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der Abgeordneten Schwarzenberger, Großruck, Rauch-Kallat,
Horngacher
betreffend Verbesserung der Tierschutzstandards
In Anbetracht des hohen Tierschutzbewußtseins der österreichi-
schen Bevölkerung, das auch durch die hohe Zustimmung zum
Tierschutzvolksbegehren zum Ausdruck gebracht worden ist , set-
zen sich die unterzeichnenden Abgeordneten dafür ein, daß die
zentrale Zielsetzung dieses Volksbegehrens , die Verbesserung
des Tierschutzes sowohl in Österreich als auch in der EU, en-
ergisch vorangetrieben werden soll .
In Österreich liegen die Tierschutzangelegenheiten kompetenz-
mäßig bei den Ländern, insbesondere hinsichtlich der landwirt-
schaftlichen Tierhaltung, soweit nicht Regelungen betroffen
sind, die im direkten Zusammenhang mit einer in die Zuständig-
keit des Bundes fallenden Angelegenheit stehen ( z .B. gewerb-
liche Tierhaltung, Tiertransport , Tierquälerei , Veterinärwe-
sen ) .
Für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung haben
sich die Bundesländer 1995 nach langjährigen und schwierigen
Verhandlungen in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung zu ein-
heitlichen gemeinsamen Standards verpflichtet , die EU-weit
vorbildlich sind und über die EU-Anforderungen deutlich hin-
ausgehen. Diese Artikel 15a-Vereinbarung ist bereits in allen
Bundesländern in Kraft. Die Länder sind derzeit auf gutem Weg,
bis Herbst dieses Jahres ihre Gesetze und Verordnungen frist-
gerecht entsprechend anzupassen. Damit ist österreichweit in
der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung der EU-weit strengste
Tierschutzstandard gewährleistet .
Im Sinne eines umfassenden Tierschutzes sollen geeignete Maß-
nahmen und hohe gemeinsame Standards im nichtlandwirtschaftli-
chen Bereich , etwa im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der
Strafausmaße , strengere Regelungen für die Haus- und
Heimtierhaltung , für die Pelztierhaltung , Tiertransportfragen
sowie das Verbot bedenklicher Praktiken im Wege von
Art . 15a B-VG-Vereinbarungen zwischen allen kompetenzmäßig zu-
ständigen Körperschaften ( also zwischen Bund und Ländern ) er-
reicht werden.
Eine Kompetenzverlagerung der Tierschutzangelegenheiten von
den Ländern zum Bund wird aus Tierschutzüberlegungen als nicht
zweckdienlich erachtet , zumal sich daraus langwierige Kompe-
tenzverhandlungen und entsprechende Verzögerungen beim Tier-
schutz ergeben würden. Nachdem der Bund über keine Vollzugsor-
gane verfügt , bliebe die Vollziehung auf alle Fälle bei den
Ländern , wobei überdies vor bundesgesetzlichen Maßnahmen deren
Folgekosten für die Länder und ihre Finanzierung geklärt sein
müßten.
Österreichs Landwirtschaft ist im europäischen Vergleich klein
strukturiert . Wir haben eine sehr hohe Anzahl an Biolandwirten
( Österreich stellt über 50 % aller EU-Biobauern ) , einen inter-
national hohen Anteil an Teilnehmern am Umweltprogramm sowie
bereits j etzt international fortschrittliche Tierschutz-
standards . So hält der österreichische Bauer im Durchschnitt
nur 19 Rinder , auch der Weideanteil ist hoch .
Fragen des Tierschutzes haben heute eine europäische Dimen-
sion. Deshalb unternimmt Österreich große Anstrengungen, EU-
weit die Tierschutzgesetzgebung zu verbessern , etwa durch eine
Verankerung des Tierschutzes in den EU-Verträgen oder in der
EU-weiten Verbesserung einzelner Tierschutzstandards , wie der-
zeit in der Kälberhaltung . Diese EU-weite Vorgangsweise ist
sehr wichtig , da eine isolierte Vorgangsweise Österreichs über
einen vertretbaren Rahmen hinaus die heimische Landwirtschaft
im EU-Binnenmarkt nicht mehr wettbewerbsfähig halten, die Pro-
duktion aus Österreich ins Ausland verlagert werden, damit
heimische Wertschöpfung und heimische Produktion unter besse-
ren Tierschutzstandards als im Ausland sinken würde und Pro-
dukte, die unter weniger strengen Tierschutzauflagen produ-
ziert werden, aus dem Ausland nach Österreich gebracht werden
würden. Dies träfe nicht nur die Landwirtschaft , sondern auch
vor- und nachgelagerte Sektoren schwer. Dieser Wettbewerbsa-
spekt findet auch im geltenden Regierungsübereinkommen den
entsprechenden Niederschlag.
Daher ist ein Augenmaß in der Gesetzgebung erforderlich , um
nicht gegenteilige Effekte, die aus Tierschutzgründen keines-
wegs erwünscht sind , einzuleiten. Es ist j edenfalls vorzuse-
hen, daß Österreich auch weiterhin in der EU an vorderster
Front für eine Verbesserung der Tierschutzfragen kämpft , auch
selbst vorbildlich agiert und alle maßgebichen Standards im-
mer zeitgerecht umgesetzt werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
1 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-
sucht , für eine EU-weite Verbesserung der Tierschutz-
standards einzutreten. Es soll daher der Tierschutz in den
EU-Verträgen verankert werden, wobei die diesbezügliche
österreichische Initiative bei den bereits 1aufenden Ver-
handlungen für die Regierungskonferenz der EU genutzt
werden soll . Auch sollen rasch materielle Verbesserungen
der einzelnen Tierschutzstandards in wichtigen Bereichen
erzielt werden ( z . B. EU-weites Verbot der Haltung von
Legehennen in Käfigen ) .
2 ) Im Sinne eines umfassenden Tierschutzes wird eine Verein-
heitlichung der Strafausmaße , bessere Regelungen für die
Haus- und Heimtierhaltung , für die Pelztierhaltung , von
Tiertransportfragen und das Verbot bedenklicher Praktiken
in der Heimtierhaltung verlangt . Die Bundesregierung wird
ersucht , sich an diesbezüglichen Vereinbarungen über bun-
desweit gemeinsame Standards mit den Ländern gemäß Art .
15a B-VG zu beteiligen und dabei auf ein hohes Tierschutz-
niveau einzuwirken.
3 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-
sucht , die Voraussetzungen zu schaffen , damit
dem europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
beigetreten werden kann. In weiterer Folge ist dafür Sorge
zu tragen , daß die daraus entstehenden Verpflichtungen
rasch umgesetzt werden.
4 ) Die Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht , sich
bei den Ländern für eine bundesweite Umsetzung des EU-weit
vorbildlichen Tierschutzniveaus aus der Art . 15a B-VG-Ver-
einbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirt-
schaft einzusetzen, sodaß diese Vereinbarung fristgerecht
bis September dieses Jahres in allen Ländern umgesetzt
wird .
5 ) Spezifische österreichische Tierschutzauflagen , die zu
überhöhten Investitionskosten oder höheren laufenden Be-
triebskosten führen , sollen im Bereich der Landwirtschaft
über entsprechende Förderungen ausgeglichen werden .
6 ) Der Ökologisierungskurs der österreichischen Landwirt-
schaft sowie der EU-Agrarpolitik soll weiterhin ausgebaut
und abgesichert werden.
7 ) Zur verbesserten Verbraucherinformation soll bei tie-
rischen Produkten rasch eine Produktkennzeichnung mit ver-
pflichtender und für den Konsumenten leicht verständlicher
Herkunftsangabe über das Rohprodukt eingeführt werden.
8 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-
sucht , sich in allen EU-Gremien mit Nachdruck dafür
einzusetzen, daß der Einsatz von Hormonen in der Tierhal-
tung weiterhin untersagt bleibt .
Gleichfalls sollen die zuständigen EU-Gremien durch einen
österreichischen Vorstoß dazu angehalten werden , den Ein-
satz von Leistungsförderern in der EU bzw. die Auswirkung
von Verboten zu überprüfen. Generell sollen in diesem Zu-
sammenhang die Richtlinien hinsichtlich Futtermittel ,
Tierarzneimittel und Futterzusatzstoffe einer Prüfung
durch die EU-Kommission unterzogen werden.
Ebenfalls soll Österreich eine Überprüfung der Notwendig-
keit von EU-Exportstützungen für Lebendvieh beantragen und
anregen, daß die EU-Kommission mit der Erarbeitung von
Alternativstrategien beauftragt wird .
9 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden wei -
ters ersucht , dafür einzutreten , daß auch für Importe
aus Drittstaaten die EU-Tierschutz- , Veterinär- und
Hygienestandards Voraussetzung werden.
In formeller Hinsicht wird beantragt , diesen Antrag dem Ver-
fassungs-Ausschuß zuzuweisen.