194/AE

 

 

 

der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

 

 

betreffend Schaffung europäischer Atomausstiegspläne im Zusammenhang mit der

Osterweiterung der EU

 

 

 

Gerade im Umfeld des zehnten Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl

wurde erneut bewußt, in welchem Umfang und mit welch katastrophalen Konsequenzen

eine Bedrohung der Menschheit und der Umwelt von Kernreaktoren ausgeht. Im

Mittelpunkt der Kritik stehen dabei immer wieder die Reaktortypen, wie sie in unseren

osteuropäischen Nachbarländern genutzt werden, ebenso aber gilt der Weiterbetrieb der

großteils materialtechnisch veralteten Westreaktoren als riskant, genauso wie das

Risikopotential, das von Umgebungseinflüssen wie etwa einer Erdbebengefährdung

ausgeht. Dabei werden die großen Städte Österreichs und ganze Regionen als besonders

gefährdet und potentiell von einem GAU in einem grenznahen AKW -egal ob ost- oder

westeuropäisch- als hauptbetroffen bezeichnet. Gemessen an den Auswirkungen des bisher

größten Atomunglücks wäre schlimmstenfalls mit einer Evakuierung weiter Teile

Österreichs zu rechnen, jedenfalls aber mit einer großflächigen Kontamination,

unabsehbaren Gesundheitsschädigungen und enormen volkswirtschaftlichen und

finanziellen Nachteilen.

 

In diesem Kontext ist die Entscheidung der österreichischen Bevölkerung gegen die

Nutzung der Kernenergie und die offizielle Festschreibung der Anti-Atom-Politk

Österreichs in immer neuem. aktuellem Licht mit anlaßspefizischem Handlungsbedarf zu

sehen und zu verstehen. Eine Möglichkeit, diesem hohen Anspruch bei engagiertem und

entschlossenem Vorgehen im Rahmen der gegebenen Mittel gerecht werden zu können, ist

das Bestreben unserer osteuropäischen Nachbarländer, Mitglieder der Europäischen Union

zu werden. Da hier grundsätzlich der Atombereich eine dominante Rolle spielt, sollte

Österreich daher rechtzeitig, und im Sinne seiner Antiatom-Politik für eine

gesamteuropäische Diskussion eines Atom-Ausstiegsplanes eintreten, der in einem ersten

Schritt für unsere osteuropäischen Nachbarn den Abschluß von Atomverträgen im Rahmen

deren EU-BeitrittsverhandIungen, vergleichbar mit dem Transitvertrag Österreichs, vor

allem in Verbindung mit positiven, kooperativen Elementen, vorsieht.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb der EU -im Sinne der

Entschließungen des Nationalrates vom 9. Februar 1995 und 14. Juli 1995 und in

Umsetzung der Interessen der österreichischen Bevölkerung- in allen Gremien und

politischen Einflußbereichen dahingehend zu wirken, daß die formalen, finanziellen

und politischen Instrumente und Rahmenbedingungen zur Entwicklung eines kurz-,

mittel- und langfristigen gesamteuropäischen Atom-Ausstiegsplanes geschaffen

werden.

 

2. Die Bundesregierung wird ersucht, in diesem Kontext innerhalb der EU und

bilateral den Abschluß von Atomverträgen -am Beispiel des österreichischen

Transitvertrages- in denen konkrete Atom-Ausstiegszenarien sowie die

entsprechenden Finanzierungskooperationen seitens der EU enthalten und fixiert

sind, mit den osteuropäischen Nachbarstaaten im Rahmen deren EU-

Beitrittsverhandlungen als ersten Schritt für einen gesamteuropäischen Atom-

Ausstiegsplan anzustreben.