1089/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Angleichung der Pauschalvergütung für Zivildiener an die der Präsenzdiener
Der Bundesrechenabschluß 97 weist unter Bundesministerium für Inneres (Zweckaufwand)
zum Posten Zivildienst (1/11177) Minderausgaben von 55,5 Mio öS (11 %) aus. Dieses
wurde bei den betroffenen Zivildienern. Diese Minderausgaben begründen sich in erster
Linie durch Einschränkungen im Bereich Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (30
Mio.) und durch Kürzungen bei der Pauschalvergütung (13,7 Mio.). Zivildiener erhalten
seit Anfang 1997 monatlich um 1.500.- weniger als Grundwehrdiener. Aufgrund dieses
geringen Entgeltes, das 2.400 Schilling/Monat beträgt, häufen sich die Fälle von völlig
überschuldeten ehemaligen Zivildienern, die ihre Lebenshaltungskosten während ihres
Zivildienstes aus Kredit und Schulden bestreiten mußten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und gesetzlichen
Vorbereitungen im § 25 a) ZDG zu treffen, daß in Hinkunft Zivildiener, die ihren
Wehrersatzdienst leisten ein gleich hohes fixes Entgelt erhalten wie dies Grundwehrdiener
durchschnittlich erhalten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.