2596/J-BR/2008

Eingelangt am 14.02.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anbau beim landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Feldkirch

Das landesgerichtliche Gefangenenhaus in Feldkirch ist auf Grund der veralteten Bausubstanz für
einen modernen Strafvollzug nicht mehr geeignet und auf Grund der Raumnot zudem stark über-
belegt. Wie aus der Anfragebeantwortung 1415/AB-XXIII. GP vom 19. November 2007 hervor-
geht, hat Feldkirch mit 130 % den mit Abstand stärksten Überbelag aller österreichischen Justiz-
anstalten. Daher werden seit längerer Zeit Pläne für einen neuen Anbau verfolgt. Die Bundes-
immobiliengesellschaft hat laut Bericht der Vorarlberger Nachrichten vom 3. Februar 2007
damals den Architekturwettbewerb abgeschlossen, wobei sich die Fachjury für den Entwurf eines
Innsbrucker Architekturbüros entschieden habe. Der Pressesprecher der BIG wurde weiters mit
der Aussage zitiert, dass der Baubeginn für Anfang 2008 vorgesehen sei. Tatsächlich liegt derzeit
allerdings noch nicht einmal ein Bauantrag vor.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.                 Worauf ist zurückzuführen, dass entgegen der Ankündigung von einem Baubeginn zu
Anfang 2008 offenkundig noch keine Rede sein kann?

2.        Wann wird mit dem tatsächlichen Baubeginn und wann mit der Fertigstellung zu rechnen
sein?

3.        Welche Mittel sind für das Jahr 2008 im Bundesfinanzgesetz vorgesehen?

4.        Kann mit diesen Mitteln für eine planmäßige Umsetzung des Bauvorhabens das Auslangen
gefunden werden?