136/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

 

betreffend die Abschaffung der Eintragungsgebühren in der Wirtschaftskammer

 

 

Um in Österreich ein Gewerbe ausüben zu können muß man nicht nur Mitglied der

Wirtschaftskammer werden und in der Folge auch die vorgeschriebenen Zwangsbeiträge

entrichten, sondern, quasi als Eintrittspreis, auch noch die Eintragungsgebühr (früher

Einverleibungsgebühr) bezahlen.

 

Diese Gebühr beträgt in fast alIen Fachgruppen 5.000,- Schilling je Gewerbeberechtigung, zur

Ausübung meherer Gewerbe ist sie auch mehrfach zu leisten. Für GesmbH. und AG,

unabhängig von der Höhe deren Stammkapital, das Doppelte.

 

Dadurch wird die eigentlich absurde Enschreibegebühr für die ohnehin verpflichtende und

kostspielige Zugehörigkeit zu einer Kammer eine weitere Belastung für österreichische

Jungunternehmer und zum Hindernis für dringend nötige Betriebsgründungen. Dies vor allem

für kleine und vielseitige Unternehmen.

 

Darüberhmaus spielen die Einkünfte aus diesen Zahlungen, die für den einzelnen

Unternehmer, vor allem beim Betreiben von meheren Gewerben in Form einer

Kapitalgesellschaft, zu einer beachtlichen Belastung werden können, keine bemerkenswerte

Rolle im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Wirtschaftskammer.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

"Der Bundesminister für Wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, dem Nationalrat einen

Entwurf für eine Novelle des Handelskammergesetzes zuzuleiten, durch welchen die bei der

Erlangung von Berechtigungen zu entrichtenden Eintagungsgebühren bei der

Wirtschaftskammer abgeschafft werden."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.