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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen in die
Bundesverfassung
Die Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde sind in
der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit.
Noch immer:
- zeigt die gesellschaftliche Wirklichkeit, daß Menschen mit Behinderungen vor Barrieren
stehen, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder unmöglich
machen
- ist der öffentliche Personennah- und -fernverkehr als Gesamtsystem nicht
behindertengerecht. Nur vereinzelt werden annähernd barrierefreie Busse und Bahnen
eingesetzt
- ist ein Großteil der öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrerlnnen sowie Gehbeh inderte
nicht barrierefrei erreichbar. Das gilt leider auch für Neubauten
- sind zu wenig behindertengerechte Wohnungen auf dem Markt
-sind die öffentlichen Arbeitgeber Bund, Länder und Gemeinden und die Privatwirtschaft
weit davon entfernt, die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Behinderter
zu erfüllen. Lieber zahlen sie die allzu geringe Ausgleichstaxe.
- wird vielen Menschen lediglich die Beschäftigung in einer " Geschützten Werkstätte"
ermöglicht, wo sie nur ein "Taschengeld " erhalten und keine Rechte als Arbeitnehmer
genießen
- sind die auf Assistenz angewiesenen Behinderten häufig nicht in der Lage, Pflege-, Hilfe-
und Assistenzleistungen so frei und selbstbestimmt zu wählen, daß sie sich in die
Gesellschaft integrieren können. Oft bleibt ihnen nur der Weg ins Heim und sie müssen bei
dieser Unterbringungsform große Einschränkungen bei ihrem Recht auf ein
selbstbestimmtes Leben in Kauf nehmen.
Die Aufnahme einer Antidiskriminierungsbestimmung in die Verfassung ist ein wesentlicher
Schritt zur Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundeskanzler hat bis Jahresmitte 1996 die Aufnahme einer Nichtdiskrimierungsklausel
für behinderte Menschen in die Verfassung vorzubereiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.