234/AE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Haider, Scheibner, Ing. Meischberger
und Kollegen
betreffend Beitrag Österreichs zur Reform der Vereinten Nationen
Das Ende der Ost-West-Konfrontation hat es den Vereinten Nationen ermöglicht, nach langen
Jahren "ritualisierter'' Auseinandersetzungen, unter besseren (geo)politischen Rahmenbedingungen
zu operieren. Doch entgegen den in sie gesetzten Hoffnungen wird die UNO, nicht nur im Bereich
des Peacekeeping, von einer Vertrauenskrise überschattet. Die Grenzen, die den Vereinten Nationen
in finanzieller, personelIer und realpolitischer Hinsicht gesetzt sind, treten deutlich zutage. Vor
allem die von einer breiten Öffentlichkeit empfundene Ohnmacht der UNO, insbesondere im
ehemaligen Jugoslawien oder Somalia, resuItieren nicht zuletzt darin, daß Worte und Taten oftmals
weit auseinanderliegen, es ihr an Entschlossenheit fehlt.
Der Wandel in den internationalen Beziehungen seit dem Ende des Kalten Krieges offenbarte aber
auch den Reformbedarf des gesamten Systems der Organisation. Diese Notwendigkeit wurde bei
den Debattenbeiträgen anIäßlich der 50-Jahr-Feiern der UNO untermauert. Die teilweise bereits
eingeleitete Restrukturierung bedarf weiterer Anstrengungen, um tatsächlich eine effizientere und
billigere UN-Verwaltung zu gewährlei sten. Ebenso wird die politische Auseinandersetzung
hinsichtlich der Erweiterung des Sicherheitsrates, hinsichtlich des Verhältnisses der verschiedenen
Organe untereinander und hinsichtlich der Festlegung sachlicher Prioritäten weiter zu diskutieren
sein. Vor allem die Lösung der schweren Finanzkrise stellt eine zentrale Frage der UNO-Reform
dar. Nicht zuletzt gilt es die Diskussion über die Rolle und die Finanzierung der
friedenserhaltenden Operationen fortzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G :
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
werden ersucht, über die bisher bereits gesetzten Aktivitäten hinaus und im Lichte der Erfahrungen
in Bosnien-Herzegowina sowie angesichts der Tatsache, daß die Vereinigten Staaten von Amerika
von der UNIDO ausgetreten sind, sich verstärkt an der Diskussion über die Reform der Vereinten
Nationen zur besseren Um- und Durchsetzung der in der Satzung der Vereinten Nationen
festgelegten Ziele und Grundsätze, auch im Hinblick auf die österreichischen Sitzstaatsinteressen,
zu beteiligen und dem Nationalrat darüber zu berichten.''
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß beantragt.