3162/J-BR/2016

Eingelangt am 30.06.2016
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Anfrage

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Sicherheitslage in den österreichischen Spitälern und Pflegeeinrichtungen

 

Sowohl die umfassende medizinische Behandlung von kranken Menschen als auch die sorgsame Betreuung von Pflegebedürftigen gehören zu den Kernbereichen eines Sozialstaates. Die Politik hat dementsprechend eine besondere Verantwortung, für ein bestmögliches Umfeld aller Beteiligten zu sorgen. Dies wird zweifelsohne nur dann möglich sein, wenn sich die Patienten und die Angestellten in den heimischen Spitälern und Pflegeheimen sicher fühlen können. Leider ist es in jüngster Vergangenheit zu einigen Vorfällen gekommen, die auf ein zunehmendes Gefährdungspotential sowohl in den Krankenanstalten als auch den Pflegeeinrichtungen schließen lässt.

 

So zitierte die „Kronen Zeitung“ bereits letztes Jahr in ihrer Online-Ausgabe vom 21. Februar 2015 die Mahnungen des Vorstandes der Abteilung für Frauenheilkunde am AKH Wien, Dr. Peter Husslein, wonach die Zustände in den Ambulanzen mittlerweile untragbar seien. „Fast schon täglich würden Ärzte, Schwestern oder Pfleger nicht nur mit Worten attackiert. Meist seien es Familienangehörige, die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ausrasten.“ Die meisten Probleme gebe es laut Dr. Husslein mit Menschen mit Migrationshintergrund: „Ich scheue mich nicht, darauf hinzuweisen, dass die Auseinandersetzungen häufiger mit gebrochen Deutsch sprechenden Patientinnen – vor allem aber deren Angehörigen – stattfinden.“ Des Weiteren kritisiert der Frauenheilkundler, dass die „Sicherheitsvorkehrungen […] in den Spitälern – wenn überhaupt – nur in ‚homöopathischen Spuren‘ vorhanden“ seien. Dass sich die Situation seit dem „Krone“-Bericht nicht verbessert hat, lässt ein weiterer Artikel des Printmediums vom 21. Mai dieses Jahres schließen. Demnach würden „Belästigungen und Übergriffe am weiblichen Personal“ des AKH Wien an der Tagesordnung sein, weswegen das Krankenhaus Ärztinnen und Schwestern bereits Begleitschutz stelle.

 

Doch nicht nur im Spitalssektor ergeben sich zunehmend Fragen, ob die Sicherheit der Angestellten und Patienten tagtäglich gewährleistet werden kann. So lässt ein Vorfall aus jüngster Vergangenheit in einem steirischen Pflegeheim derartige Bedenken nun auch im Betreuungsbereich aufkommen. Wie unter anderem der „ORF“ am 14. Juni 2016 online berichtete, ist der von den Medien als „Horror Hans“ bezeichnete Verbrecher am 8. Juni 2016 von einem Spaziergang in die Vasoldsberger Pflegeeinrichtung, in der er nach einem Aufenthalt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht war, nicht mehr zurückgekehrt. Der 61-jährige befand sich – so wie es auch bei anderen geistig abnormen Rechtsbrechern üblich ist – zur Resozialisierung in dem Pflegeheim. Besonders pikant ist der Fall aufgrund der Tatsache, dass weder die örtliche Polizei noch der Vasoldsberger Bürgermeister wussten, dass sich „Horror-Hans“ in der Ortschaft befindet. Der Pflegeheimbetreiber sei dazu zwar rechtlich nicht verpflichtet gewesen, hätte darüber angesichts der Nutzung des Heims als gesellschaftliches Zentrum der Gemeinde – unter anderem essen dort täglich Schulkinder zu Mittag – dennoch informieren sollen.

 

Angesichts der beschriebenen Vorfälle besteht umfassender Klärungsbereich seitens der Bundesregierung, inwiefern derartige Vorfälle in den österreichischen Krankenanstalten bzw. Pflegeheimen mittlerweile zum Alltag zählen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Polizeieinsätze gab es im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 in österreichischen Krankenanstalten (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Bundesländern)?

2.    Wie viele Personen bzw. Identitäten wurden im Zuge der Einsätze in österreichischen Krankenanstalten im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 überprüft (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus der überprüften Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

3.    In Bezug auf Frage 2: Der Verübung welcher Delikte wurden die überprüften Personen verdächtigt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der überprüften Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

4.    Wie viele Personen wurden im Zuge der Einsätze in österreichischen Krankenanstalten im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 festgenommen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus der festgenommenen Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

5.    In Bezug auf Frage 4: Der Verübung welcher Delikte wurden die festgenommenen Personen verdächtigt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der festgenommenen Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

6.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Sicherheit der Angestellten und Patienten in den österreichischen Krankenanstalten zu verbessern?

7.    Werden Sie sich für eine erhöhte Polizeipräsenz in den österreichischen Krankenanstalten einsetzen?

8.    Wie viele Polizeieinsätze gab es im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 in österreichischen Pflegeeinrichtungen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Bundesländern)?

9.    Wie viele Personen bzw. Identitäten wurden im Zuge der Einsätze in österreichischen Pflegeeinrichtungen im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 überprüft (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus der überprüften Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

10. In Bezug auf Frage 9: Der Verübung welcher Delikte wurden die überprüften Personen verdächtigt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der überprüften Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

11. Wie viele Personen wurden im Zuge der Einsätze in österreichischen Pflegeeinrichtungen im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 festgenommen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus der festgenommenen Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

12. In Bezug auf Frage 11: Der Verübung welcher Delikte wurden die festgenommenen Personen verdächtigt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der festgenommenen Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

13. Wie viele geistig abnorme Rechtsbrecher waren im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 in Pflegeeinrichtungen zur Resozialisierung untergebracht (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus der überprüften Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

14. Wegen der Verübung welcher Delikte wurden diese Personen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der festgenommenen Personen bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

15. Wie häufig kam es im Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2016 in Pflegeheimen zu Zwischenfällen im Zusammenhang mit geistig abnormen Rechtsbrechern, die in den jeweiligen Einrichtungen zur Resozialisierung untergebracht waren (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der geistig abnormen Rechtsbrecher bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

16. Wegen der Verübung welcher Delikte wurden diese Personen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren, den jeweiligen Bundesländern, den Delikten und dem Aufenthaltsstatus der geistig abnormen Rechtsbrecher bzw. deren Staatsbürgerschaft)?

17. Wie stellten sich die Zwischenfälle konkret dar?

18. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Informationsbedürfnis der Menschen, die in der Nähe von Pflegeheime wohnen, in denen geistig abnorme Rechtsbrecher zur Resozialisierung untergebracht sind, zu verbessern?

19. Werden Sie sich für eine Gesetzesänderung einsetzen, wonach Pflegeheimbetreiber der Polizei bzw. den örtlichen Gemeindevertretern den Aufenthalt von geistig abnormen Rechtsbrechern, die sich in ihren Einrichtungen zur Resozialisierung befinden, melden müssen?

20. Falls nein, warum nicht?