2637/J-BR/2008
Eingelangt am 17.06.2008
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Anfrage
der Bundesräte Dr. Erich Gumpelmaier, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Nanotechnologien 2008
An die Nanotechnologie sind große wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Erwartungen geknüpft. Eine Reihe von Produkten mit unterschiedlichen Nanomaterialien wird bereits erzeugt, vertrieben und angewendet. Nanotechnologie ist jedoch mit möglichen human- und ökotoxischen Risiken verbunden. Derzeit lässt sich kein endgültiges Urteil über die potenziellen Gefährdungen für Mensch und Umwelt fällen, die bei der Erzeugung, Anwendung und Entsorgung synthetischer Nanomaterialien bzw. daraus gefertigter Produkte auftreten.
Auf europäischer Ebene und in Österreich müssen solche Wissenslücken geschlossen, wissenschaftliche und technische Grundlagen geschaffen, sowie gesetzliche Regelungen angepasst werden, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nanotechnologien zu ermöglichen. Nur dadurch lassen sich negative Auswirkungen für Mensch und Umwelt und Folgekosten für Gesellschaft und Wirtschaft vermeiden.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgende Fragen zu dieser Thematik:
Anfrage
1 Welche Maßnahmen sind geplant um für Österreich zu erheben,
- in welchen Forschungseinrichtungen und Unternehmen Nanomaterialien erzeugt oder verwendet werden,
- welche Nanomaterialien in welchen Mengen dabei erzeugt oder verwendet werden,
- wie viele Arbeitnehmer/-innen davon betroffen sind?
2 Ist daran gedacht, in Bezug auf synthetische Nanomaterialien ein kontinuierliches und systematisches Monitoring-Programm einzuführen, um gesundheitliche, ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen laufend zu erheben und zu evaluieren?
3 Welche Aktivitäten sind geplant, um Wissenslücken in Bezug auf Gefährdungen durch
synthetische Nanomaterialien mittels umfassender toxikologischer, arbeits-
und umweltmedizinischer Forschungen in Österreich zu schließen?
Welche Aktivitäten werden von österreichischer Seite gesetzt, um auf europäischer Ebene bei der Erforschung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien mitzuwirken?
4 Welcher Anteil (absolut und in Prozent) der öffentlichen Forschungsmittel ist in den letzten Jahren in Österreich in die Erforschung gesundheitlicher und ökologischer Risiken der Nanotechnologie geflossen?
Welche Mittel sind in den nächsten Jahren für Begleitforschung und Begleit- maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt wie vorher angeführt vorgesehen?
5 Reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Chemikalien aus, um den Schutz von Mensch und Umwelt in Bezug auf synthetische Nanomaterialien sicher- zustellen, oder besteht ein diesbezüglicher Veränderungs- bzw. Anpassungsbedarf?
Wenn ja, welche Gesetze und Verordnungen müssen in Zusammenhang mit nanotechnologischen Entwicklungen angepasst werden und in welchen inhaltlichen Bereichen?
Wird ein zentrales Register der Produktion, Einfuhr und Verwendung von Nanomaterialien und Nanoprodukten eingerichtet?
6 Werden für die Beurteilung der Gefährdung durch synthetische Nanomaterialien und das Festlegen von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung solcher Risiken notwendige Daten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein?
Ist für Österreich daran gedacht, Produkte mit synthetischen Nanomaterialien, die unter bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Verwendungs- oder Entsorgungs- bedingungen freigesetzt werden könnten, zu kennzeichnen?
7 Wann wird ein österreichischer Aktionsplan in Bezug auf synthetische Nanomaterialien erstellt, wie er unter anderem für die Schweiz oder Deutschland bereits veröffentlicht wurde?