312/AE
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g
der Abgeordneten Kopf, Oberhaidinger
und Kollegen
betreffend Nachfolgeregelung zur Förderung erneuerbarer Energieträger zur
Stromerzeugung
Den Empfehlungen der Wissenschafter der Klimaschutzkonferenz von Toronto im Jahre
1988 folgend, hat sich die österreichische Bundesregierung 1989 zu einer 20 %igen
Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 verpflichtet. Für Österreich bedeutet
dies eine Absenkung der CO2-Emissionen um 13,75 Mio t auf 45,15 Mio t.
Zur Erreichung dieses Ziels kommt neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim
Energieeinsatz vor allem der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energiequellen große
Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Bereich der direkten Wärmegewinnung. Aber
auch bei der Stromerzeugung, wo Österreich durch das große genutzte Potential an
Wasserkraft bereits jetzt über einen hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern verfügt,
besteht ein CO2-Reduktionspotential von bis zu 1,1 Millionen Tonnen, durch die mögliche
Substitution temporär eingesetzter, fossiler Energieträger.
Moderne Technologien für die Nutzung der erneuerbaren Energieträger Wind, Biomasse
und Sonne bieten diese Substitutionsmöglichkeit, sind aber bei derzeitigen Energiepreisen
gegenüber konventionellen Technologien nicht wettbewerbs fähig. Zur forcierten
Durchsetzung sollen diese Energieträger daher gefördert werden.
Gegenwärtig werden Technologien zur Bereitstellung von Strom aus Wind, Biomasse und
Sonnenenergie neben der Förderung durch Investitionszuschüsse auch durch Zuschläge zu
den Einspeisetarifen unterstützt. Ein diesbezügliches Generalübereinkommen zwischen dem
BMfWA und dem Verband Österreichischer Elektrizitätswerke (VEÖ) läuft mit Ende 1996
aus. Um diese vielversprechende Technologieentwicklung nicht abreißen zu lassen, ist es
dringend erforderlich, eine Nachfolgeregelung zur geordneten Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu schaffen. Damit sollen einerseits
geeignete ökonomische Anreize für den effizienten Betrieb derartiger Anlagen geboten,
andererseits bestehende Verzerrungen zwischen den einzelnen Energieträgern beseitigt und
regionale Wettbewerbsverzerrungen für die EVUs weitgehend vermieden werden. Durch die
Berücksichtigung von Effizienzkriterien und die Einführung von Marktmechanismen in
einem neuen Fördermodell sollen Professionalität und der Einsatz höchstmöglicher
technologischer Standards für die erneuerbaren Energieträger gesichert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :
Der Nationalrat wolle beschließen :
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, sich rasch für die
Realisierung einer geeigneten Nachfolgeregelung des Generalübereinkommens zwischen
dem BMwA und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ) aus dem Jahr
1994, betreffend Unterstützung erneuerbarer Energieträger, unter Beachtung höchster
Fördereffizienz und Hintanhaltung von Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen. Hie für sind
Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie, mit den Ländern und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
(VEÖ) zu führen, um insbesondere auch die Frage der zukünftigen Finanzierung dieser
alternativen Energieerzeugungsprojekte zu klären. Der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten wird in diesem Zusammenhang ersucht, die Möglichkeit einer
Fondslösung eingehend zu prüfen. Weiters wird der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten ersucht, mit den Vertragspartnern des Generalübereinkommens
Einvernehmen darüber herzustellen, daß bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen
Regelung das bestehende Generalübereinkommen vorübergehend weiter angewendet wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.