2632/J-BR/2008
Eingelangt am
23.05.2008
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Anfrage
Der
Bundesräte Preineder, Himmer, Mayer, Barbara Eibinger
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
1. Ökostromgesetznovelle 2008
Durch
Marktschwankungen haben sich die Rohstoffkosten für
Biomasseverstromungsanlagen massiv verteuert. Um eine Verlässlichkeit
im Bereich
erneuerbarer Energieproduktion zu gewährleisten und
drohende Insolvenzen
abzuwenden, wurde am 30.1.2008 im Nationalrat für 2008 ein
Soforthilfeprogramm für
Biomasseverstromungsanlagen
(Ökostromgesetz-Novelle
2008) beschlossen. Dieses
Soforthilfeprogramm
sieht einen Rohstoffkostenzuschlag für
Biomasseverstromungsanlagen
in der Höhe von 0,04 € je Kilowattstunde
erzeugter
elektrischer Energie rückwirkend ab 1.1.2008 vor (siehe BGBl. I 44/2008).
Bis dato konnte der Rohstoffzuschlag noch nicht zur Auszahlung gelangen.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1)
Warum wurde bis jetzt dieser Rohstoffkostenzuschlag nicht an die
Anlagenbetreiber
überwiesen?
2) Was wird
seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit getan, um die
vorhandenen Mittel rasch an die Anlagenbetreiber auszubezahlen?
3)
Bestehende Anlagen haben akute Liquiditätsprobleme.
Wird daher seitens des
BMwA,
bei etwaiger offener Rechtslage, eine Akontozahlung in Erwägung gezogen?
4)
Bis wann kann mit einer Auszahlung des beschlossenen
Rohstoffkostenzuschlags
gerechnet werden?