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der Abgeordneten Schwarzenberger, Großruck, Rauch-Kallat,

Horngacher

 

betreffend Verbesserung der Tierschutzstandards

 

 

In Anbetracht des hohen Tierschutzbewußtseins der österreichi-

schen Bevölkerung, das auch durch die hohe Zustimmung zum

Tierschutzvolksbegehren zum Ausdruck gebracht worden ist , set-

zen sich die unterzeichnenden Abgeordneten dafür ein, daß die

zentrale Zielsetzung dieses Volksbegehrens , die Verbesserung

des Tierschutzes sowohl in Österreich als auch in der EU, en-

ergisch vorangetrieben werden soll .

 

In Österreich liegen die Tierschutzangelegenheiten kompetenz-

mäßig bei den Ländern, insbesondere hinsichtlich der landwirt-

schaftlichen Tierhaltung, soweit nicht Regelungen betroffen

sind, die im direkten Zusammenhang mit einer in die Zuständig-

keit des Bundes fallenden Angelegenheit stehen ( z .B. gewerb-

liche Tierhaltung, Tiertransport , Tierquälerei , Veterinärwe-

sen ) .

 

Für den Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung haben

sich die Bundesländer 1995 nach langjährigen und schwierigen

Verhandlungen in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung zu ein-

heitlichen gemeinsamen Standards verpflichtet , die EU-weit

vorbildlich sind und über die EU-Anforderungen deutlich hin-

ausgehen. Diese Artikel 15a-Vereinbarung ist bereits in allen

Bundesländern in Kraft. Die Länder sind derzeit auf gutem Weg,

bis Herbst dieses Jahres ihre Gesetze und Verordnungen frist-

gerecht entsprechend anzupassen. Damit ist österreichweit in

der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung der EU-weit strengste

Tierschutzstandard gewährleistet .

 

Im Sinne eines umfassenden Tierschutzes sollen geeignete Maß-

nahmen und hohe gemeinsame Standards im nichtlandwirtschaftli-

chen Bereich , etwa im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der

Strafausmaße , strengere Regelungen für die Haus- und

Heimtierhaltung , für die Pelztierhaltung , Tiertransportfragen

sowie das Verbot bedenklicher Praktiken im Wege von

Art . 15a B-VG-Vereinbarungen zwischen allen kompetenzmäßig zu-

ständigen Körperschaften ( also zwischen Bund und Ländern ) er-

reicht werden.

 

Eine Kompetenzverlagerung der Tierschutzangelegenheiten von

den Ländern zum Bund wird aus Tierschutzüberlegungen als nicht

zweckdienlich erachtet , zumal sich daraus langwierige Kompe-

tenzverhandlungen und entsprechende Verzögerungen beim Tier-

schutz ergeben würden. Nachdem der Bund über keine Vollzugsor-

gane verfügt , bliebe die Vollziehung auf alle Fälle bei den

Ländern , wobei überdies vor bundesgesetzlichen Maßnahmen deren

Folgekosten für die Länder und ihre Finanzierung geklärt sein

müßten.

 

Österreichs Landwirtschaft ist im europäischen Vergleich klein

strukturiert . Wir haben eine sehr hohe Anzahl an Biolandwirten

( Österreich stellt über 50 % aller EU-Biobauern ) , einen inter-

national hohen Anteil an Teilnehmern am Umweltprogramm sowie

bereits j etzt international fortschrittliche Tierschutz-

standards . So hält der österreichische Bauer im Durchschnitt

nur 19 Rinder , auch der Weideanteil ist hoch .

 

Fragen des Tierschutzes haben heute eine europäische Dimen-

sion. Deshalb unternimmt Österreich große Anstrengungen, EU-

weit die Tierschutzgesetzgebung zu verbessern , etwa durch eine

Verankerung des Tierschutzes in den EU-Verträgen oder in der

EU-weiten Verbesserung einzelner Tierschutzstandards , wie der-

zeit in der Kälberhaltung . Diese EU-weite Vorgangsweise ist

sehr wichtig , da eine isolierte Vorgangsweise Österreichs über

einen vertretbaren Rahmen hinaus die heimische Landwirtschaft

 

im EU-Binnenmarkt nicht mehr wettbewerbsfähig halten, die Pro-

duktion aus Österreich ins Ausland verlagert werden, damit

heimische Wertschöpfung und heimische Produktion unter besse-

ren Tierschutzstandards als im Ausland sinken würde und Pro-

dukte, die unter weniger strengen Tierschutzauflagen produ-

ziert werden, aus dem Ausland nach Österreich gebracht werden

würden. Dies träfe nicht nur die Landwirtschaft , sondern auch

vor- und nachgelagerte Sektoren schwer. Dieser Wettbewerbsa-

spekt findet auch im geltenden Regierungsübereinkommen den

entsprechenden Niederschlag.

 

Daher ist ein Augenmaß in der Gesetzgebung erforderlich , um

nicht gegenteilige Effekte, die aus Tierschutzgründen keines-

wegs erwünscht sind , einzuleiten. Es ist j edenfalls vorzuse-

hen, daß Österreich auch weiterhin in der EU an vorderster

Front für eine Verbesserung der Tierschutzfragen kämpft , auch

selbst vorbildlich agiert und alle maßgebichen Standards im-

mer zeitgerecht umgesetzt werden.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

1 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-

sucht , für eine EU-weite Verbesserung der Tierschutz-

standards einzutreten. Es soll daher der Tierschutz in den

EU-Verträgen verankert werden, wobei die diesbezügliche

österreichische Initiative bei den bereits 1aufenden Ver-

handlungen für die Regierungskonferenz der EU genutzt

werden soll . Auch sollen rasch materielle Verbesserungen

der einzelnen Tierschutzstandards in wichtigen Bereichen

erzielt werden ( z . B. EU-weites Verbot der Haltung von

Legehennen in Käfigen ) .

 

2 ) Im Sinne eines umfassenden Tierschutzes wird eine Verein-

heitlichung der Strafausmaße , bessere Regelungen für die

Haus- und Heimtierhaltung , für die Pelztierhaltung , von

Tiertransportfragen und das Verbot bedenklicher Praktiken

in der Heimtierhaltung verlangt . Die Bundesregierung wird

ersucht , sich an diesbezüglichen Vereinbarungen über bun-

desweit gemeinsame Standards mit den Ländern gemäß Art .

15a B-VG zu beteiligen und dabei auf ein hohes Tierschutz-

niveau einzuwirken.

 

3 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-

sucht , die Voraussetzungen zu schaffen , damit

dem europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren

beigetreten werden kann. In weiterer Folge ist dafür Sorge

zu tragen , daß die daraus entstehenden Verpflichtungen

rasch umgesetzt werden.

 

4 ) Die Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht , sich

bei den Ländern für eine bundesweite Umsetzung des EU-weit

vorbildlichen Tierschutzniveaus aus der Art . 15a B-VG-Ver-

einbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirt-

schaft einzusetzen, sodaß diese Vereinbarung fristgerecht

bis September dieses Jahres in allen Ländern umgesetzt

wird .

 

5 ) Spezifische österreichische Tierschutzauflagen , die zu

überhöhten Investitionskosten oder höheren laufenden Be-

triebskosten führen , sollen im Bereich der Landwirtschaft

über entsprechende Förderungen ausgeglichen werden .

 

6 ) Der Ökologisierungskurs der österreichischen Landwirt-

schaft sowie der EU-Agrarpolitik soll weiterhin ausgebaut

und abgesichert werden.

 

7 ) Zur verbesserten Verbraucherinformation soll bei tie-

rischen Produkten rasch eine Produktkennzeichnung mit ver-

pflichtender und für den Konsumenten leicht verständlicher

Herkunftsangabe über das Rohprodukt eingeführt werden.

 

8 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden er-

sucht , sich in allen EU-Gremien mit Nachdruck dafür

einzusetzen, daß der Einsatz von Hormonen in der Tierhal-

tung weiterhin untersagt bleibt .

Gleichfalls sollen die zuständigen EU-Gremien durch einen

österreichischen Vorstoß dazu angehalten werden , den Ein-

satz von Leistungsförderern in der EU bzw. die Auswirkung

von Verboten zu überprüfen. Generell sollen in diesem Zu-

sammenhang die Richtlinien hinsichtlich Futtermittel ,

Tierarzneimittel und Futterzusatzstoffe einer Prüfung

durch die EU-Kommission unterzogen werden.

Ebenfalls soll Österreich eine Überprüfung der Notwendig-

keit von EU-Exportstützungen für Lebendvieh beantragen und

anregen, daß die EU-Kommission mit der Erarbeitung von

Alternativstrategien beauftragt wird .

 

9 ) Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden wei -

ters ersucht , dafür einzutreten , daß auch für Importe

aus Drittstaaten die EU-Tierschutz- , Veterinär- und

Hygienestandards Voraussetzung werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt , diesen Antrag dem Ver-

fassungs-Ausschuß zuzuweisen.