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der Abgeordneten Rosenstingl, Mag. Stadler, Dr. Graf

und Kollegen

betreffend Vertretung des Bundes in Unternehmungen

 

Der Bund ist Eigentümer bzw. Miteigentümer einer Vielzahl von Unternehmungen jeglicher

Größe und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Neben Großunternehmen aus dem Bankenbereich

wie Bank Austria und Creditanstalt zählen dazu Untemehmen des Verkehrsbereiches wie die

AUA und die Flughafen Wien AG, des Industriebereiches wie die ÖIAG, der

Elektrizitätswirtschaft wie der Verbund sowie andere Unternehmen aus allen

Wirtschaftsbereichen.

 

Die Eigentümerrechte des Bundes werden in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen in der

Regel von Beamten wahrgenommen, wobei die Nominierung durch den Bundesminister

erfolgt, der zur Wahrung der Eigentümerinteressen berufen ist. Zu den Aufgaben der

Aufsichtsräte zählt die Kontrolle der Unternehmensführung. Eine derartige Aufgabe setzt

spezielle Kenntnisse auf betriebswirtschaftlichem Gebiet voraus, die in aller Regel von diesen

Beamten nicht erbracht werden. Die derzeitige Vorgangsweise bei der Entsendung der

Aufsichtsräte ist daher nicht sachlichen Gesichtspunkten unterworfen sondern dient in erster

Linie dazu, den Koalitionsparteien nahestehende Personen, insbesondere Beamte,

proporzmäßig mit einem Zusatzeinkommen zu versorgen.

 

Ein weiterer Bereich ist jener, in dem der Bund auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, z.B.

des Bankwesengesetzes, Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen hat. Nach dem genannten Gesetz

hat etwa das Bundesministerium für Finanzen die Tätigkeit von 146 Kreditinstituten durch

Staatskommissäre und deren Stellvertreter zu überwachen, welche für die Tätigkeit monatlich

mehr als S 6.000,-- bzw. S 3.000,-- beziehen. Diese Aufsichtsfunktionen werden vom

Bundesminister für Finanzen weitgehend an Beamte vergeben, die diese Tätigkeit während der

Dienstzeit ausüben und die genannte Vergütung neben dem Beamtenbezug beziehen. Laut

einer Anfrage.beantwortung üben rund 25 Beamte bei zwei oder mehr Banken diese Tätigkeit

aus; einzelne Beamte erreichen eine Vielzahl derartiger Funktionen - der Spitzenwert liegt bei

14; demnach übten insgesamt 177 Beamte des Bundesministeriums für Finanzen derartige

Funktionen aus und bezogen daraus Vergütungen, die in manchen Fällen die Höhe eines

zweiten Bezuges erreichten.

 

Auch in diesem Bereich ist es nicht nachvollziehbar, welche Qualifikation und welche

sonstigen Kriterien für die Bestellung maßgebend sind.

 

ln allen angesprochenen Bereichen muß es im Interesse des Bundes liegen, nur

höchstqualifizierte und bestgeeignete Vertreter zu entsenden und unsachlichen Bestellungen

einen Riegel vorzuschieben.

 

Im Zuge des Baues des Staatsarchives wurde durch die freihändige Vergabe von Bauaufträgen

ein gewaltiger Schaden zu Lasten des Steuerzahlers verursacht. Der damalige Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten Robert Graf erklärte nach Bekanntwerden des Skandals im

Jahre 1988, daß eine freihändige Vergabe von Aufträgen, also ohne geregelte Ausschreibung,

nicht mehr erfolgen werde. Eine diesbezügliche Weisung habe er bereits bei seinem

Amtsantritt erteilt.

 

Bei den jüngsten Vorkommnissen der Flughafen Wien AG war abermals eine die freihändige

Vergabe von Aufträgen die Ursache enormer finanzieller Verluste für den Eigentümer.

 

Es muß daher sichergestellt sein, daß in Unternehmen, die direkt der indirekt ganz oder

teilweise im Eigentum des Bundes stehen, die freihändige Vergabe von Aufträgen

ausgeschlossen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Bestellung von Aufsichtsorganen, die die

Interessen des Bundes, insbesondere auch seine Interessen als Eigentümer, wahrzunehmen

haben, ausschließlich nach sachlichen Kriterien vorzugehen.

Zu diesem Zweck sind Richtlinien zu erarbeiten, die eine sachliche und nachvollziehbare

Auswahl der für die jeweilige Funktion höchstqualifizierten und bestgeeigneten

Aufsichtsorgane sicherstellen.

 

2. Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, sicherzustellen, daß in Unternehmen, die

direkt oder indirekt ganz oder teilweise im Eigentum des Bundes stehen, die freihändige

Vergabe von Aufträgen ausgeschlossen wird und die für Gebietskörperschaften geltenden

Regelungen über die Ausschreibung von Aufträgen zur Anwendung kommen.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.