168/AE
der Abgeordneten Motter und Partner/innen
betreffend Ausbildungsreform für Heilmasseure und Heilbademeister
Seit Mitte der 80er Jahre werden seitens ihres Ministeriums Verbesserungen im Bereich der
Ausbildung von Heilmasseuren in Aussicht gestellt. Zunächst wurde eine Verbesserung im
Rahmen einer Novellierung des Krankenpflegegesetzes versprochen, dann wurde auf die
Novellierung der Krankenpflegeausbildung und der Ausbildung in den medizinisch-technischen
Diensten verwiesen. Vier Jahre und einige Gesundheitsminister später wurde eine
Verbesserung der Situation der Heilmasseure im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen im
Bereich der Sanitätshilfsdienste in Aussicht gestellt. Im August 1994 wurde eine Realisierung
der Ausbildungsreform für die kommende Legislaturperiode angekündigt.
Die Europäische Kommission - in dieser Angelegenheit befragt - verweist in einer
Anfragebeantwortung auf die österreichische Verantwortung in Hinblick auf die Anpassung
der Ausbildungg: .,Die Vorschriften für die Ausbildung der Heilmasseure in Österreich liegen in
deHand des österreichischen Gesetzgebers." Obwohl seit 1993 eine entsprechende Expertise
des österreichischen Instituts für Gesundheitswesens vorliegt und weiters eine AK-Analyse
bestätigt, daß die existierende Rechtsordnung keine adäquaten Mittel bereithält, um das
Berufsbild der Heilmasseure mit ihrer tatsächlichen Berufspraxis in Einklang zu bringen, ist
auch in den letzten Jahren nichts geschehen, um der unbefriedigenden Situation ein Ende zu
bereiten. Es scheint daher dringend an der Zeit, eine den Bedürfnissen der Praxis
entsprechende Neuregelung des Berufsbildes und der zugehörigen
Ausbildungsvoraussetzungen zu schaffen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
det. Nattonalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis spätestens
Ende März 1997 einen Entwurf auszuarbeiten, der eine einheitliche Ausbildung für alle
Masseure im medizinischen Bereich und damit ein einheitliches Berufsbild sicherstellt.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.