2532/J-BR/2007
Eingelangt am 21.06.2007
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Bereich des
Personenstandswesens
Der Trend der letzten Jahre,
bestimmte Rechtsbereiche den Gemeinden bzw.
Gemeindeverbänden im Bereich
Personenstandswesen und Staatsbürgerschaft zu übertragen,
wurde kontinuierlich durch diverse
Gesetzesänderungen (E-Government-Gesetz, Änderung
des Meldegesetzes, Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz, Änderung des
Außerstreitgesetzes) fortgesetzt.
In diesen
Bereichen wurde den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht nur
zusätzlichen
Aufgaben (z.B. die
Anerkennung ausländischer Eheentscheidungen, welche bisher den
Bezirksgerichten bzw. davor dem Bundesministerium für Justiz vorbehalten
war oder die
Bestreitung der Ehelichkeit bei Kindern, welche ursprünglich von den
Bezirksgerichten
mittels Beschluss durchgeführt wurden und nun durch die qualifizierte
Vaterschaftsanerkennung gem. § 163 e
ABGB durch die Personenstandsbehörden abgelöst
wurde) aufoktroyiert, sondern müssen neben dem nicht
unbeträchtlichen Maß an
Mehraufwand auch noch die hiefür anfallenden Kosten selbst tragen.
Da die Gemeinden bzw.
Gemeindeverbände im Bereich Personenstandswesen und
Staatsbürgerschaft im übertragenen Wirkungsbereich tätig sind,
können auch nur die im
Gebührengesetz und in der Bundes- bzw. Landesverwaltungsabgabenverordnung
festgesetzten Verwaltungsabgaben eingehoben
werden. Der Großteil der Einnahmen sind
Bundesstempelgebühren, welche von den Gemeinden auf Grund der
Abschaffung der
Stempelmarken (Änderung des Gebührengesetzes und der
Bundesverwaltungsabgabenverordnung
zum 01.02.2002) vierteljährlich bis zum 15. des
nachfolgenden Monats
an die Finanzlandesdirektion abgeführt werden müssen.
Problematisch
ist die finanzielle Situation insbesondere für Verbandsgemeinden, die in
ihrem
Zuständigkeitsbereich
ein Krankenhaus haben. Expemplarisch ist hier das Beispiel des
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Reutte angeführt, dass
in seinem
Zuständigkeitsbereich das Bezirkskrankenhaus in Ehenbichl hat, und damit
alle Geburten-
und Sterbefälle auch von anderen Gemeinden, die nicht dem Standesamts- und
Staatsbürgerschaftsverband Reutte angehören bearbeitet werden (2006
fast die Hälfte aller
Fälle). Diese Gemeinden müssen
allerdings keine Kostenbeiträge für den Aufwand von
Reutte leisten.
Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an dem Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
l)Können sie die tatsächlichen Verwaltungskosten der Gemeinden bzw.
Gemeindeverbänden
durch die von ihnen zu erbringenden Leistungen im Bereich
Personenstandswesen
und Staatsbürgerschaft beziffern?
2) Können Sie die für die Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden erzielten Einnahmen in
diesen Bereichen beziffern?
3) Wie gedenken Sie in Zukunft, die durch den Gemeinden zusätzlich erwachsenen
Kosten zu bedecken?
4) Welche Schritte haben Sie zur Reform der Stempelgebühren gesetzt und warum wurde
ein enstprechender Ministerialbeschluss niemals umgesetzt?
5) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine gerechtere Aufteilung der Einnahmen
im
Falle von Gemeindeverbänden zu erzielen, die ähnlich Reutte ein
Krankenhaus in
ihrem Einzugsgebiet
haben, das natürlich auch anderen Gemeinden als jene des
Standesamtsverbandes mit versorgt?
6)Werden
im Zuge der nun erfolgenden Finanzausgleichsverhandlungen Überlegungen
zur Novellierung der Satzung dieser
Standesämter überdacht bzw. ist eine gerechtere
Kostenaufteilung hier ein Thema?