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der Abgeordneten Anschober,

Freundinnen und Freunde

 

betreffend Nachdenkpause Wasserkraftwerk Lambach

 

 

Auf Grund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Vorgangsweise bei der

naturschutzrechtIichen Genehmigung, der ausständigen naturschutzrechtlichen Beurteilung

durch die EU-Kommission bzw. den EuGH sowie eines anhängigen VwGH-Verfahrens ist

ein umgehender Baustopp für das Wasserkraftwerk Lambach unumgänglich. Eine einstwei-

lige Nachdenkpause soll zur Klärung der vielen offenen Fragen genützt werden.

 

Im Zuge dieser Nachdenkpause muß die naturschutzrechtliche Genehmigung überprüft und

die tatsächlichen Umweltauswirküngen durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit um-

fassender Bürgerbeteiligung erhoben werden. Weiters muß die Beurteilung der EU-Kom-

mission bezüglich der Rechtmäßigkeit des Kraftwerksbaus im Hinblick auf die entstehenden

Beeinträchtigungen des benachbarten "Natura 2000',-Schutzgebietes abgewartet werden. Es

ist überdies damit zu rechnen, daß es aufgrund von Verstößen gegen die Vogelschutzricht-

linie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor

dem EuGH gegenüber Österreich kommen wird. Dem EuGH-Urteil sollte nicht vorgegrif-

fen werden.

 

Auf Grund der elektrizitätswirtschaftlichen Rahmenbedingungen muß davon ausgegangen

werden, daß ein Bau des Wasserkraftwerks Lambach die in Österreich bestehenden Kraft-

werksüberkapazitäten weiter verschärfen würde. Das Kraftwerk Lambach würde überwie-

gend in den Sommermonaten Strom liefern, zu einer Zeit, in der Österreich bereits jetzt er-

hebliche Mengen elektrischer Energie ins Ausland exportiert. Das Kraftwerk Lambach

wü rde den sommerlichen Stromüberschuß weiter verschärfen. Erst vor wenigen Wochen hat

Verbund-Vorstandsdirektor Hans Haider unmißverständlich festgestellt, daß es ". . . im Mo-

tnent aber sicher so (ist), daß wir keinen weiteren Kraftwerksbedarf haben '' (Wirtschafts-

woche, 23.11.1995).

 

Das 2. Verstaatlichungsgesetz schreibt im volkswirtschaftlichen Interesse die Koordination

des Kraftwerksausbaus zwischen den Landesgesellschaften und der Verbundgesellschaft vor.

Gemäß § 4 2. VerstaatlG 1947 besitzt die Verbundgesellschaft bei der Errichtung von

Großkraftwerken ein Mitspracherecht. Aus der ablehnenden Haltung von Verbund-Vor-

standsdirektors Hans Haider geht hervor, daß bei der Genehmigung des Kraftwerks Lam-

bach die im 2. Verstaatlichungsgesetz geforderte Rücksicht auf die energiewirtschaftlichen

Rahmenbedingungen nicht oder nicht ausreichend erfolgte.

 

Die hohen Baukosten des Wasserkraftwerks lassen es zudem mehr als fragwürdig erschei-

nen , ob es sich beim Bau des Kraftwerks um die kostengünstigste Option zur Bereitstellung

dieser Energiemenge handelt. Aktuelle Untersuchungen der Energieverwertungsagentur

 

("Least-Cost Planning in Österreich" , Wien 1995) über Einsparpotentiale und die Kosten

ihrer Erschließung zeigen, daß der Stromverbrauch durch Least Cost Planning-Maßnahmen,

- m it anderen Worten, kostengünstiger als durch Kraftwerksneubauten -, unn 5600 Mio.

Kilowattstunden veringert werden könnte. Das Regelarbeitsvermögen des Kraftwerks

Lambach beträgt im Vergleich dazu nur 71 Mio. kWh bzw. 1,3 % des kostengünstigeren

Einsparpotentials.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stelIen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt sowie der Bundes-

m inister für wirtschaftliche AngeIegenheiten werden aufgefordert, auf die oberösterreichi-

sche Landesregierung sowie die Oberösterreichische Kraftwerke AG (OKA) dahingehend

einzuwirken, daß der Bau des Kraftwerks Lambach gestoppt und eine einstweilige Nach-

denkpause bis zum Vorliegen d-er Stellungnahme der EU-Kommission, des VwGH-Er-

kenntnisses, einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer Bedarfs- und Wirtschaftlich-

keitsanalyse verhängt wird.

 

Die Nachdenkpause soll zur Klärung offener Fragen hinsichtlich .

. der Einhaltung der nationalen und europäischen Natur- und Umweltschutzbestimmungen

mittels Umweltverträglichkeitsp rüfung unter umfassender Bürgerbeteiligung,

. der Beurteilung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch eine Bedarfsprü-

fung unter Einbindung der Verbundgesellschaft und unabhängiger Experten, sowie

. der Wirtschaftlichkeit des Kraftwerksbaus unter Least Cost Planning-Gesichtspunkten

durch unabhängige Experten

genützt werden. "

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.