1131/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Gradwohl, Wimmer, Schwemlein, Grabner, Ing.

Gartlehner, Lackner, DDr. Niederwieser, Brix, Buder, Bauer, Tegischer, Hagenhofer, Dr. Fischer

und Genossen

betreffend „Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet“

 

 

Wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt ist der Wald in Österreich

unentbehrlicher Bestandteil des gesunden Lebensraumes und nicht nur ein Rohstofflieferant,

der eine höchstmögliche Rendite abwerfen soll.

 

Mit wachsender Häufigkeit werden wir auf Entwicklungen aufmerksam gemacht, welche

zur berechtigten Sorge Anlaß geben, daß das in den siebziger und achtziger Jahren im

Forstgesetz festgeschriebene „freie Wegerecht“ zurückgedrängt wird.

 

Im Besonderen wird dabei befürchtet, daß die Zielsetzungen und Inhalte des Forstgesetzes

vor allem auch durch Landesjagdgesetze ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt werden.

 

Eine kürzlich von der Arbeiterkammer veröffentlichten Studie zum Thema „Wegefreiheit im

Wald“ bringt zutage, daß derzeit bundesweit mehrere hundert Gebiete für

erholungssuchende Wanderer, Mountainbiker und Schitourengeher abgesperrt sind und die

Zahl Jahr für Jahr um zirka 10 bis 20 Prozent steigt.

 

Diesbezügliche landesgesetzliche Regelungen erweisen sich als problematisch und sind den

Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung entgegengesetzt.

 

Das Landwirtschaftsministerium veröffentlicht im letzten Monatsbericht über die

österreichische Landwirtschaft zum „Stand der Walderschließung in Österreich und

Schwerpunkte für die Zukunft“ folgende Zahlen:

 

Der österreichische Ertragswald wird von mehr als 98.000 Kilometer Waldstraßen

erschlossen. Zusätzlich führen weitere 40.000 Kilometer öffentliche Straßen durch den

Ertragswald. Insgesamt ergibt dies ein LKW - befahrbares Straßennetz von zirka

140.000 Kilometer.

 

Experten halten den forstlichen Wegebau seit Jahren bereits als mehr oder weniger

abgeschlossen. Die Praxis zeigt jedoch - so heißt es im Monatsbericht des

Landwirtschaftsministeriums, daß „die Bautätigkeit gerade in den letzten Jahren (wohl

aufgrund der Förderungsmöglichkeit durch EU - Mittel) einen neuen Aufschwung erlebt:

Viele Waldbesitzer nutzen die Gelegenheit, schon lange gehegte Erschließungsvorhaben in

die Tat umzusetzen.“

 

Hier wird von massiven Förderungsmittel gesprochen bzw. geschrieben und diese

Förderungsmittel kommen von den Steuerzahlern, natürlich auch von den Wanderern,

Schitourengeher etc.

 

Die beträchtlichen Steuermittel zielen nicht nur auf die Förderung der Forstwirtschaft ab,

sondern sind ebenso zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Umwelt - und

Erholungsfunktion des Waldes im Sinne aller erholungssuchenden Menschen einzusetzen.

 

Das Recht auf „Wegefreiheit im Wald“ hat also über die rechtlichen Grundlagen hinaus, hier

eine weitere Begründung.

 

Laut einer aktuellen Studie des Österreichischen Alpenvereines vom Oktober vergangenen

Jahres hat die Zahl der Wildschutz - und Jagdsperrgebiete in Österreich zwischen 1994 und

1997 um 17 Prozent von 505 auf 611 zugenommen und umfaßt eine Gesamtfläche von mehr

als 300 Quadratkilometer. Dabei wird als besonders dramatisch die Entwicklung in der

Steiermark mit 267 Wildschutz - und Jagdsperrgebieten angeführt.

 

In gleicher Weise hat die Generalversammlung der Österreichischen Naturfreunde am

15. Mai einstimmig einen Beschluß gefaßt, in dem es heißt, „Die Bundesregierung wird

ersucht in geeigneter Weise Vorschläge zu treffen, daß die Bestimmungen des Forstgesetzes

über die Benützung des Waldes für Erholungszwecke durch restriktive Bestimmungen in

Landesjagdgesetzen ihrer Wirkung beraubt werden. In der gleichen Resolution wird ersucht,

daß Fremdenverkehrsverbände und alpine Vereine bei landesrechtlichen Verfahren nach den

Landesjagdgesetzen eine Parteistellung erhalten sollten und daß Sperrgebiete in den

betroffenen Gemeinden öffentlich kundgemacht werden sollten. Wo die wirklichen

Gefahrenquellen für den österreichischen Wald liegen, ist aus dem letzten Waldbericht mehr

als deutlich -  zum wiederholten Male - hervorgegangen: in nur einem Drittel des

österreichischen Waldes stimmt das Wild: Wald - Verhältnis, mit anderen Worten: zwei

Drittel des österreichischen Waldes leidet unter einem Überbestand an Wild. Daher geht die

Argumentation, daß der Zugang zum Wald für die Bevölkerung eingeschränkt werden muß,

um die Entwicklung des Wildbestandes nicht zu gefährden, an den Fakten vorbei.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft wird ersucht, diese für die

erholungssuchenden Menschen in unserem Land bedenklichen Tendenzen zu unterbinden,

sowie die grundsätzlich freie Begehbarkeit des Waldes wie im Forstgesetz festgeschrieben

(§ 33 (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des

§ 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten) sicherzustellen.