280/AE

 

 

 

 

DringIicher Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, Dr. KosteIka, Rosemarie Bauer, Doris Bures,

Schuster, GabrieIe Binder

und KoIIegen

 

betreffend Schutz unserer Kinder

 

 

 

gemäß § 74a iVm § 93 Abs.1 GOG

 

 

Die Skandale der Kinderpornographie in BeIgien, der Slowakei und in Österreich

zeigen deutlich die Gefährlichkeit dieses Mißbrauchs von Kindern, der üblicherweise

verborgen stattfindet und nur seIten bekannt wird. Die Auswirkungen auf die Kinder

und Jugendlichen sind jedoch - nicht nur jetzt, sondern im Hinblick auf die

psychischen VerIetzungen auch für die Zukunft, ja für das ganze Leben der

betroffenen Kinder - erschreckend.

 

ln der Zeit vom 27. - 31 . August hat in StockhoIm der erste WeItkongreß gegen die

sexueIIe Ausbeutung von Kindern stattgefunden, bei dem ein Aktionsprogramm

verabschiedet worden ist, das nach seiner Umsetzung zu einer Verbesserung der

internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderprostitution,

Kinderpornographie, des KinderhandeIs und des Sextourismus beitragen wird.

 

Die EU hat anIäßlich des Rates der Außenminister dieses Thema beraten und eine

Initiative angenommen, in der die EU-Kommission verpfIichtet wurde, einen

Aktionsplan zur verbesserten Bekämpfung der Kinderpornographie und zum Schutz

der Kinder auszuarbeiten. Ferner wurde beschlossen, daß dieses Phänomen vom

Rat der Justiz- und Innenminister (3. Säule) in seiner nächsten Sitzung mit dem ZieI

einer verbesserten Bekämpfung beraten werden und die ResoIution der Stockholmer

Konferenz konsequent umgesetzt werden soII.

 

In Österreich wurde im Jahr 1994 ein neuer Tatbestand betreffend Pornographische

DarstelIungen mit Unmündigen geschaffen, durch den sogar der Besitz

kinderpornographischer Darstellungen pönaIisiert wurde.

 

Abgesehen von allfälIigen Verschärfungen dieser Strafbestimmung ist es jedoch

notwendig, den VoIIzug der einschlägigen Gesetze, einschließIich des

Pornographiegesetzes, wirksam zu gestaIten.

 

Die unterfertigen Abgeordneten steIIen daher nachstehenden

 

EntschIießungsantrag:

 

Der NationaIrat woIIe beschIießen:

 

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht,

 

1. dem Nationalrat über die Erfahrungen mit § 207a StGB und die

Spruchpraxis der Gerichte zu dieser Bestimmung sowie der Bestimmungen

des Pornographiegesetzes in bezug auf Kinderpornographie zu berichten;

 

2. bis zu einer eindeutigen gesetzlichen RegeIung des § 25 StPO im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für lnneres klarzusteIIen, weIche

MögIichkeiten den Sicherheitsbehörden im Rahmen der verdeckten

ErmittIung zur Verfügung stehen;

 

3. im internationalen Kontext Möglichkeiten zu prüfen, wie im lnternet gegen

kinderpornographische Darstellungen (und rechtsextreme Ausführungen)

vorgegangen werden kann und dem NationaIrat darüber zu berichten.

 

 

ln formeller Hinsicht wird gemäß § 74a GOG beantragt, diesen Entschließungsantrag

dringlich zu behandeln und der Erstantragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung

zu geben.