297/AE
der Abgeordneten Kier, Motter und Partner/innen
betreffend Familienbeihilfe für ausländische Mitbürger
Durch die Kündigung der Abkommen zur Sozialen Sicherheit mit den
Nachfolgestaaten von Jugoslawien, mit der Türkei und Tunesien, verlieren
auch in Österreich lebende AusIänder - wenn sie kürzer als fünf Jahre in
Österreich sind - den Anspruch auf FamiIienbeihilfe, wenn der diese Beihilfe
beziehende ElternteiI Leistungen die aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht
erwachsen, bezieht. Das bedeutet, daß auch Elternteile, die Karenzgeld
beziehen, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Da dieser
Zustand augenscheinlich gleichheitswidrig und unvernünftig ist, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
EntschIießungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in
Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
sicherzustellen, daß alle Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten,
daß ausländische MitbürgerInnen, die Leistungen aus dem Arbeitslosen-
Versicherungsrecht beziehen und kürzer als fünf Jahre in Österreich wohnhaft
sind, für ihre in Österreich lebenden Kinder wieder Familienbeihilfe erhalten.
Weiters solI sichergestellt werden, daß jene von Kündigung der
Sozialabkommen betroffenen Personenkreise ab 1.10.1996 bzw. 01.01.1997
ihnen allenfaIls vorübergehend entzogene Leistungen nachbezahIt
bekommen.''
ln formeller Hinischt wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und
Soziales beantragt.