2632/J-BR/2008

Eingelangt am 23.05.2008
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Anfrage

Der Bundesräte Preineder, Himmer, Mayer, Barbara Eibinger
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend 1. Ökostromgesetznovelle 2008

Durch Marktschwankungen haben sich die Rohstoffkosten für
Biomasseverstromungsanlagen massiv verteuert. Um eine Verl
ässlichkeit im Bereich
erneuerbarer Energieproduktion zu gew
ährleisten und drohende Insolvenzen
abzuwenden, wurde am 30.1.2008 im Nationalrat f
ür 2008 ein Soforthilfeprogramm für
Biomasseverstromungsanlagen (Ökostromgesetz-Novelle 2008) beschlossen. Dieses
Soforthilfeprogramm sieht einen Rohstoffkostenzuschlag für
Biomasseverstromungsanlagen in der Höhe von 0,04 je Kilowattstunde erzeugter
elektrischer Energie r
ückwirkend ab 1.1.2008 vor (siehe BGBl. I 44/2008).
Bis dato konnte der Rohstoffzuschlag noch nicht zur Auszahlung gelangen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1)      Warum wurde bis jetzt dieser Rohstoffkostenzuschlag nicht an die Anlagenbetreiber
überwiesen?

2)  Was wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit getan, um die
vorhandenen Mittel rasch an die Anlagenbetreiber auszubezahlen?

3)      Bestehende Anlagen haben akute Liquiditätsprobleme. Wird daher seitens des
BMwA, bei etwaiger offener Rechtslage, eine Akontozahlung in Erwägung gezogen?

4)      Bis wann kann mit einer Auszahlung des beschlossenen Rohstoffkostenzuschlags
gerechnet werden?