1089/AE XX.GP

 

                                   ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Angleichung der Pauschalvergütung für Zivildiener an die der Präsenzdiener

 

Der Bundesrechenabschluß 97 weist unter Bundesministerium für Inneres (Zweckaufwand)

zum Posten Zivildienst (1/11177) Minderausgaben von 55,5 Mio öS (11 %) aus. Dieses

wurde bei den betroffenen Zivildienern. Diese Minderausgaben begründen sich in erster

Linie durch Einschränkungen im Bereich Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (30

Mio.) und durch Kürzungen bei der Pauschalvergütung (13,7 Mio.). Zivildiener erhalten

seit Anfang 1997 monatlich um 1.500.- weniger als Grundwehrdiener. Aufgrund dieses

geringen Entgeltes, das 2.400 Schilling/Monat beträgt, häufen sich die Fälle von völlig

überschuldeten ehemaligen Zivildienern, die ihre Lebenshaltungskosten während ihres

Zivildienstes aus Kredit und Schulden bestreiten mußten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und gesetzlichen

Vorbereitungen im § 25 a) ZDG zu treffen, daß in Hinkunft Zivildiener, die ihren

Wehrersatzdienst leisten ein gleich hohes fixes Entgelt erhalten wie dies Grundwehrdiener

durchschnittlich erhalten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere  Angelegenheiten

vorgeschlagen.