1053/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helmut Haigermoser

und Kollegen

betreffend Abschaffung der Kammerumlage 2 für über 50 - jährige Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer

 

Angesichts der bedrohlichen Entwicklung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt

müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ein weiteres Ansteigen der

Arbeitslosenzahlen - insbesondere jene der älteren Arbeitnehmer - zu verhindern und

die Wirtschaft konkurrenzfähig zu erhalten.

Den Arbeitnehmern sollte ihr Einkommen, bei Verzicht einer Reallohnerhöhung

zugunsten von Arbeitsplatzgarantie, nicht geschmälert werden. Gleichzeitig sollten auch

für Betriebe die Belastungen verringert werden. Eine Abschaffung der Kammerbeiträge

für über 50 - jährige Mitglieder erscheint als ein möglicher Weg, diese Entlastungseffekte

zu erreichen. Mit dieser Maßnahme werden die Lohnnebenkosten sofort um ca. 0,5 %

gesenkt und damit den ab 50 - jährigen Mitgliedern ein großer Dienst erwiesen. Wegen

des zum Teil beträchtlichen Vermögens der Kammern stellen diese entgangenen

Einnahmen sicher keine Gefährdung für die Erfüllung der Aufgaben dar.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der österreichischen

Wirtschaft und zur Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze ersucht, dem Nationalrat so

schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bei der Bemessung der Höhe

der Kammerumlage 2 eine Ausnahme für über 50 - jährige Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Antrages an den Wirtschaftsausschuß.