1087/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Karl Donabauer
und Kollegen
betreffend Verbesserungen für Mitglieder von Wahlbehörden und Vertrauenspersonen bei
bundesweiten Wahlen
Den verschiedenen in den Bundeswahlgesetzen verankerten Wahlbehörden kommt im Zuge
der Durchführung von bundesweiten Wahlen große Bedeutung zu. Demgemäß wird durch
Gesetz die Anzahl der Mitglieder von Wahlbehörden sowie deren Rechte und Pflichten, aber
auch der Gebührenanspruch genau geregelt. Gleiches trifft auf die Vertrauenspersonen zu, die
von Parteien nominiert werden können, denen aufgrund ihrer geringen Vertretung im Natio -
nalrat keine Entsendung eines Beisitzers in die Wahlbehörden zukommt. In den letzten Jahren
ist jedoch vermehrt das Problem aufgetreten, daß sich immer weniger Personen bereit
erklären, in den Wahlbehörden sei es als Beisitzer oder als Vertrauensperson - tätig zu sein.
Dies hängt nicht zuletzt auch mit der wachsenden Komplexität der Wahlgesetzgebung und
deren Vollzug zusammen. Es ist aber auch der materielle Anreiz in Form des zustehenden
Gebührenanspruches sehr gering und kann sichtlich in zunehmendem Ausmaß nicht mehr
dazu dienen, Mitglieder für Wahlbehörden anzuwerben.
Speziell bei Europawahlen wird die Rekrutierung von Beisitzern und Vertrauenspersonen für
die Wahlbehörden zukünftig sehr schwierig sein, da aufgrund europarechtlicher Vorgaben die
Stimmenauszählung am Wahltag erst dann beginnen kann, wenn in allen EU - Staaten die
Wahllokale geschlossen haben. Das bedeutet, daß die Sitzung der Wahlbehörde oftmals
mehrere Stunden lang unterbrochen werden muß, die Wahlbehörde um 22.00 Uhr neuerlich
zusammenzutreten hat und die Stimmenauszählung erst dann vornehmen kann.
Um bei zukünftigen Europawahlen die Arbeit der Wahlkommissionen zu erleichtern, stellen
die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob bei bundesweiten Wahlen der
Gebührenanspruch für Beisitzer von Wahlbehörden und Vertrauenspersonen angehoben
werden kann, wobei diese Frage mit den Ländern und Gemeinden aufgrund der
Kostentragung abzuklären ist.
2. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, sich im Rahmen der EU für die Änderung des
Ratsakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments vom 20.9.1976 dahingehend einzusetzen, daß in Hinkunft bei
Europawahlen auch bereits vor 22.00 Uhr eine Stimmenauszählung vorgenommen
werden kann.
3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu prüfen, inwieweit durch weitere
geeignete Maßnahmen die Durchführung von Europawahlen erleichtert werden kann.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Verfassungsausschuß
zuzuweisen.