2807/J-BR/2011

Eingelangt am 18.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Cornelia Michalke, Dr. Brunner, Edgar Mayer

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Strukturausgleich der Gesundheitsfinanzierung

Der Ausgleichsfonds für die Krankenversicherungsträger wird derzeit nach einem bestimmten Kriterienkatalog ausgeschüttet. Dabei sind derzeit Strukturausgleich und Liquiditätsausgleich mit ca. 45 % gleich gewichtet. Der Liquiditätsausgleich stellt auf das Ausmaß der Überschuldung des einzelnen Trägers ab und kommt somit vor allem den überschuldeten Trägern, vor allem Wien, zugute.

Damit werden all jene massiv benachteiligt, die den Liquiditätsausgleich nicht in vollem Maße benötigen, weil sie gut wirtschaften wie insbesondere die Vorarlberger Gebietskrankenkasse.

Der Strukturausgleich ist dazu da, dass die Vorteile und Nachteile aus der unterschiedlichen Versichertenstruktur und der Infrastruktur ausgeglichen werden. In Vorarlberg sind die Voraussetzungen für den Strukturausgleich ungleich schlechter wie in den östlichen Bundesländern. Auf Grund der demographischen Entwicklung nimmt in Vorarlberg die Anzahl der Pensionisten überproportional zu. Die Einwanderung mit Zunahme von Mitarbeitern an Industriestandorten findet vor allem in Ostösterreich statt. Daher ist es aus Vorarlberger Sicht erforderlich, die Ausgleichsfondsmittel zumindest zu 70 % strukturbedingt auszuschütten und im gleichen Ausmaße den Liquiditätsausgleich von 25% auf 20% herabzusetzen.

Daher stellen die unterzeichnenden Bundesräte an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage

1.               Wie hoch war der Ausgleichsfonds jeweils in den letzten 3 Jahren dotiert, in welcher Gesamthöhe und Höhe der einzelnen Ausschüttungskriterien und an wen wurden jeweils Gelder ausgeschüttet?

2.       Inwieweit    sind    derzeit    überschuldete   Träger  durch   die   derzeitigen Ausschüttungskriterien angehalten, Kosteneinsparungspotentiale zu nutzen?

3.    Soll  es  in  den  nächsten  Jahren  bundesgesetzlich  zu  einer Änderung  der Ausschüttungskriterien des Ausgleichsfonds kommen und wenn ja, in welcher Form?


4.       Inwieweit ist insbesondere daran gedacht, dass der Strukturausgleich auf 70% angehoben und der Liquiditätsausgleich auf 20 % gesenkt wird?

5.       Welche  Möglichkeiten  sehen  Sie,  dass  durch   eine    Umstellung    der Ausschüttungskriterien     des     Ausgleichsfonds      im     Rahmen     der Gesundheitsfinanzierung derzeit überschuldete Träge dazu gezwungen werden, vorhandene Kosteneinsparungspotentiale verstärkt zu nutzen?