294/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten DI Prinzhorn, Ing. Reichhold, Dr. Salzl, Koller, Wenitsch

und Kollegen

betreffend

Privatisierung der Österreichischen Bundesforste

 

 

Die Österreichischen Bundesforste sind der größte Waldbesitzer Österreichs. Sie

bewirtschaften eine Grundfläche von mehr als 840.000 Hektar, wovon etwa 580.000 Hektar

auf Wälder entfallen. Was den Waldanteil betrifft so liegt das Verhältnis von Wirtschafts- zu

Schutzwald bei rund zwei Drittel zu einem Drittel. Insgesamt verwalten die Bundesforste

einen Grundbesitz, der in etwa 10 Prozent des Österreichischen Staatsgebietes ausmacht.

 

Der Grundbesitz der Österreichischen Bundesforste ist, historisch bedingt, mit einer großen

Zahl an Einforstungsrechten (Weide-, sowie Holz- und Streunutzungsrechte) zugunsten meist

bäuerlicher Betriebe belastet.

 

Der kurzfristig zu erwirtschaftende Ertrag von Wäldern ist im Vergleich zu anderen

Produktions- bzw. zu Dienstleistungssparten relativ gering. Wälder weisen demgegenüber

allerdings eine besonders hohe Wertbeständigkeit auf. Ein möglicher aus Wäldern zu

erwirtschaftender Ertrag entstammt in erster Linie der Holzproduktion und der

Jagdwirtschaft.

 

Was den reinen Ertragswert betrifft, so geht dieser im Bereich des Schutzwaldes gegen Null,

da entsprechend hohe Pflegekosten mit Einnahmen aus Jagdpachten bestenfalls kotnpensiert

werden können.

 

Neben ihrer wirtschaftlichen Funktion erfüllen Wälder im Bereich der Wasserversorgung, des

Lawinen- und Wildwasserschutzes, des Landschaftsbildes und des Bodenschutzes usw. eine

große Anzahl überwirtschaftlicher Leistungen, die ganz wesentlich zur Erhaltung eines

funktionierenden Ökosystems beitragen.

 

Neben den Wäldern uud Nebenflächen (Almen, Weiden, Gewässern, Sümpfen und Mooren,

Kahlgeste insflächen im Hochgebirge, Bauland) besitzen die Österreichischen Bundesforste

aber auch Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude sowie umfangreiches sonstiges Betriebs-

und Anlagevermögen.

Aktuellen Schätzungen zufolge repräsentiert allein der Liegenschaftsbesitz der

Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 76 Mrd. ATS.

 

Die Verkaufspreise für forstlichen Grundbesitz gelten im Hinblick auf die zu veräußernde

Losgröße als relativ preiselastisch. Eine Privatisierung der Österreichischen Bundesforste ist

deshalb nur unter äußerster Behutsamkeit möglich und darf keineswegs zu einem

vorschnellen Abverkauf ertragreicher Forstverwaltuugen führen.

Vielmehr sollte die Privatisierung in Form eines planmäßigen und geordneten Rückzugs des

Staates erfolgen.

 

Besondere Berücksichtigung bei einer Privatisierung der Bundesforste soll auch die

Sicherung und Erhaltung des privaten bäuerlichen Besitzstandes finden. Auch in Anbetracht

der wichtigen externen Effekte eiuer bäuerlichen Bewirtschaftung von Wald- und Forstbesitz

erscheint es angebracht, eine bevorzugte Lösung für die heimische Bauernschaft

auszuarbeiten.

 

Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus der Budgethoheit des

Bundes und die Einrichtung einer Betriebsgesellschaft zur operativen Geschäftsführung

sowie einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft als Rechtsnachfolger der Österreichischen

Bundesforste könnte eiue geeignete betriebswirtschaftliche Struktur erreicht werden, die - in

Durchführung einer sukzessiven Privatisierung - auch eine nachhaltige Sicherung des

österreichischen wald- und forstwirtschaftlichen Bestandes gewährleisten könnte.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Zeit- und Maßnahmenplan für die

Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget und deren sukzessive

Privatisierung vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Ausgliederung und der nachfolgenden Privatisierung müssen folgende

Zielsetzungen ins Auge gefaßt werden:

 

 

1.

a. Ausgliederung der Bundesforste aus der Budgethohheit des Bundes und Übergabe der

operativen Geschäftsführung der Bundesforste an eine Betriebsgesellschaft.

 

b. Übergabe der Liegenschaften an eine Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft

 

 

2.

 

a. Betriebswirtschaftliche Gliederung der Bundesforste nach deren Kerngeschäften

 

b. Umsetzung einer umfassenden innerbetrieblichen Verwaltungsreform

 

c. Geordneter Rückzug des Staates aus den Österreichischen Bundesforsten durch die

Privatisierung ausgewählter Vermögenswerte

 

d. Prioritäre, begünstigte Abgabe ausgewählter Flächen an interessierte österreichische

Bauern zur nachhaltigen Verbesserung des bäuerlichen Besitzstandes

 

 

e. Einbringen von geeigneten Flächen in bestehende und noch zu errichtende

 

Nationalparks

 

 

f. Ertragsorientierte Bewirtschaftung verbleibender Vermögenswerte

 

 

g. Aufhebung der Zweckbindung von Verkaufserlösen

 

 

 

3.

 

 

Befreiung des Staates von fiinanziellen Verpflichtungen durch die Aufhebuug von

 

Verlusthaftungen

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an deu Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft

 

beantragt. -