197/AE

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Auf-

hebung der Radwegebenützungspflicht

 

 

Inline-Skater sind Fahrzeuge, und Fahrzeuge gehören ebenso wie Fahrräder auf die Fahr-

bahn. Inline-Skatern und Radfahrern darf die Benützung der Straßenfahrbahn nur in beson-

deren Ausnahmefällen verwehrt werden.

 

Die "Entsorgung" der Inline-Skater und Radfahrer auf Fahradwege ist angesichts der Aus-

gestaltung vieler Radwegeanlagen kein Ausweg. Einzig die Öffnung der Fahrradwege für

Inline-Skater ist daher keine Lösung. Eine Öffnung der der Fahradwege für Inline-Skater

ist nur dann sinnvoll, wenn weder für Rafahrer noch Inline-Skater eine Benützungspflicht

für diese Anlagen besteht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Kunst und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen

der nächsten StVO-Novelle folgende Änderungen vorzusehen:

a) lnline-Skater gelten als Farzeug und sind daher zur Benützung der Straßenfahrbahn

grundsätzlich berechtigt.

b) Die Radwegebenützungspflicht wird ersatzlos gestrichen.

c) Es obliegt den Ländern, in besonderen Ausnahmefällen (z.B. bei einer besonders gefähr-

lichen Verkehrssituation) eine Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und/oder

Radfahrer zu verbieten.

d) Auf Gehsteigen soll wie bisher nur das Spielen mit Rollschuhen erlaubt sein.

e) Die fragwürdigen Sonderegeln für Benützer von Radwegen werden gestrichen. Es gelten

ausschließlich die herkömmlichen Verkehrsregeln. "

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisungan den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.