3145/J-BR/2016

Eingelangt am 10.05.2016
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ANFRAGE

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Ausbildung von Rettungs- und NotfallsanitäterInnen und Sanitäter-Gesetz

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Seit dem Jahr 2002 ist der Rettungsdienst in Österreich im SanG neu definiert und organisiert. Dabei wird in RettungssanitäterInnen und NotfallsanitäterInnen unterschieden. Die Ausbildung der RettungssanitäterInnen umfasst eine theoretische Ausbildung von 100 Stunden und eine praktische Ausbildung im Umfang von 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportdienst. Die Ausbildung der NotfallsanitäterInnen ist schon etwas umfassender und schließt mit insgesamt 480 Stunden in Theorie und Praxis an die Ausbildung zur/m RettungssanitäterIn an. Immer wieder wird von verschieden Organisationen und Vereinen eine Novellierung der Ausbildung, an einen internationalen Standard gefordert.

 

 

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Welche Organisationen sind berechtigt Rettungs- und Notfalltransporte in Österreich durchzuführen? (aufgelistet nach Bundesländern)

2.    Welche Organisationen sind berechtigt Krankentransporte in Österreich durchzuführen? (aufgelistet nach Bundesländern)

3.    Wie viele nach dem Sanitätergesetz (SanG) ausgebildeten RettungsanitäterInnen gibt es mit Stichtag 01.05.2016 in Österreich? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

4.    Wie viele der in Frage 3 angeführten RettungssanitäterInnen, sind ehrenamtlich, in einem Angestelltenverhältnis oder als Zivildiener tätig? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

5.    Wie viele nach dem Sanitätsgesetz (SanG) ausgebildete NotfallsanitäterInnen gibt es in Österreich? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

5.1. Wie viele verfügen über die Ausbildung in den „Allgemeinen Notfallkompetenzen“ nach SanG §38? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

5.2. Wie viele Personen verfügen über die Ausbildung „Modul Arzneimittellehre“ nach SanG §39.? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

5.3. Wie viele NotfallsanitäterInnen verfügen über die Ausbildung „Modul Venenzugang und Infusion“ nach SanG §40? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

5.4. Wie viele NotfallsanitäterInnen verfügen über die Ausbildung „Besondere Notfallkompetenzen“ nach SanG §41? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisationen)

5.5. Wie viele NotfallsanitäterInnen verfügen über das Modul „Beatmung und Intubation“ nach SanG §42? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisationen)

6.    Wie viele ÄrztInnen sind mit Stichtag 01.05.2016 berechtig, als qualifizierte/r Notärztin bzw. Notarzt in der präklinischen Notfallmedizin tätig zu sein? (aufgelistet nach Bundesländern)

7.    Wie viele „Lehrsanitäter“ nach SanG §47 Abs. 2 gibt es in den jeweiligen Organisationen (aufgelistet nach Bundesländern)?

8.    Mit welchen Maßnahmen wird Ihr Ministerium angesichts der steigenden Anforderungen im prämedizinischen Bereich und der immer knapper verfügbaren Notärztinnen, gerade im ländlichen Bereich, das SanG novellieren?

8.1. Welchen Umfang und Eckpunkte wird diese Novelle beinhalten?

8.2. Welche Personen/Organisationen/Ministerien sind in diesem Prozess miteinbezogen?

8.3. Wann wird dem Parlament diese Novelle vorgelegt?

8.4. Welches Budget wird für die Umsetzung dieser Novelle benötigt?

9.    Sind Ihrem Ministerium, PatientInnenbeschwerden oder Vorfälle über RettungssanitäterInnen und NotfallsanitäterInnen bekannt, wo es aufgrund mangelnder Ausbildung, zu einer medizinischen präklinischen Fehlversorgung von PatientInnen gekommen ist?

9.1. Wenn Ja, wie viele sind das? (Jährlich aufgelistet zwischen 2010-2015)

9.2. Wenn Nein, ab wann wird ein landesweites Fehlerberichtsystem (z.B. Rotes Kreuz: CIRS) eingerichtet?

10. Wann ist mit der Schaffung eines neuen Berufsbildes „RettungssanitäterIn“ und einer mehrjährigen Ausbildung für berufliche RettungsdienstmitarbeiterInnen, wie es auch in anderen Ländern oder Lehrberufen Standard ist (z.B. diplomierter Notfallsanitäter/ diplomierte Notfallsanitäterin), zu rechnen?

10.1.   Gab es zu der Aufwertung des Berufsbildes „RettungssanitäterIn“ bereits Gespräche mit Organisationen bzw. Institutionen?

10.2.   Wenn Ja, mit welchen?

10.3.   Werden dabei die jetzigen Ausbildungsstufen (RettungssanitäterIn, NotfallsanitäterIn, NotfallsanitäterIn mit Notfallkompetenzen) an internationale (Ausbildungs-) Standards angepasst?

10.3.1.   Wenn Ja, in welchem Umfang?

10.3.2.   Wenn Nein, warum nicht?

10.3.3.   Wird dabei die verpflichtende Aus- und Fortbildungsdauer, sowie die Einbindung von internationalen, normierten Ausbildungskonzepten in Aus- und Weiterbildung mitverhandelt? (z.B.: EEMS-Paramedic)?

11. Werden Sie die neun Landesrettungsgesetze auf ein Bundesgesetz zusammenführen?

11.1.   Wenn Ja, wann?

11.2.   Wenn Nein, warum nicht?

12. Wurde von Ihnen, wie in einem Beschluss der LandesgesundheitsreferentInnen vom 14. Mai bzw. 14. November 2014, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Evaluierung auf dem Gebiet der Notfallversorgung“ eingerichtet?

12.1.   Wenn Ja, wann traf sich diese Arbeitsgruppe?

12.2.   Welche Inhalte und Eckpunkte hatte dieses Treffen?

12.3.   Welche Personen und Organisationen waren bei dieser Arbeitsgruppe mitwirkend?

12.4.   Welche Beschlüsse bzw. Ergebnisse resultierten aus dieser Arbeitsgruppe?