297/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Kier, Motter und Partner/innen

 

betreffend Familienbeihilfe für ausländische Mitbürger

 

 

 

Durch die Kündigung der Abkommen zur Sozialen Sicherheit mit den

Nachfolgestaaten von Jugoslawien, mit der Türkei und Tunesien, verlieren

auch in Österreich lebende AusIänder - wenn sie kürzer als fünf Jahre in

Österreich sind - den Anspruch auf FamiIienbeihilfe, wenn der diese Beihilfe

beziehende ElternteiI Leistungen die aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht

erwachsen, bezieht. Das bedeutet, daß auch Elternteile, die Karenzgeld

beziehen, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Da dieser

Zustand augenscheinlich gleichheitswidrig und unvernünftig ist, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

EntschIießungsantrag

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in

Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

sicherzustellen, daß alle Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten,

daß ausländische MitbürgerInnen, die Leistungen aus dem Arbeitslosen-

Versicherungsrecht beziehen und kürzer als fünf Jahre in Österreich wohnhaft

sind, für ihre in Österreich lebenden Kinder wieder Familienbeihilfe erhalten.

Weiters solI sichergestellt werden, daß jene von Kündigung der

Sozialabkommen betroffenen Personenkreise ab 1.10.1996 bzw. 01.01.1997

ihnen allenfaIls vorübergehend entzogene Leistungen nachbezahIt

bekommen.''

 

 

ln formeller Hinischt wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und

Soziales beantragt.