1106/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Mag. Firlinger

und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit von Maßnahmen im Bereich des gemeinnützigen

Wohnbaus

Derzeit ist es gesetzlich möglich, daß Gemeinnützige Bauvereinigungen von den

Baufirmen bis zu 3 % Skonto bei Bezahlung erhalten. Dieser Preisnachlaß wird den

Mietern nicht weitergegeben. Begründet wird das damit, daß die Genossenschaften die

Bauten vorfinanzieren müssen und die Wohnbauförderung erst später erhalten,

tatsächlich ist es aber nur eine kurze Zeit zwischen der Finanzierung und der Zuteilung,

welche in der Regel ein Monat dauert. Die Finanzierung dieser Kosten würde in diesem

Fall maximal 0,4 % bei einer Fremdfinanzierung betragen. Die Weitergabe der

Preisnachlässe an die Mieter würde jedenfalls eine spürbare Mietenreduktion bei den

neuen Mieten bedeuten.

Darüber hinaus werden von den Gemeinnützigen Bauvereinigungen je nach

Wohnungsgröße Einmalzahlungen von den Mietern als Grund - und Baukostenanteil

verlangt. Bei Wohnungen zwischen 40 und 70 m2 liegt der Durchschnitt bei über S

80.000,-. Es gibt bei diesen Wohnungsgrößen auch Anteile bis zu S 250.000,-. Für viele

sozial schwache Familien ist es aus diesem Grund oft nicht möglich, eine Wohnung der

gemeinnützigen Bauträger zu beziehen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der

FPÖ hat in der letzten Landtagssitzung unverständlicherweise weder die Zustimmung

der SPÖ noch der ÖVP gefunden. Gleichzeitig wurde aber nunmehr durch ein von der

SPÖ - Seite initiiertes Volksbegehren in Änderung der Kärntner Wohnbauförderung

dahingehend verlangt, daß eben auf die Einhebung dieses Eigenmittelanteiles in Zukunft

verzichtet werden möge.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHIIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die

sicherstellen, daß

1. eventuelle Preisnachlässe, welche Gemeinnützige Bauvereinigungen von den

Baufirmen erhalten, an die Mieter weitergegeben werden, und

2. von Mietern Gemeinnütziger Wohnungen kein Grund - und Baukostenanteil

eingehoben wird.“

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Antrages an den Bautenausschuß.