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der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung europäischer Atomausstiegspläne im Zusammenhang mit der
Osterweiterung der EU
Gerade im Umfeld des zehnten Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl
wurde erneut bewußt, in welchem Umfang und mit welch katastrophalen Konsequenzen
eine Bedrohung der Menschheit und der Umwelt von Kernreaktoren ausgeht. Im
Mittelpunkt der Kritik stehen dabei immer wieder die Reaktortypen, wie sie in unseren
osteuropäischen Nachbarländern genutzt werden, ebenso aber gilt der Weiterbetrieb der
großteils materialtechnisch veralteten Westreaktoren als riskant, genauso wie das
Risikopotential, das von Umgebungseinflüssen wie etwa einer Erdbebengefährdung
ausgeht. Dabei werden die großen Städte Österreichs und ganze Regionen als besonders
gefährdet und potentiell von einem GAU in einem grenznahen AKW -egal ob ost- oder
westeuropäisch- als hauptbetroffen bezeichnet. Gemessen an den Auswirkungen des bisher
größten Atomunglücks wäre schlimmstenfalls mit einer Evakuierung weiter Teile
Österreichs zu rechnen, jedenfalls aber mit einer großflächigen Kontamination,
unabsehbaren Gesundheitsschädigungen und enormen volkswirtschaftlichen und
finanziellen Nachteilen.
In diesem Kontext ist die Entscheidung der österreichischen Bevölkerung gegen die
Nutzung der Kernenergie und die offizielle Festschreibung der Anti-Atom-Politk
Österreichs in immer neuem. aktuellem Licht mit anlaßspefizischem Handlungsbedarf zu
sehen und zu verstehen. Eine Möglichkeit, diesem hohen Anspruch bei engagiertem und
entschlossenem Vorgehen im Rahmen der gegebenen Mittel gerecht werden zu können, ist
das Bestreben unserer osteuropäischen Nachbarländer, Mitglieder der Europäischen Union
zu werden. Da hier grundsätzlich der Atombereich eine dominante Rolle spielt, sollte
Österreich daher rechtzeitig, und im Sinne seiner Antiatom-Politik für eine
gesamteuropäische Diskussion eines Atom-Ausstiegsplanes eintreten, der in einem ersten
Schritt für unsere osteuropäischen Nachbarn den Abschluß von Atomverträgen im Rahmen
deren EU-BeitrittsverhandIungen, vergleichbar mit dem Transitvertrag Österreichs, vor
allem in Verbindung mit positiven, kooperativen Elementen, vorsieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb der EU -im Sinne der
Entschließungen des Nationalrates vom 9. Februar 1995 und 14. Juli 1995 und in
Umsetzung der Interessen der österreichischen Bevölkerung- in allen Gremien und
politischen Einflußbereichen dahingehend zu wirken, daß die formalen, finanziellen
und politischen Instrumente und Rahmenbedingungen zur Entwicklung eines kurz-,
mittel- und langfristigen gesamteuropäischen Atom-Ausstiegsplanes geschaffen
werden.
2. Die Bundesregierung wird ersucht, in diesem Kontext innerhalb der EU und
bilateral den Abschluß von Atomverträgen -am Beispiel des österreichischen
Transitvertrages- in denen konkrete Atom-Ausstiegszenarien sowie die
entsprechenden Finanzierungskooperationen seitens der EU enthalten und fixiert
sind, mit den osteuropäischen Nachbarstaaten im Rahmen deren EU-
Beitrittsverhandlungen als ersten Schritt für einen gesamteuropäischen Atom-
Ausstiegsplan anzustreben.