2807/J-BR/2011
Eingelangt am 18.03.2011
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Cornelia Michalke, Dr. Brunner, Edgar Mayer
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Strukturausgleich der Gesundheitsfinanzierung
Der Ausgleichsfonds für die Krankenversicherungsträger wird derzeit nach einem bestimmten Kriterienkatalog ausgeschüttet. Dabei sind derzeit Strukturausgleich und Liquiditätsausgleich mit ca. 45 % gleich gewichtet. Der Liquiditätsausgleich stellt auf das Ausmaß der Überschuldung des einzelnen Trägers ab und kommt somit vor allem den überschuldeten Trägern, vor allem Wien, zugute.
Damit werden all jene massiv benachteiligt, die den Liquiditätsausgleich nicht in vollem Maße benötigen, weil sie gut wirtschaften wie insbesondere die Vorarlberger Gebietskrankenkasse.
Der Strukturausgleich ist dazu da, dass die Vorteile und Nachteile aus der unterschiedlichen Versichertenstruktur und der Infrastruktur ausgeglichen werden. In Vorarlberg sind die Voraussetzungen für den Strukturausgleich ungleich schlechter wie in den östlichen Bundesländern. Auf Grund der demographischen Entwicklung nimmt in Vorarlberg die Anzahl der Pensionisten überproportional zu. Die Einwanderung mit Zunahme von Mitarbeitern an Industriestandorten findet vor allem in Ostösterreich statt. Daher ist es aus Vorarlberger Sicht erforderlich, die Ausgleichsfondsmittel zumindest zu 70 % strukturbedingt auszuschütten und im gleichen Ausmaße den Liquiditätsausgleich von 25% auf 20% herabzusetzen.
Daher stellen die unterzeichnenden Bundesräte an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie hoch war der Ausgleichsfonds jeweils in den letzten 3 Jahren dotiert, in welcher Gesamthöhe und Höhe der einzelnen Ausschüttungskriterien und an wen wurden jeweils Gelder ausgeschüttet?
2. Inwieweit sind derzeit überschuldete Träger durch die derzeitigen Ausschüttungskriterien angehalten, Kosteneinsparungspotentiale zu nutzen?
3. Soll es in den nächsten Jahren bundesgesetzlich zu einer Änderung der Ausschüttungskriterien des Ausgleichsfonds kommen und wenn ja, in welcher Form?
4. Inwieweit ist insbesondere daran gedacht, dass der Strukturausgleich auf 70% angehoben und der Liquiditätsausgleich auf 20 % gesenkt wird?
5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass durch eine Umstellung der Ausschüttungskriterien des Ausgleichsfonds im Rahmen der Gesundheitsfinanzierung derzeit überschuldete Träge dazu gezwungen werden, vorhandene Kosteneinsparungspotentiale verstärkt zu nutzen?