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der Abgeordneten Haller, Madl, Dolinschek, Koller, Dr. Graf und KolIegen

betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus

Die der Einführung des Mutter-Kind-Paß-Bonus zugrunde liegende Intention, nämlich der

Anreiz zur Beibehaltung des im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogrammes

für Schwangere und Kinder, verfehlt sein Ziel insofern grundlegend, als der vorgesehene

einmalig auszuzahlende Betrag von 2000.-- zur Aufrechterhaltung der Untersuchungsdiszi-

pIin als zu niedrig angesetzt ist, v.a., da wichtige Untersuchungen oder z.B. die Einhaltung

des Impfplanes nicht mit dem ersten Lebensjahr des Kindes enden, sondern im zweiten oder

sogar darüber hinaus fortgesetzt werden müssen. Folgte man aber der bisherigen Interpretati-

on der Initiatoren des Mutter-Kind-Passes, so könne nur unter Einhaltung dieses Untersu-

chungsprogrammes eine umfassende, gesundheitliche Betreuung des Kindes erfolgen.

Umso schwerer wiegt die Tatsache, daß die Regierungsparteien als zusätzliche Reglementie-

rung die soziale Staffelung einführen wollen, so daß unter dem Vorwand der ,,sozialen Ge-

rechtigkeit" ein weiteres Signal in Richtung Besteuerung der Transferleistungen, Besteuerung

von Familieneinkommen - jedoch ohne Unterscheidung nach dem Familiensplitting - gesetzt

wird und die Belastungen für Familien weiter erhöht werden.

Vor dem Hintergrund dieses Problemfeldes hat auch der Familienpolitische Beirat in seiner

letzten Sitzung beschlossen dahingehend zu wirken, daß der vorgesehene Betrag von 2000.--

verdreifacht werde und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des Untersuchungs-

pIanes auszuzahlen sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat woIIe beschließen:

,,Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, den Mutter- Kind-Paß-

Bonus auf zumindest 6000.-- und ohne Berücksichtigung der Einkommensobergrenze einer

Familie zu erhöhen und dessen Auszahlung in jeweils drei Raten vorzusehen, so daß dadurch

im Interesse der Gesundheit der Kinder eine Beibehaltung der bisher sehr hohen Untersu-

chungsdisziplin gewährleistet ist."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß- beantragt.