1032/AE XX.GP

 

ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Volker Kier, Helmut Peter und PartnerInnen

 

betreffend Entwurf für ein Bundesgrundsatzgesetz  in der Sozialhilfe

 

Seit einigen Jahren bereits fordern unzählige Organisationen, Armuts - Netzwerke sowie

politische Gruppierungen fast jeden Couleurs, die vollkommen unbefriedigende

Gesetzeslage in der Sozialhilfe zu ändern, indem bundeseinheitliche Standards für

Gewährung und Höhe der Sozialhilfe geschaffen werden. Bereits vor über zwei Jahren hat

das Liberale Forum daher einen Antrag eingebracht, in dem Mindeststandards für eine

Bundes - Sozialhilfe vorgeschlagen wurden.

 

Angelegentlich der Behandlung dieses Antrags am 1. Oktober 1997 hat der Sozialausschuß

die Bundesministerin in einer Entschließung einstimmig aufgefordert, mit den Ländern

Gespräche über die “Weiterentwicklung der Sozialhilfe” aufzunehmen. Nachdem mittlerweile

die Sozialministerin mehrmals geäußert hatte, daß diese Gespräche erfolglos verlaufen sind,

weil sich die Landesfinanzreferenten gegen eine Änderung in der ausschließlichen

Zuständigkeit für die Sozialhilfe ausgesprochen hatten, ist es nach Meinung der

unterzeichneten Abgeordneten höchst an der Zeit, daß der Bund verstärkt initiativ wird und

mittels Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfs die Verhandlungen mit den Ländern

wieder aufnimmt. Dies ist umso notwendiger, als aufgrund steigender Notstandshilfe - und

Sozialhilfe - Empfängerzahlen die Länder mit ihrer unterschiedlichen Gesetzgebung und ihren

niedrig dotierten Sozialhilfe - Budgets immer weniger in der Lage sind, den sozialen

Problemen wirksam zu begegnen.

 

Nach wie vor nämlich besteht beispielsweise bei den Sozialhilferichtsätzen für

Hauptunterstützte eine Schwankungsbreite in den einzelnen Bundesländern zwischen 3.715

Schilling (Salzburg) und 5.460 Schilling (Oberösterreich). Bei den Zusatzleistungen werden

z.B. in Tirol die Wohnkosten in der Höhe des tatsächlichen Aufwandes, in der Steiermark

hingegen in Höhe des vertretbaren Aufwandes übernommen, während Kärnten für die

Wohnkostenerstattung Obergrenzen bestimmt und Salzburg einen Teil der Kosten aus der

“Hilfe für besondere Lebenslagen” bestreitet. Schließlich bestehen markante Ungleichheiten,

was die Gewährung von Sozialhilfe in Ergänzung zum Arbeitslosengeldbezug betrifft. In

einigen Bezirken Nieder - und Oberösterreichs sowie der Steiermark werden sogar

grundsätzlich keine Sozialhilfeleistungen gewähnt, wenn ein Arbeitslosengeldbezug vorliegt.

 

In vielen Ländern der EU wurden bereits vor Jahren Systemumstellungen vorgenommen, die

unabhängig von vorangegangenen Erwerbseinkommen eine einheitlich gestaltete

Mindestsicherung - gerade auch als Grundsicherung im Alter - vorsehen. Die gegenwärtige

sozialpolitische Entwicklung in Österreich weist indes noch immer in die gegensätzliche

Richtung: Niedrig Einkommen führen zu niedrigen Arbeitsersatzeinkommen (wie

Arbeitslosengeld oder Pension) und werden durch die Sozialhilfe der Länder äußerst

uneinheitlich aufgestockt - dies betrifft sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die

Höhe der Sozialhilfe in den einzelnen Bundesländern.

 

Eine zusätzliche, wesentliche Komponente erhält die Forderung nach Ausbau einer Bundes -

Sozialhilfe dadurch, daß es angesichts der steigenden Zahl an Langzeitarbeitslosen, die

überwiegend das soziale Netz der Notstandshilfe beanspruchen, immer schwieriger und

unplausibler wird, diese Leistung ausschließlich aus den Beiträgen der DienstnehmerInnen

und DienstgeberInnen zur Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.

Hier sind Lösungen dringend gefragt - eine Eingliederung der derzeitigen Notstandshilfe in

eine neue, erweiterte Bundes - Sozialhilfe ist hierzu ein Diskussionsansatz des Liberalen

Forum.

 

Weiters ist nach Ansicht der Liberalen die Schaffung eines Bundesgrundsatzgesetzes für

einen Umbau der Sozialhilfesysteme in Richtung einer Grundsicherung wesentlich und

geboten. Für die - auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht - notwendigen Vorarbeiten drängt

daher die Zeit, will die Republik die sozialen Grundrechte, die Sicherung des Sozialbudgets

und den Erhalt des sozialen Friedens bewahren.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und

Gesundheit, wird aufgefordert, bis 30. Juni 1999 einen Entwurf für ein

Bundesgrundsatzgesetz in der Sozialhilfe zu erarbeiten, auf dessen Grundlage anschließend

mit den Ländern in Verhandlungen zu treten und über den Stand dieser Gespräche den

Mitgliedern des Sozialausschusses in zweimonatigem Abstand einen schriftlichen oder

mündlichen Bericht zu geben.”

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen