2532/J-BR/2007

Eingelangt am 21.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Wiesenegg

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Bereich des

Personenstandswesens

Der Trend der letzten Jahre, bestimmte Rechtsbereiche den Gemeinden bzw.
Gemeindeverbänden im Bereich Personenstandswesen und Staatsbürgerschaft zu übertragen,
wurde kontinuierlich durch diverse Gesetzesänderungen (E-Government-Gesetz, Änderung
des Meldegesetzes, Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Änderung des
Außerstreitgesetzes) fortgesetzt.

In diesen Bereichen wurde den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht nur zusätzlichen
Aufgaben (z.B. die Anerkennung ausländischer Eheentscheidungen, welche bisher den
Bezirksgerichten bzw. davor dem Bundesministerium für Justiz vorbehalten war oder die
Bestreitung der Ehelichkeit bei Kindern, welche ursprünglich von den Bezirksgerichten
mittels Beschluss durchgeführt wurden und nun durch die qualifizierte
Vaterschaftsanerkennung gem. § 163 e ABGB durch die Personenstandsbehörden abgelöst
wurde) aufoktroyiert, sondern müssen neben dem nicht unbeträchtlichen Maß an
Mehraufwand auch noch die hiefür anfallenden Kosten selbst tragen.

Da die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände im Bereich Personenstandswesen und
Staatsbürgerschaft im übertragenen Wirkungsbereich tätig sind, können auch nur die im
Gebührengesetz und in der Bundes- bzw. Landesverwaltungsabgabenverordnung
festgesetzten Verwaltungsabgaben eingehoben werden. Der Großteil der Einnahmen sind
Bundesstempelgebühren, welche von den Gemeinden auf Grund der Abschaffung der
Stempelmarken (Änderung des Gebührengesetzes und der

Bundesverwaltungsabgabenverordnung zum 01.02.2002) vierteljährlich bis zum 15. des
nachfolgenden Monats an die Finanzlandesdirektion abgeführt werden müssen.

Problematisch ist die finanzielle Situation insbesondere für Verbandsgemeinden, die in ihrem
Zuständigkeitsbereich ein Krankenhaus haben. Expemplarisch ist hier das Beispiel des
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Reutte angeführt, dass in seinem
Zuständigkeitsbereich das Bezirkskrankenhaus in Ehenbichl hat, und damit alle Geburten-
und Sterbefälle auch von anderen Gemeinden, die nicht dem Standesamts- und
Staatsbürgerschaftsverband Reutte angehören bearbeitet werden (2006 fast die Hälfte aller


Fälle). Diese Gemeinden müssen allerdings keine Kostenbeiträge für den Aufwand von
Reutte leisten.

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an dem Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

l)Können sie die tatsächlichen Verwaltungskosten der Gemeinden bzw.

Gemeindeverbänden durch die von ihnen zu erbringenden Leistungen im Bereich
Personenstandswesen und Staatsbürgerschaft beziffern?

2) Können Sie die für die Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden erzielten Einnahmen in

diesen Bereichen beziffern?

3)  Wie gedenken Sie in Zukunft, die durch den Gemeinden zusätzlich erwachsenen

Kosten zu bedecken?

4) Welche Schritte haben Sie zur Reform der Stempelgebühren gesetzt und warum wurde

ein enstprechender Ministerialbeschluss niemals umgesetzt?

5)  Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine gerechtere Aufteilung der Einnahmen

im Falle von Gemeindeverbänden zu erzielen, die ähnlich Reutte ein Krankenhaus in
ihrem Einzugsgebiet haben, das natürlich auch anderen Gemeinden als jene des
Standesamtsverbandes mit versorgt?

6)Werden im Zuge der nun erfolgenden Finanzausgleichsverhandlungen Überlegungen
zur Novellierung der Satzung dieser Standesämter überdacht bzw. ist eine gerechtere
Kostenaufteilung hier ein Thema?