341/AE

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Chipkarte

 

 

Es gibt vermehrt Überlegungen auf der Chipkarte nicht nur die Stammdaten der

Versicherten zu speichern, sondern auch sensible Gesundheitsdaten. Das würde bedeuten,

daß der Zugriff auf sensible Daten, wie etwa Krankenhausaufenthalte, ev. unheilbare

Krankheiten, Psychotherapie, Medikamentengebrauch u.". mehr, nicht mehr wirksam

geschützt werden k"nnten. Der Schutz der Versicherten vor einer nicht geschützten Nutzung

der Daten ist nicht so sehr eine technische Frage; es besteht vielmehr die Gefahr, daß

einerseits der Gesetzgeber bestimmte Zugriffe, die ihm genehm sind, gestattet oder

andererseits die soziale Abh"ngigkeit im Arbeitnehmerstatus der Versicherten oder auch im

Verh"ltnis zum behandelnden Arzt den Karteninhaber unter Zugzwang setzt.

Es müssen daher bestimmte Rahmenbedingungen bei der Einführung einer Chipkarte

unbedingt beachtet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Sozialminister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß ein Gesetzesvorschlag zur

Einführung eine Chipkarte folgende Forderungen berücksichtigt:

 

. die Einführung der Chipkarte muß im ASVG geregelt werden

. nur folgende Daten dürfen auf der Chipkarte gespeichert werden: Versicherungsnummer

und somit Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus

. es darf technisch keine M"glichkeit geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten

für eine weitere Nutzung zu speichern

. keine Kosten für die Versicherten bei Ausstellung der Karte bzw. bei Daten"nderungen

und Verlust

. Kostenlosigkeit eines allf"lligen Ausdruckes aller vorhandenen automationsunterstützt

erfaßten Daten

. Ausschluß jeglicher Verknüpfung mit anderen Dateien (zB Steuern, Bankinstitute. usw)

 

. Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten von einer unabh"ngigen Stelle, um eine

 

wirksame Kontrolle über die gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen zu

 

gew"hrleisten

 

. Keine Erh"hung der Krankenversicherung oder sonstiger Sozialversicherungsbeitr"ge

 

zur Kostendeckung der entsprechenden finanziellen Aufwendungen

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

 

vorgeschlagen .