1131/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Gradwohl, Wimmer, Schwemlein, Grabner, Ing.
Gartlehner, Lackner, DDr. Niederwieser, Brix, Buder, Bauer, Tegischer, Hagenhofer, Dr. Fischer
und Genossen
betreffend „Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet“
Wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt ist der Wald in Österreich
unentbehrlicher Bestandteil des gesunden Lebensraumes und nicht nur ein Rohstofflieferant,
der eine höchstmögliche Rendite abwerfen soll.
Mit wachsender Häufigkeit werden wir auf Entwicklungen aufmerksam gemacht, welche
zur berechtigten Sorge Anlaß geben, daß das in den siebziger und achtziger Jahren im
Forstgesetz festgeschriebene „freie Wegerecht“ zurückgedrängt wird.
Im Besonderen wird dabei befürchtet, daß die Zielsetzungen und Inhalte des Forstgesetzes
vor allem auch durch Landesjagdgesetze ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt werden.
Eine kürzlich von der Arbeiterkammer veröffentlichten Studie zum Thema „Wegefreiheit im
Wald“ bringt zutage, daß derzeit bundesweit mehrere hundert Gebiete für
erholungssuchende Wanderer, Mountainbiker und Schitourengeher abgesperrt sind und die
Zahl Jahr für Jahr um zirka 10 bis 20 Prozent steigt.
Diesbezügliche landesgesetzliche Regelungen erweisen sich als problematisch und sind den
Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung entgegengesetzt.
Das Landwirtschaftsministerium veröffentlicht im letzten Monatsbericht über die
österreichische Landwirtschaft zum „Stand der Walderschließung in Österreich und
Schwerpunkte für die Zukunft“ folgende Zahlen:
Der österreichische Ertragswald wird von mehr als 98.000 Kilometer Waldstraßen
erschlossen. Zusätzlich führen
weitere 40.000 Kilometer öffentliche Straßen durch den
Ertragswald. Insgesamt ergibt dies ein LKW - befahrbares Straßennetz von zirka
140.000 Kilometer.
Experten halten den forstlichen Wegebau seit Jahren bereits als mehr oder weniger
abgeschlossen. Die Praxis zeigt jedoch - so heißt es im Monatsbericht des
Landwirtschaftsministeriums, daß „die Bautätigkeit gerade in den letzten Jahren (wohl
aufgrund der Förderungsmöglichkeit durch EU - Mittel) einen neuen Aufschwung erlebt:
Viele Waldbesitzer nutzen die Gelegenheit, schon lange gehegte Erschließungsvorhaben in
die Tat umzusetzen.“
Hier wird von massiven Förderungsmittel gesprochen bzw. geschrieben und diese
Förderungsmittel kommen von den Steuerzahlern, natürlich auch von den Wanderern,
Schitourengeher etc.
Die beträchtlichen Steuermittel zielen nicht nur auf die Förderung der Forstwirtschaft ab,
sondern sind ebenso zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Umwelt - und
Erholungsfunktion des Waldes im Sinne aller erholungssuchenden Menschen einzusetzen.
Das Recht auf „Wegefreiheit im Wald“ hat also über die rechtlichen Grundlagen hinaus, hier
eine weitere Begründung.
Laut einer aktuellen Studie des Österreichischen Alpenvereines vom Oktober vergangenen
Jahres hat die Zahl der Wildschutz - und Jagdsperrgebiete in Österreich zwischen 1994 und
1997 um 17 Prozent von 505 auf 611 zugenommen und umfaßt eine Gesamtfläche von mehr
als 300 Quadratkilometer. Dabei wird als besonders dramatisch die Entwicklung in der
Steiermark mit 267 Wildschutz - und Jagdsperrgebieten angeführt.
In gleicher Weise hat die Generalversammlung der Österreichischen Naturfreunde am
15. Mai einstimmig einen Beschluß gefaßt, in dem es heißt, „Die Bundesregierung wird
ersucht in geeigneter Weise Vorschläge zu treffen, daß die Bestimmungen des Forstgesetzes
über die Benützung des Waldes für Erholungszwecke durch restriktive Bestimmungen in
Landesjagdgesetzen ihrer Wirkung beraubt werden. In der gleichen Resolution wird ersucht,
daß Fremdenverkehrsverbände und alpine Vereine bei landesrechtlichen Verfahren nach den
Landesjagdgesetzen eine Parteistellung erhalten sollten und daß Sperrgebiete in den
betroffenen Gemeinden öffentlich kundgemacht werden sollten. Wo die wirklichen
Gefahrenquellen für den österreichischen Wald liegen, ist aus dem letzten Waldbericht mehr
als deutlich - zum wiederholten Male - hervorgegangen:
in nur einem Drittel des
österreichischen Waldes stimmt das Wild: Wald - Verhältnis, mit anderen Worten: zwei
Drittel des österreichischen Waldes leidet unter einem Überbestand an Wild. Daher geht die
Argumentation, daß der Zugang zum Wald für die Bevölkerung eingeschränkt werden muß,
um die Entwicklung des Wildbestandes nicht zu gefährden, an den Fakten vorbei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft wird ersucht, diese für die
erholungssuchenden Menschen in unserem Land bedenklichen Tendenzen zu unterbinden,
sowie die grundsätzlich freie Begehbarkeit des Waldes wie im Forstgesetz festgeschrieben
(§ 33 (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des
§ 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten) sicherzustellen.