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der Abgeordneten Haller, Madl, Dolinschek, Koller, Dr. Graf und KolIegen
betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus
Die der Einführung des Mutter-Kind-Paß-Bonus zugrunde liegende Intention, nämlich der
Anreiz zur Beibehaltung des im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogrammes
für Schwangere und Kinder, verfehlt sein Ziel insofern grundlegend, als der vorgesehene
einmalig auszuzahlende Betrag von 2000.-- zur Aufrechterhaltung der Untersuchungsdiszi-
pIin als zu niedrig angesetzt ist, v.a., da wichtige Untersuchungen oder z.B. die Einhaltung
des Impfplanes nicht mit dem ersten Lebensjahr des Kindes enden, sondern im zweiten oder
sogar darüber hinaus fortgesetzt werden müssen. Folgte man aber der bisherigen Interpretati-
on der Initiatoren des Mutter-Kind-Passes, so könne nur unter Einhaltung dieses Untersu-
chungsprogrammes eine umfassende, gesundheitliche Betreuung des Kindes erfolgen.
Umso schwerer wiegt die Tatsache, daß die Regierungsparteien als zusätzliche Reglementie-
rung die soziale Staffelung einführen wollen, so daß unter dem Vorwand der ,,sozialen Ge-
rechtigkeit" ein weiteres Signal in Richtung Besteuerung der Transferleistungen, Besteuerung
von Familieneinkommen - jedoch ohne Unterscheidung nach dem Familiensplitting - gesetzt
wird und die Belastungen für Familien weiter erhöht werden.
Vor dem Hintergrund dieses Problemfeldes hat auch der Familienpolitische Beirat in seiner
letzten Sitzung beschlossen dahingehend zu wirken, daß der vorgesehene Betrag von 2000.--
verdreifacht werde und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des Untersuchungs-
pIanes auszuzahlen sei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat woIIe beschließen:
,,Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, den Mutter- Kind-Paß-
Bonus auf zumindest 6000.-- und ohne Berücksichtigung der Einkommensobergrenze einer
Familie zu erhöhen und dessen Auszahlung in jeweils drei Raten vorzusehen, so daß dadurch
im Interesse der Gesundheit der Kinder eine Beibehaltung der bisher sehr hohen Untersu-
chungsdisziplin gewährleistet ist."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß- beantragt.