168/AE

 

 

der Abgeordneten Motter und Partner/innen

 

betreffend Ausbildungsreform für Heilmasseure und Heilbademeister

 

 

 

Seit Mitte der 80er Jahre werden seitens ihres Ministeriums Verbesserungen im Bereich der

Ausbildung von Heilmasseuren in Aussicht gestellt. Zunächst wurde eine Verbesserung im

Rahmen einer Novellierung des Krankenpflegegesetzes versprochen, dann wurde auf die

Novellierung der Krankenpflegeausbildung und der Ausbildung in den medizinisch-technischen

Diensten verwiesen. Vier Jahre und einige Gesundheitsminister später wurde eine

Verbesserung der Situation der Heilmasseure im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen im

Bereich der Sanitätshilfsdienste in Aussicht gestellt. Im August 1994 wurde eine Realisierung

der Ausbildungsreform für die kommende Legislaturperiode angekündigt.

Die Europäische Kommission - in dieser Angelegenheit befragt - verweist in einer

Anfragebeantwortung auf die österreichische Verantwortung in Hinblick auf die Anpassung

der Ausbildungg: .,Die Vorschriften für die Ausbildung der Heilmasseure in Österreich liegen in

deHand des österreichischen Gesetzgebers." Obwohl seit 1993 eine entsprechende Expertise

des österreichischen Instituts für Gesundheitswesens vorliegt und weiters eine AK-Analyse

bestätigt, daß die existierende Rechtsordnung keine adäquaten Mittel bereithält, um das

Berufsbild der Heilmasseure mit ihrer tatsächlichen Berufspraxis in Einklang zu bringen, ist

auch in den letzten Jahren nichts geschehen, um der unbefriedigenden Situation ein Ende zu

bereiten. Es scheint daher dringend an der Zeit, eine den Bedürfnissen der Praxis

entsprechende Neuregelung des Berufsbildes und der zugehörigen

Ausbildungsvoraussetzungen zu schaffen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

det. Nattonalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis spätestens

Ende März 1997 einen Entwurf auszuarbeiten, der eine einheitliche Ausbildung für alle

Masseure im medizinischen Bereich und damit ein einheitliches Berufsbild sicherstellt.

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.