1027/AE XX.GP

 

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Volker Kier,

Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner

betreffend Bericht des Bundeskanzlers an den Nationalrat über die Einhaltung

der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)

 

Die Grund - oder Menschenrechte und ihre Gewährleistung sind einer der

wesentlichsten Bausteine einer liberalen, rechtsstaatlichen und demokratischen

Gesellschaft. Ihre Bedeutung für das Gemeinwesen kann gar nicht hoch genug

eingeschätzt werden und reicht weit über den Schutz der persönlichen Sphäre des

einzelnen hinaus. Umso notwendiger ist das stete Bemühen aller staatlichen

Instanzen um die Garantie und Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in

Österreich.

 

So ist auch Österreich verpflichtet, zu wichtigen (Grund - und Menschenrechts -)

Konventionen der Vereinten Nationen in periodischen Abständen Berichte über die

Umsetzung dieser Konventionen in rechtlicher und praktischer Hinsicht vorzulegen,

welche dann von ExpertInnengremien der Vereinten Nationen in öffentlicher Sitzung

diskutiert und bewertet werden. Solcherart erzeugt also das Berichtswesen und die

Öffentlichkeit internationalen Druck zur Wahrung der Menschenrechte. Dieses

Prinzip läßt sich auch auf die innerstaatliche Ebene übertragen.

 

Obwohl Berichtssysteme, teilweise zu Recht, als bürokratisch kritisiert werden,

rechtfertigt doch die Wichtigkeit des Berichtsgegenstandes mitunter Kosten und

Mühe. Ohne jeden Zweifel kann und muß diese zentrale Bedeutung der grund - und

menschenrechtlichen Situation (auch in Österreich) attestiert werden. Über die

internationalen Verpflichtungen hinaus erscheint es also gerechtfertigt, der

rechtlichen und tatsächlichen Situation hinsichtlich Entwicklung, Garantie und

Einhaltung der Menschenrechte in Österreich ganz besonderes Augenmerk zu

schenken. Eine Einbindung des Nationalrates - im Sinne seiner Kontrollfunktion der

Vollziehung gegenüber - eignet sich vor diesem Hintergrund durchaus, einen

wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Menschenrechte in Österreich zu

leisten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

,,Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht

über die rechtliche und tatsächliche Situation hinsichtlich der Entwicklung, Garantie

und Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)

vorzulegen.‘

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß

zuzuweisen.