1066/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Maria Rauch - Kallat, Dr. Peter Kostelka

und Kollegen

betreffend die Kenntlichmachung behördlicher Schriftstücke für

sehbehinderte und blinde Personen durch erhabene Schriftzüge

 

 

 

 

Die Zustellung behördlicher Schriftstücke im Rahmen des Zustellgesetzes und

die damit verbundenen Rechtsfolgen können für sehbehinderte und blinde

Personen eine Reihe von Problemen mit sich bringen. Insbesondere stellt die

Hinterlassung schriftlicher Verständigungen über die Hinterlegung von

Schriftstücken bzw. über die erfolglose Vornahme eines Zustellversuches für

sehbehinderte Personen eine belastende Situation dar. Zum einen wird den

Sehbehinderten und Blinden oft gar nicht bewußt, eine behördliche

Verständigung erhalten zu haben, zum anderen sind Sehbehinderte und Blinde

hiedurch auf die Inanspruchnahme von Hilfspersonen angewiesen.

 

Es wäre daher sinnvoll, behördliche Schriftstücke in tastbarer Form speziell

zu kennzeichnen. Sehbehinderten und blinden Personen könnte bereits bei

Einleitung eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens ein

Anspruch auf die spezifische Ausstattung von Schriftstücken eingeräumt

werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, für alle den Bestimmungen des

Zustellgesetzes unterliegenden behördlichen Schriftstücke und

Verständigungen über die Hinterlegung von Schriftstücken ein tastbares

Symbol zu entwerfen, das sehbehinderten und blinden Personen die

Möglichkeit bietet, die behördliche Natur dieses Schriftstückes oder der

Verständigung zu erkennen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob sehbehinderten

und blinden Personen bereits bei Einleitung eines gerichtlichen oder

verwaltungsbehördlichen Verfahrens ein Anspruch auf die Verwendung

derartiger Schriftstücke eingeräumt werden kann. Die Behörden und Gerichte

sind jedenfalls anzuweisen, derartige Schriftstücke im Verkehr mit

sehbehinderten und blinden Personen zu verwenden.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuß