111/AE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerlnnen

betreffend Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst

aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz).

 

 

Dem iährlichen Kunstbericht wird immer wieder mangelnde Transparenz

vorgeworfen. Diesem Umstand könnte man entgegenwirken, wenn der

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst dafür Sorge tragen würde,

daß in Zukunft aus dem Kunstbericht ersichtlich ist, wievieIe Förderungsanträge

insgesamt in der Kunstsektion eingeIangt sind und wie hoch deren

Förderungswünsche insgesamt sind. Dies könnte auch aIs Entscheidungshilfe für

die BeurteiIung dienen, wie hoch der Förderungsbedarf tatsächlich wäre.

 

Weiters wäre es wünschenswert, aus dem Kunstbericht erfahren zu können, warum

ein Teil der Förderungsanträge abgeIehnt wurde. Zu diesem Zwecke erscheint es

sinnvoll, ein ''Drei-Kategorien-System'' für abgelehnte Förderungsanträge

einzuführen. Gründe für Ablehnungen können sein:

 

A Die finanzieIIen Mittel der Abteilung waren zum Zeitpunkt der Antragstellung

schon aufgebraucht.

B Die AbteiIung ist nicht zuständig.

C Der Förderungsantrag wurde aus QuaIitätsgründen abgeIehnt.

 

Wenn der/die ParlamentarierIn weiß, wievieIe Förderungsansuchen insgesamt

abgelehnt worden sind und wieviele Ansuchen aus Grund A, B oder C nicht

gefördert wurden, wird es ihr/ihm besser möglich sein, das Bedürfnis der

Kunstschaffenden kennenzulernen und den Kunstbericht zu interpretieren.

 

Weiters ist es, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen, sinnvolI, eine Liste

der positiv erledigten Förderungsanträge unverzügIich nach deren Bearbeitung

öffentlich zugängIich zu machen. Der Hinweis auf die UnmögIichkeit der

Durchführung aufgrund des Datenschutzes ist unberechtigt, da die Namen der

Förderungsnehmer im später erscheinenden Kunstbericht aufscheinen.

 

Aus diesen Gründen steIlen die unterfertigten Abgeordneten den foIgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationarat möge beschließen:

 

''Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird aufgefordert, im

jährlichen Kunstbericht die Gesamtsumme der eingelangten Förderungsanträge

anzuführen, eine prozentuelle Aufteilung der abgelehnten Anträge anhand eines

Begründungsschemas durchzuführen und eine Liste der positiv erledigten

Förderungsanträge unverzüglich nach deren Bearbeitung öffentlich zugänglich zu

machen, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.''

 

In formeIIer Hinsicht wird die Zuweisung an den KuIturausschuß vorgeschlagen.