1053/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helmut Haigermoser
und Kollegen
betreffend Abschaffung der Kammerumlage 2 für über 50 - jährige Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
Angesichts der bedrohlichen Entwicklung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt
müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ein weiteres Ansteigen der
Arbeitslosenzahlen - insbesondere jene der älteren Arbeitnehmer - zu verhindern und
die Wirtschaft konkurrenzfähig zu erhalten.
Den Arbeitnehmern sollte ihr Einkommen, bei Verzicht einer Reallohnerhöhung
zugunsten von Arbeitsplatzgarantie, nicht geschmälert werden. Gleichzeitig sollten auch
für Betriebe die Belastungen verringert werden. Eine Abschaffung der Kammerbeiträge
für über 50 - jährige Mitglieder erscheint als ein möglicher Weg, diese Entlastungseffekte
zu erreichen. Mit dieser Maßnahme werden die Lohnnebenkosten sofort um ca. 0,5 %
gesenkt und damit den ab 50 - jährigen Mitgliedern ein großer Dienst erwiesen. Wegen
des zum Teil beträchtlichen Vermögens der Kammern stellen diese entgangenen
Einnahmen sicher keine Gefährdung für die Erfüllung der Aufgaben dar.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der österreichischen
Wirtschaft und zur Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze ersucht, dem Nationalrat so
schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bei der Bemessung der Höhe
der Kammerumlage 2 eine Ausnahme für über 50 - jährige Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vorsieht.“
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Antrages an den Wirtschaftsausschuß.