2809/J-BR/2011
Eingelangt am 29.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner, Cornelia Michalke
betreffend Aktionsplan Konsumentenschutz
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Die Berichterstattung über existenzbedrohende
Telefonrechnungen, welche in den
letzten Wochen
insbesondere in Vorarlberg aufgelaufen sind und über die AK
Vorarlberg
publik gemacht wurden, hat österreichweit
mächtig Staub aufgewirbelt.
Das Verhalten bzw. die Vorgangsweise der Netzbetreiber stößt nicht nur den
Konsumentenschützern sauer auf. Was die Menschen vor
allem verunsichert und
erzürnt, ist die Intransparenz der
Abrechnungen, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten
bei der Überschreitung von
vertraglichen Guthaben sowie der Umstand, dass so gut
wie jedes
Missbrauchsrisiko auf den Kunden abgewälzt wird. \/or allem bei
Datenverbindungen
tappen Konsumenten absolut im Dunkeln, weil es unmöglich
nachzuvollziehen
ist, wie die Datentransfers zustande gekommen sind.
Was derzeit im Rahmen von
Handyrechnungen alles zur Vorschreibung gelangt, ist
einfach unglaublich. Da werden von Betrügern Rufumleitungen gelegt und dadurch
Kosten in Höhe von 15.000 € verursacht. Es werden 25.000 € für Datenverbindungen
verlangt, bei denen niemand erklären kann, wie sie zustande gekommen sind. Selbst
der zuständige Netzbetreiber gibt auf Anfrage
zu, lediglich „Vermutungen“ anstellen
zu
können, wie es zu diesem Datenverbrauch
gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass
die erbrachte
Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten
stehen. Denn
warum sollen für 7,58 Gigabyte 25.000 Euro
bezahlt werden, wenn es
daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt
Nachdem diese Probleme
bekannt sind und es entsprechende Schutzmaßnahmen im
Aktionsplan
Konsumentenschutz 2010-2013 gibt, ist es höchst an der Zeit initiativ zu
werden und
dringend notwendige Schutzmaßnahmen
in die Wege zu leiten.
Daher stellen die
unterzeichneten Bundesräte
an den Minister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1) Wann werden Sie zu den
im Aktionsplan Konsumentenschutz vorgesehenen
Maßnahmen im Bereich der Telefonie eine
entsprechende Gesetzesvorlage
vorlegen?
2) Wird eine Gesetzesvorlage auch
transparentere Abrechnungsmodalitäten
beinhalten?
3) Wie werden die unverhältnismäßig hohen Kosten bei einer Überschreitung von
vertraglichen
Guthaben geregelt werden?
4) Wird dabei auch die unbedingt
erforderliche Transparenz bei den
Datenverbindungen
und bei den Datentransfers einer Lösung zugeführt?
5) Das Missbrauchsrisiko wird von
den Telefongesellschaften grundsätzlich auf die
Telefonkunden
abgewälzt. Wird hier an eine
Beweislastumkehr gedacht, um die
Konsumenten zu
schützen?
6) Wird es für VerbraucherInnen künftig die Möglichkeit geben, maximale
Verbrauchslimits
festzusetzen, ab denen Verbindungen gesperrt werden, so
wie es im Aktionsplan Konsumentenschutz 2010-2013 unter „Ziele und
Maßnahmen“ im Kapitel „Schutz vor überhöhten Rechnungen“ vorgesehen
ist?