111/AE
der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerlnnen
betreffend Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst
aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz).
Dem iährlichen Kunstbericht wird immer wieder mangelnde Transparenz
vorgeworfen. Diesem Umstand könnte man entgegenwirken, wenn der
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst dafür Sorge tragen würde,
daß in Zukunft aus dem Kunstbericht ersichtlich ist, wievieIe Förderungsanträge
insgesamt in der Kunstsektion eingeIangt sind und wie hoch deren
Förderungswünsche insgesamt sind. Dies könnte auch aIs Entscheidungshilfe für
die BeurteiIung dienen, wie hoch der Förderungsbedarf tatsächlich wäre.
Weiters wäre es wünschenswert, aus dem Kunstbericht erfahren zu können, warum
ein Teil der Förderungsanträge abgeIehnt wurde. Zu diesem Zwecke erscheint es
sinnvoll, ein ''Drei-Kategorien-System'' für abgelehnte Förderungsanträge
einzuführen. Gründe für Ablehnungen können sein:
A Die finanzieIIen Mittel der Abteilung waren zum Zeitpunkt der Antragstellung
schon aufgebraucht.
B Die AbteiIung ist nicht zuständig.
C Der Förderungsantrag wurde aus QuaIitätsgründen abgeIehnt.
Wenn der/die ParlamentarierIn weiß, wievieIe Förderungsansuchen insgesamt
abgelehnt worden sind und wieviele Ansuchen aus Grund A, B oder C nicht
gefördert wurden, wird es ihr/ihm besser möglich sein, das Bedürfnis der
Kunstschaffenden kennenzulernen und den Kunstbericht zu interpretieren.
Weiters ist es, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen, sinnvolI, eine Liste
der positiv erledigten Förderungsanträge unverzügIich nach deren Bearbeitung
öffentlich zugängIich zu machen. Der Hinweis auf die UnmögIichkeit der
Durchführung aufgrund des Datenschutzes ist unberechtigt, da die Namen der
Förderungsnehmer im später erscheinenden Kunstbericht aufscheinen.
Aus diesen Gründen steIlen die unterfertigten Abgeordneten den foIgenden
Entschließungsantrag
Der Nationarat möge beschließen:
''Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird aufgefordert, im
jährlichen Kunstbericht die Gesamtsumme der eingelangten Förderungsanträge
anzuführen, eine prozentuelle Aufteilung der abgelehnten Anträge anhand eines
Begründungsschemas durchzuführen und eine Liste der positiv erledigten
Förderungsanträge unverzüglich nach deren Bearbeitung öffentlich zugänglich zu
machen, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.''
In formeIIer Hinsicht wird die Zuweisung an den KuIturausschuß vorgeschlagen.