312/AE

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

 

 

der Abgeordneten Kopf, Oberhaidinger

und Kollegen

 

betreffend Nachfolgeregelung zur Förderung erneuerbarer Energieträger zur

Stromerzeugung

 

 

Den Empfehlungen der Wissenschafter der Klimaschutzkonferenz von Toronto im Jahre

1988 folgend, hat sich die österreichische Bundesregierung 1989 zu einer 20 %igen

Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 verpflichtet. Für Österreich bedeutet

dies eine Absenkung der CO2-Emissionen um 13,75 Mio t auf 45,15 Mio t.

 

Zur Erreichung dieses Ziels kommt neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim

Energieeinsatz vor allem der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energiequellen große

Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Bereich der direkten Wärmegewinnung. Aber

auch bei der Stromerzeugung, wo Österreich durch das große genutzte Potential an

Wasserkraft bereits jetzt über einen hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern verfügt,

besteht ein CO2-Reduktionspotential von bis zu 1,1 Millionen Tonnen, durch die mögliche

Substitution temporär eingesetzter, fossiler Energieträger.

 

Moderne Technologien für die Nutzung der erneuerbaren Energieträger Wind, Biomasse

und Sonne bieten diese Substitutionsmöglichkeit, sind aber bei derzeitigen Energiepreisen

gegenüber konventionellen Technologien nicht wettbewerbs fähig. Zur forcierten

Durchsetzung sollen diese Energieträger daher gefördert werden.

 

Gegenwärtig werden Technologien zur Bereitstellung von Strom aus Wind, Biomasse und

Sonnenenergie neben der Förderung durch Investitionszuschüsse auch durch Zuschläge zu

den Einspeisetarifen unterstützt. Ein diesbezügliches Generalübereinkommen zwischen dem

BMfWA und dem Verband Österreichischer Elektrizitätswerke (VEÖ) läuft mit Ende 1996

aus. Um diese vielversprechende Technologieentwicklung nicht abreißen zu lassen, ist es

dringend erforderlich, eine Nachfolgeregelung zur geordneten Förderung der

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu schaffen. Damit sollen einerseits

geeignete ökonomische Anreize für den effizienten Betrieb derartiger Anlagen geboten,

andererseits bestehende Verzerrungen zwischen den einzelnen Energieträgern beseitigt und

regionale Wettbewerbsverzerrungen für die EVUs weitgehend vermieden werden. Durch die

Berücksichtigung von Effizienzkriterien und die Einführung von Marktmechanismen in

einem neuen Fördermodell sollen Professionalität und der Einsatz höchstmöglicher

technologischer Standards für die erneuerbaren Energieträger gesichert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

 

 

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, sich rasch für die

Realisierung einer geeigneten Nachfolgeregelung des Generalübereinkommens zwischen

dem BMwA und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ) aus dem Jahr

1994, betreffend Unterstützung erneuerbarer Energieträger, unter Beachtung höchster

Fördereffizienz und Hintanhaltung von Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen. Hie für sind

Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie, mit den Ländern und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

(VEÖ) zu führen, um insbesondere auch die Frage der zukünftigen Finanzierung dieser

alternativen Energieerzeugungsprojekte zu klären. Der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten wird in diesem Zusammenhang ersucht, die Möglichkeit einer

Fondslösung eingehend zu prüfen. Weiters wird der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten ersucht, mit den Vertragspartnern des Generalübereinkommens

Einvernehmen darüber herzustellen, daß bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen

Regelung das bestehende Generalübereinkommen vorübergehend weiter angewendet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.