market–based instruments.

 

 

Better regulation

 

Better regulation is a key element in improving the framework conditions for European enterprises and reducing unnecessary administrative burdens. The Slovenian Presidency intends to continue the efforts by the Council to improve the regulatory environment in Europe. Slovenia will advocate stringent impact assessments for all new legislative measures, while reinforcing the drive for simplification of existing legislation.

 

 

Other business

 

In addition to the priorities set out above, the Slovenian Presidency will endeavour to make progress in other areas of ECOFIN competence, including sound financial management in the implementation of the 2008 budget, and the adoption of balanced priorities for the 2009 budget. It also intends to foster the economic dialogue with third countries to enable closer cooperation with the Union's Transatlantic, Neighbourhood, ASEM and other partners.


ANNEX to the Programme

on the EU agenda for financial stability

 

Financial stability issues will be among the key priorities of the Ecofin Council under the Slovenian Presidency. The Ecofin will focus mainly on three sets of issues in line with the roadmaps agreed until 2008/2009: (i) the EU policy response to the current turmoil in the financial markets in the light of developments since October 2007, and possible further lessons to be drawn; (ii) follow-up on the Lamfalussy review with a main focus on ensuring that the supervisory framework keeps up with market developments and progress in financial integration; and (iii) enhancements to the EU arrangements for financial crisis management.

 

1. The roadmap on financial 'turmoil'

In response to the turmoil on the financial markets that emerged in August 2007, the Ecofin Ministers at their informal meeting in Porto drew first lessons from the turmoil and agreed on key issues which call for particular policy measures. The Council (ECOFIN) in October 2007 endorsed a note prepared by the Economic and Financial Committee which included a specific roadmap for work[1] and was submitted to the Heads of State and Government at the Lisbon informal Summit of October 2007. The roadmap identifies four key areas where enhancements will be considered in the course of 2008, namely: (i) transparency for investors; (ii) improving valuation standards, including of illiquid assets; (iii) the prudential framework, including risk management; and (iv) market functioning, including the role of credit rating agencies.

In March 2008, in preparation for the Spring European Council, the Ecofin Council will review the situation in the financial markets and the progress made to date with the roadmap. For this discussion, the EFC will prepare a report providing an update on the developments in the markets and risks to financial stability; and examining the progress made with the roadmap as well as reviewing the adequacy and urgency of the priorities in the light of the most recent developments. The Commission will also provide a progress report for this occasion.

2. Financial supervision in the Lamfalussy roadmap

As part of the review of the Lamfalussy process, the Council on 4 December 2007 adopted conclusions aimed at enhancing financial supervision in the EU, as outlined in a roadmap setting out actions to be undertaken in the short term i.e. mainly up to 2008[2]. This work is also intended to contribute to the overall financial stability. In line with the agreed roadmap, the Council at its informal meeting in April will review progress made in the area of supervision, including in particular as regards co-operation between national supervisory authorities. The Informal Ecofin will discuss the role of the Level 3 Committees and options to strengthen their working arrangements; the inclusion in the mandates of national supervisors of the objective of EU supervisory cooperation and convergence, as well as issues related to the supervision of cross-border financial groups, especially the introduction of the EU-wide reporting formats, and the operation of colleges of supervisors.

 

3. Roadmap on EU financial stability arrangements and crisis management

The EU has in recent years significantly stepped up efforts to develop arrangements for financial stability and crisis management. The Ecofin Council on 9 October 2007 adopted a roadmap setting out further policy actions on crisis management to be taken by 2009. The Informal Ecofin in April 2008 will be the first milestone in responding to this roadmap. Ministers and Governors are expected to agree upon a new Memorandum of Understanding (MoU) on financial crisis management that will extend the MoU signed in 2005 between the Heads of the EU Banking Supervisory Authorities, Central Banks and Finance Ministries. The extended MoU will include common principles on crisis management and set out common procedures and practical guidelines for managing cross-border financial crises.

 


4. Conclusions and possible course of action

Under the Slovenian Presidency, the Council (Ecofin) will continue to review very closely the developments in the above mentioned areas. The main objectives are to implement the agreed work programmes, propose further policy action where appropriate, and to speed up measures where needed. The Presidency will also strive to further strengthen the communication towards the public.

The informal Ecofin of April 2008 will provide a specific opportunity for a better communication of the actions taken and planned to the public, highlighting the synergies between the three existing roadmaps (turmoil, financial stability arrangements and Lamfalussy process); and possibly identify new actions on the basis of the inputs foreseen, including in view of identifying the longer term policy issues beyond 2009. Moreover, the Ecofin Council will also prepare for discussions on financial stability matters and highlight the issues to be addressed with key EU counterparties, such as main standard setting bodies, with a view to enhance the EU voice in these discussions on financial stability.

 


 

 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 22 JANUARY 2008

 

 

Presidency work programme

=     Presentation

 

Introduction of the euro in Cyprus and Malta

=     Exchange of views

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact (restricted session)

 

Preparation of the European Council (13-14 March 2008)

 

-      Lisbon strategy

        =     Follow-up to the December European Council

 

-           The next three-year cycle: Strategic report, Broad Economic Policy Guidelines 2008-     2010/2011, and Country-Specific Integrated Recommendations

= Orientation debate

 

-      Contribution to the Spring European Council conclusions: Key Issues Paper

        =     Orientation debate

 

-      Single Market Review

        =     Council conclusions

 

Financial services

 

-      SEPA

        =     Council conclusions

 

AOB

 

p.m.

Eurogroup - Monday 21 January

 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 12 FEBRUARY 2008

 

 

 

 

Implementation of the Stability and Growth Pact (restricted session)

 

-      Stability and Convergence Programmes: First series of Member States

        =     Adoption of Council Opinions

 

Preparation of the European Council (13-14 March 2008)

 

-      Contribution to the Spring European Council conclusions: Key Issues Paper

        =     Adoption

 

-             EPC report on the efficiency of economic instruments for energy and climate change

        =     Council conclusions

 

-      (poss.) Better regulation

        =     Council conclusions

 

General budget of the European Union

 

-      Discharge procedure in respect of the implementation of the budget for 2006

               =     Council Recommendation

 

AOB

 

p.m.

 

Eurogroup – Monday 11 February

Macro-Economic Dialogue - Monday 11 February

Troika with the EP - Tuesday 12 February


 

 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 4 MARCH 2008

 

 

Implementation of the Stability and Growth Pact (restricted session)

 

-      Stability and Convergence Programmes: Second series of Member States

        =     Adoption of Council Opinions

 

Preparation of the European Council (13-14 March 2008)

 

-           Broad Economic Policy Guidelines 2008-2010/2011 and Country-Specific Integrated        Recommendations

        =     Adoption of Council Report to European Council

 

-      Interim report on financial stability issues

= Adoption of Council Report to European Council

 

General budget of the European Union

 

-      Council priorities for the 2009 budget

        =     Council conclusions

 

Taxation

 

-      (poss.) Fight against tax fraud

        =     Orientation debate

 

-      (poss.) Taxation of Savings

= Update on international negotiations

 

AOB

 

p.m.

Eurogroup - Monday 3 March


 

 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 14 MAY (Wednesday)

 

 

 

 

Broad Economic Policy Guidelines 2008-2010/2011 and Country-Specific Integrated Recommendations

            =   Adoption of Council Recommendation

 

(poss.) Preparation of the European Council (19-20 June 2008)

 

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact (restricted session)

 

 

Preliminary draft General Budget 2009[3]

=     Presentation by the Commission

 

 

Quality of Public Finance: Efficiency of public expenditure on social transfers and education

=     Follow-up to the Informal Ministerial Meeting

=     Council conclusions

 

 

Structural reforms: Methodology of the progress and impact evaluation

=     Exchange of views

 

 

(poss.) Financial markets: Financial Supervision and Stability Arrangements in the EU and Financial market situation

=     Follow-up to the Informal Ministerial Meeting

=     Council conclusions 

 

 

Financial services

 

-             (poss.) Communication on financial education

        =     Council conclusions

 

-      White book on mortgage credits

= Council conclusions

 

 

Dialogue with third countries

 

-      Report on dialogue with third countries

        =     Commission information

 

-      EU-US summit: Economic and financial issues

        =     Exchange of views

 

-      ASEM Finance Ministers Meeting on 16 June 2008

        =     Exchange of views

 

(poss.) Strategy for Customs in the EU - Identifying financial/economic impacts

= Council conclusions

 

 

p.m.

 

Eurogroup - Tuesday 13 May

Meeting with candidate countries (date to be confirmed)


 

 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

LUXEMBOURG – 3 JUNE 2008

 

 

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact (restricted session)

 

10 years of EMU

=     (poss.) Council conclusions

 

Convergence reports by the Commission and the European Central Bank

=     Exchange of views

 

(poss.) Preparation of the European Council (19-20 June 2008)

 

Taxation

 

-      Fight against tax fraud

        =     Council conclusions

 

-      VAT on financial and insurance services

        =     Orientation debate

 

-      Excise duties: Recast of Council Directive 92/12/EEC

        =     Orientation debate

 

-      (poss.) Commercial diesel

= Orientation debate

 

-      Report of the Code of Conduct Group (business taxation)

        =     Council conclusions

 

-      (poss.) Tax coordination

= Council conclusions

 


Financial Services

 

-      (poss.) UCITS

        =     Orientation debate

 

-      Solvency II

        =     General approach

 

-      (poss.) Clearing and settlement

        =     Council conclusions

 

 

AOB

 

p.m.

Eurogroup - Monday 2 June

EIB Governors' Meeting - Tuesday 3 June

 

 

 

 



[1] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ecofin/96375.pdf, pp. 27ff.

[2] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ecofin/97420.pdf,

pp. 20 ff.

[3]       Under the Council's Rules of Procedure Article 19(6), this item is chaired by the Presidency for the       second half of 2008.