2620/J-BR/2008

Eingelangt am 22.04.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsendeten Bundesräte
Ing. Einwallner, Weiss und Mayer

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zollabfertigungen nach dem Schengenbeitritt der Schweiz

Am 5. Juni 2005 sprachen sich 54,6 % der befragten Schweizerinnen und Schweizer
f
ür den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum aus. Mit diesem Beitritt werden die
systematischen Passkontrollen zwischen der Schweiz und den angrenzenden
Schengen-Staaten, also auch
Österreich, aufgehoben. Mit einer Reihe von weiteren
Ma
ßnahmen ist anzunehmen, dass gleichzeitig die Sicherheit erhöht wird.

Diese Änderungen werden mit Herbst 2008 in Kraft treten. Damit verbunden sind
auch
Änderungen an den Vorarlberger Grenzkontrollstellen zur Schweiz. Da jedoch
noch zahlreiche offene Fragen im Hinblick auf die tats
ächliche Umsetzung bestehen,
richten die unterzeichnenden Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.             Inwieweit hat der im Jahre 2004 abgeschlossene Vertrag (Zollabfertigungen
im Reiseverkehr durch Beamte des Innenressorts) zwischen dem BMF und
dem BMI nach dem Schengenbeitritt der Schweiz noch seine G
ültigkeit?

2.             Wer vollzieht nach dem Schengenbeitritt der Schweiz die Zollkontrollen im
Reiseverkehr bzw. an welchen Grenzübergängen/Zollämtern/Zollstellen finden
noch Zollkontrollen im Reiseverkehr statt?

3.             Ist das BMF in der Lage mit Angehörigen ihres Ressorts
(Beamten/Vertragsbediensteten) die Zollkontrollen im Reiseverkehr
abzudecken oder ist es angedacht, mit Beamten des Innenressorts
(Polizeibeamten) nach wie vor diese Kontrollen im Reiseverkehr
durchzuf
ühren?

4.             Falls Beamte des Innenressorts (Polizeibeamte) für diese Tätigkeit benötigt
werden sollten, an welche Zahl ist dabei gedacht bzw. wie viele werden dafür
unbedingt ben
ötigt?