2395/J-BR/2006

Eingelangt am 10.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee

Mit der am 30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer II /419 kundgemachten
Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 für
Bootsführer auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration geltendes Fahrver-
bot eingeführt. Mit einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl
I Nr. 102/2003, wurde in
weiterer Folge eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser Bestimmung geschaffen.
Hinsichtlich der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im Straßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass dafür eine entsprechende Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei. Für den Bereich der österreichischen Gewässer
wurde inzwischen mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, BGBl
I Nr. 41/2005, die Promille-
grenze entsprechend gesenkt, für den Bodensee ist eine entsprechende Änderung der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung noch ausständig.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.  Was haben Sie in der Zwischenzeit unternommen, um das Einvernehmen mit der Bundes-
republik Deutschland und der Schweiz für eine Herabsetzung der Promillegrenze
herzustellen?

2.              Aus welchen Gründen kam es allenfalls zu keinem solchen Einvernehmen?

3.              Wann wird es im Falle eines Einvernehmens zu einer entsprechenden Änderung der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung kommen?

4.              Bestehen Richtlinien der EU hinsichtlich der höchstzulässigen Alkoholgrenze für
Bootsführer?