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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen in die

Bundesverfassung

Die Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde sind in

der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit.

Noch immer:

- zeigt die gesellschaftliche Wirklichkeit, daß Menschen mit Behinderungen vor Barrieren

stehen, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder unmöglich

machen

- ist der öffentliche Personennah- und -fernverkehr als Gesamtsystem nicht

behindertengerecht. Nur vereinzelt werden annähernd barrierefreie Busse und Bahnen

eingesetzt

- ist ein Großteil der öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrerlnnen sowie Gehbeh inderte

nicht barrierefrei erreichbar. Das gilt leider auch für Neubauten

- sind zu wenig behindertengerechte Wohnungen auf dem Markt

-sind die öffentlichen Arbeitgeber Bund, Länder und Gemeinden und die Privatwirtschaft

weit davon entfernt, die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Behinderter

zu erfüllen. Lieber zahlen sie die allzu geringe Ausgleichstaxe.

- wird vielen Menschen lediglich die Beschäftigung in einer " Geschützten Werkstätte"

ermöglicht, wo sie nur ein "Taschengeld " erhalten und keine Rechte als Arbeitnehmer

genießen

- sind die auf Assistenz angewiesenen Behinderten häufig nicht in der Lage, Pflege-, Hilfe-

und Assistenzleistungen so frei und selbstbestimmt zu wählen, daß sie sich in die

Gesellschaft integrieren können. Oft bleibt ihnen nur der Weg ins Heim und sie müssen bei

dieser Unterbringungsform große Einschränkungen bei ihrem Recht auf ein

selbstbestimmtes Leben in Kauf nehmen.

Die Aufnahme einer Antidiskriminierungsbestimmung in die Verfassung ist ein wesentlicher

Schritt zur Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundeskanzler hat bis Jahresmitte 1996 die Aufnahme einer Nichtdiskrimierungsklausel

für behinderte Menschen in die Verfassung vorzubereiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.