136/AE
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
betreffend die Abschaffung der Eintragungsgebühren in der Wirtschaftskammer
Um in Österreich ein Gewerbe ausüben zu können muß man nicht nur Mitglied der
Wirtschaftskammer werden und in der Folge auch die vorgeschriebenen Zwangsbeiträge
entrichten, sondern, quasi als Eintrittspreis, auch noch die Eintragungsgebühr (früher
Einverleibungsgebühr) bezahlen.
Diese Gebühr beträgt in fast alIen Fachgruppen 5.000,- Schilling je Gewerbeberechtigung, zur
Ausübung meherer Gewerbe ist sie auch mehrfach zu leisten. Für GesmbH. und AG,
unabhängig von der Höhe deren Stammkapital, das Doppelte.
Dadurch wird die eigentlich absurde Enschreibegebühr für die ohnehin verpflichtende und
kostspielige Zugehörigkeit zu einer Kammer eine weitere Belastung für österreichische
Jungunternehmer und zum Hindernis für dringend nötige Betriebsgründungen. Dies vor allem
für kleine und vielseitige Unternehmen.
Darüberhmaus spielen die Einkünfte aus diesen Zahlungen, die für den einzelnen
Unternehmer, vor allem beim Betreiben von meheren Gewerben in Form einer
Kapitalgesellschaft, zu einer beachtlichen Belastung werden können, keine bemerkenswerte
Rolle im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Wirtschaftskammer.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, dem Nationalrat einen
Entwurf für eine Novelle des Handelskammergesetzes zuzuleiten, durch welchen die bei der
Erlangung von Berechtigungen zu entrichtenden Eintagungsgebühren bei der
Wirtschaftskammer abgeschafft werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.