3189/J-BR/2016

Eingelangt am 17.11.2016
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit

betreffend die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in der Steiermark

 

Bereits am 29. November 2012 passierte das Gesetz zur Elektronischen Gesundheitsakte den Bundesrat und nahm damit die letzte parlamentarische Hürde. Das unter der rot-schwarzen Bundesregierung entwickelte Projekt zielt darauf ab, den Informationsaustausch aller am medizinischen Behandlungsprozess beteiligten Personen zu verbessern und soll den Bürgern die Möglichkeit bieten, jederzeit auf die eigenen Befunde, Entlassungsbriefe oder Medikationslisten zugreifen zu können. Am 9. November des letzten Jahres startete die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) schließlich in Wien und der Steiermark in den öffentlichen Spitälern. Laut einem Bericht des „Standards“ vom 15. November 2015 haben Bund, Länder und Sozialversicherung „seit 2010 und noch bis 2017 rund 130 Millionen Euro in das System gesteckt. Die laufenden Kosten pro Jahr werden ab 2018 auf rund 18 Millionen Euro geschätzt. Gleichzeitig erwartet man sich ab 2017 eine Kostendämpfung von 129 Millionen Euro pro Jahr durch die Vermeidung von Mehrfachmedikationen oder Doppelbefundungen. Wenn ELGA Anfang Dezember an den Start geht, sollen weitere 750.000 Euro in eine begleitende Infokampagne fließen.“

 

Ende Mai dieses Jahres startete im weststeirischen Deutschlandsberg schließlich der Testbetrieb der sogenannten „e-Medikation“, einer Teilfunktion der Elektronischen Gesundheitsakte. Wie der vom Ministerium für Frauen und Gesundheit betriebenen Internetseite „www.gesundheit.gv.at“ entnommen werden kann, werden dabei die von Ärzten verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente in Form einer e-Medikationsliste für ein Jahr elektronisch in ELGA gespeichert. Nach dem bis zum 30. September 2016 geplanten Pilotbetrieb sollte die e-medikation eigentlich ab 1. Oktober 2016 nahtlos in den Vollbetrieb übergehen und auf alle Ärzte und Apotheken ausgeweitet werden, wie „Der Standard“ noch am 20. Mai dieses Jahres berichtete. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch, da die niedergelassenen Ärzte ihre Teilnahme kurz vor Ende der Testphase beendeten. Begründet wurde dies in einer Presseaussendung des Österreichischen Hausärzteverbands unter anderem mit der Unausgereiftheit und Praxisuntauglichkeit des Projekts. Laut den Medizinern sei die e-Medikation „weder in 12 noch in 24 Monaten praxistauglich!“

 

Angesichts des anhaltenden Widerstands innerhalb der Ärzteschaft, den Vorwürfen an das Gesundheitsministerium sowie den bereits hunderttausendfach erfolgten ELGA-Abmeldungen ist die Zukunft der umstrittenen Elektronischen Gesundheitsakte äußerst ungewiss. Zur Klärung der Frage, wie es mit dem Projekt weiter gehen soll bzw. welche Kosten dem Steuerzahler bereits entstanden sind bzw. noch erwachsen werden, richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit folgende


ANFRAGE:

 

1.    Welche Gesamtkosten sind für die Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte in Österreich bisher angefallen?

2.    Wird der budgetierte Finanzrahmen von 130 Millionen Euro, die im Zeitraum 2010 bis 2017 zur Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte in das System gesteckt werden sollen, halten?

3.    Welchen Anteil an den ELGA-Gesamtkosten hatten die Kosten für die ELGA GmbH bisher?

4.    Welche Kosten wurden für die ELGA GmbH im Zeitraum 2010 bis 2017 budgetiert?

5.    Mit welchen Kosten wird für die ELGA GmbH ab dem Jahr 2018 gerechnet?

6.    Welchen Anteil an den Gesamtkosten hatten die Kosten für die Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte in der Steiermark bisher?

7.    In Bezug auf Frage 2: Welchen Anteil an dem budgetierten Finanzrahmen von 130 Millionen Euro haben die in der Steiermark anfallenden Kosten und wird dieses Budget halten?

8.    Wie wurden die bisher angefallenen Kosten zur Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte in Österreich zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern aufgeteilt?

9.    Wie wurden die bisher angefallenen Kosten zur Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte in der Steiermark zwischen Bund, Land Steiermark und Sozialversicherungsträgern aufgeteilt?

10.  In Bezug auf Frage 7: Wie gestaltet sich die Aufteilung der für die Steiermark budgetierten Kosten zwischen Bund, Land Steiermark und Sozialversicherungsträgern?

11.  Wird der Finanzrahmen von 750.000 Euro, die seit Anfang Dezember 2015 in begleitende Infokampagnen zur Elektronischen Gesundheitsakte fließen sollten, damit eingehalten?

12.  Falls nein, warum nicht?

13.  Welche konkreten Marketingkampagnen wurden in der Steiermark zur Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte bisher durchgeführt?

14.  Welche Kosten sind dadurch entstanden und von wem wurden diese getragen?

15.  Gab es seit der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte in den steirischen Krankenanstalten Anregungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge seitens des Landes Steiermark bzw. seitens der privaten Krankenanstalten?

16.  Falls ja, wie gestalten sich diese bisher?

17.  Welche Hauptkritikpunkte bestehen seitens der niedergelassenen Ärzteschaft in Bezug auf die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte?

18.  Wie wollen Sie die Bedenken, die seitens der niedergelassenen Ärzteschaft in Bezug auf die Elektronischen Gesundheitsakte bestehen, beseitigen?

19.  Inwiefern hat sich der Fahrplan zur Etablierung der Elektronischen Gesundheitsakte durch den Ausstieg der Ärzteschaft aus dem Pilotprojekt in Deutschlandsberg verschoben?

20.  Wie viele Menschen haben sich bisher in Österreich von der Elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet?

21.  Wie viele Menschen haben sich bisher in der Steiermark von der Elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet?

22.  Mit wie vielen Abmeldungen österreich- und steiermarkweit rechnen Sie bis 2017?

23.  Rechnen Sie weiterhin mit einer jährlichen Kostendämpfung von 129 Millionen Euro ab dem Jahr 2017?

24.  Falls nein, mit welcher jährlichen Ersparnis rechnen Sie infolge der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte ab dem Jahr 2017?