2809/J-BR/2011

Eingelangt am 29.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner, Cornelia Michalke

betreffend Aktionsplan Konsumentenschutz

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Die Berichterstattung über existenzbedrohende Telefonrechnungen, welche in den
letzten Wochen insbesondere in Vorarlberg aufgelaufen sind und über die AK
Vorarlberg publik gemacht wurden, hat österreichweit mächtig Staub aufgewirbelt.
Das Verhalten bzw. die Vorgangsweise der Netzbetreiber st
ößt nicht nur den
Konsumentenschützern sauer auf. Was die Menschen vor allem verunsichert und
erz
ürnt, ist die Intransparenz der Abrechnungen, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten
bei der
Überschreitung von vertraglichen Guthaben sowie der Umstand, dass so gut
wie jedes Missbrauchsrisiko auf den Kunden abgewälzt wird. \/or allem bei
Datenverbindungen tappen Konsumenten absolut im Dunkeln, weil es unmöglich
nachzuvollziehen ist, wie die Datentransfers zustande gekommen sind.

Was derzeit im Rahmen von Handyrechnungen alles zur Vorschreibung gelangt, ist
einfach unglaublich. Da werden von Betr
ügern Rufumleitungen gelegt und dadurch
Kosten in Höhe von 15.000 verursacht. Es werden 25.000 für Datenverbindungen
verlangt, bei denen niemand erkl
ären kann, wie sie zustande gekommen sind. Selbst
der zuständige Netzbetreiber gibt auf Anfrage zu, lediglich Vermutungen“ anstellen zu
können, wie es zu diesem Datenverbrauch gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass
die erbrachte Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten
stehen. Denn warum sollen für 7,58 Gigabyte 25.000 Euro bezahlt werden, wenn es
daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt

Nachdem diese Probleme bekannt sind und es entsprechende Schutzmaßnahmen im
Aktionsplan Konsumentenschutz 2010-2013 gibt, ist es höchst an der Zeit initiativ zu
werden und dringend notwendige Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte an den Minister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)      Wann werden Sie zu den im Aktionsplan Konsumentenschutz vorgesehenen
Maßnahmen im Bereich der Telefonie eine entsprechende Gesetzesvorlage
vorlegen?


2)      Wird eine Gesetzesvorlage auch transparentere Abrechnungsmodalitäten
beinhalten?

3)      Wie werden die unverhältnismäßig hohen Kosten bei einer Überschreitung von
vertraglichen Guthaben geregelt werden?

4)      Wird dabei auch die unbedingt erforderliche Transparenz bei den
Datenverbindungen und bei den Datentransfers einer Lösung zugeführt?

5)      Das Missbrauchsrisiko wird von den Telefongesellschaften grundsätzlich auf die
Telefonkunden abgewälzt. Wird hier an eine Beweislastumkehr gedacht, um die
Konsumenten zu schützen?

6)      Wird es für VerbraucherInnen künftig die Möglichkeit geben, maximale
Verbrauchslimits festzusetzen, ab denen Verbindungen gesperrt werden, so
wie es im Aktionsplan Konsumentenschutz 2010-2013 unter
Ziele und
Maßnahmen“ im Kapitel Schutz vor überhöhten Rechnungen“ vorgesehen ist?